Und immer wieder EBAY *sing* - Teil 2

  • Erbitte Ihre Bankdaten bzgl. der Abwicklung des Artikels 3334623xxx.
    Da Sie keine EU-Richtlinien angegeben haben, behalte ich mir ein 14 tägiges Rückgaberecht nach erhalt und prüfung der Ware vor.


    ^^
    das schrieb ich dem verkäufer..


    habe gerade ein handy ersteigert.
    bin ich rechtlich gesehen auf der sicheren seite? also bei nicht der beschreibung entsprechender lieferung?
    "sehr guter zustand" wurde angegeben.. und "keine gebrauchtspuren"..


    kann ich die ware zurückgeben wenn es so nicht zutrifft?


    mfg
    fire

  • Zitat

    Original geschrieben von FireWire
    bin ich rechtlich gesehen auf der sicheren seite? also bei nicht der beschreibung entsprechender lieferung?
    "sehr guter zustand" wurde angegeben.. und "keine gebrauchtspuren"..
    kann ich die ware zurückgeben wenn es so nicht zutrifft?
    fire


    Wenn der VK Unternehmer i.S.v. § 14 und du Verbaucher i.S.v § 13 BGB ist/bist, dann hast du bei erfolgter Belehrung ein 14-tägiges Widerrufsrecht, bei unterlassener Belehrung beginnt die Frist des Widerrufrechts nicht zu laufen.


    Ist der VK kein Unternehmer, hast Du auch kein Widerrufsrecht aus § 312d BGB. Hiervon unberührt sind natürlich Deine Mängelhaftungsansprüche...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von e.spieler
    Hoffentlich fällt da mal keiner drauf rein.
    Klick


    Kann es sein, daß er damit doch ein Handy und kein Foto meinte? Er hat jetzt wieder eine Auktion am laufen. Mit dem selben Foto, nur mit kurzer Beschreibung, um keine Missverständnisse hervorzurufen. S55

  • "sie erhalten jedoch gegen gebot ein wunderschönes foto des abgebildeten siemens kartons,das wars."


    Nein das kann nicht sein egal was man da ruminterpretieren will...


    Gerade durch den Zusatz "das wars"


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von siberian sun
    Kann es sein, daß er damit doch ein Handy und kein Foto meinte? Er hat jetzt wieder eine Auktion am laufen. Mit dem selben Foto, nur mit kurzer Beschreibung, um keine Missverständnisse hervorzurufen. S55



    ne, das kann auch nicht sein!


    und wenns wirklich kein Fake gewesen wär, warum hat er die Gebote dann gestrichen?
    waren doch auch schon 181,00 geboten und lief noch 12 min, für ein s55 o. cam eher normal.


    obwohl die jetzige, ist ja auch eine super Beschreibung!


    in der kürze liegt die würze

    Nexus5 ,LG G2
    D1 Klarmobil

  • Hoi!
    Kann ich bei diese Auktion so zum Spass z.B. 10000000 Euro eingeben? Würde ich dann evt. am Ende schwierigkeiten bekommen, da ich vielleicht einen Kaufvertrag rechtlich abgeschlossen habe und dann den Betrag bezahlen must?

    Chinese aus Bremen

  • Zitat

    müsst ja eh nich zahlen :)



    Das rettet dem Höchstbietendem den Hintern, allerdings dürfte ebay ein wenig säuerlich werden...


    Spaßangebote und Spaßbieter sind sehr unbeliebt.


    Gruß


    Chris

  • Der arme Kerl weiss ja garnicht, was für ebay Gebühren auf ihn zukommen.
    Ich weiss nicht warum, aber ich hätte da doch etwas Hemmungen mitzubieten. Schon alleine deswegen, weil diese verrückten Typen ja meine Adresse bekommen, wenn ich der Höchstbietende bleibe. :rolleyes:

  • Das ist ja wohl nen Witz:
    Ebay


    Zitat

    Ich behalte mir vor das Fahrzeug aus der Auktion zu nehmen wenn nicht der Preis erziehlt wird den ich mir in etwa Vorstelle.


    Das darf der doch nicht wirklich machen, oder?
    Gruss Felix

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