Mit 43 in einer Tempo 30 Zone geblitz - wie teuer?
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Was für ein Zufall. Meine Mutter hat heute auch den Bescheid bekommen. 43 km/h in einer 30er Zone. 3 abgezogen sind 10 km/h zu viel
Kostet 15 €
Bei der Probezeit glaube ich ist das so, dass wenn man 10 drüber ist zur Nachprüfung muss. Alles drunter ist nur Verwarngeld.
Bin mir aber nicht sicher ob das noch stimmt.
Tipp: http://www.fahrschule.de da steht auch einiges ...
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Hatte 59 in der 30iger gaba afaik 30€
Da hatte ich sehr viel Glück
Gruß
Benny -
Pauschale und so...
ZitatOriginal geschrieben von Thorsten
Die Tage habe ich mal erfahren, dass es bei Geschwindigkeitsübertretung eine pauschale gibt, egal ob es nun 5 oder 50km/h zuviel waren.Wo hast du denn den Quatsch her!?

@ Dennis Thomsen:
Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 13 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 25 Euro kosten.
Es handelt sich dabei nur um ein Verwarnungsgeld.
Punkte oder ein Fahrverbot drohen hier nicht.
Zusätzliche Konsequenzen wegen der Probezeit
gibt es auch nicht.Wird das Geld nicht rechtzeitig gezahlt,
wird ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet.
Dann kommen (erst mal) rund 18 Euro hinzu.Achtung !
Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.
Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
(das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.Falls Sie zwischen 1 und 10 km/h zu schnell waren,
würde Sie das 15 Euro kosten.-----------
Und:
innerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbotaußerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate FahrverbotAchtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt das Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.Quelle:
www.Bussgeldkataloge.de -
Ausser sie hat so viel Glück wie ich!
Geblitzt worden in der 30er Zone mit Tachostand knapp über 50 und keinen Bescheid bekommen! Da hab ich nochmal Glück gehabt:)
Mfg Beastie
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Zitat
Bei der Probezeit glaube ich ist das so, dass wenn man 10 drüber ist zur Nachprüfung muss. Alles drunter ist nur Verwarngeld.
Das ist totaler quatsch -
Zitat
Original geschrieben von AdministratorDr
Bei der Probezeit glaube ich ist das so, dass wenn man 10 drüber ist zur Nachprüfung muss. Alles drunter ist nur Verwarngeld.Zu Nachschulung mußt Du nur, wenn Du innerhalb von der Probezeit Punkte bekommen hast.
cu Floh;) (der bei der Nachschulung war
) -
Zitat
Original geschrieben von AdministratorDr
Bei der Probezeit glaube ich ist das so, dass wenn man 10 drüber ist zur Nachprüfung muss. Alles drunter ist nur Verwarngeld.Das ist echt mal Unsinn! Genau wie das von Thorsten
ZitatOriginal geschrieben von EyesKiller
Zu Nachschulung mußt Du nur, wenn Du innerhalb von der Probezeit Punkte bekommen hast.ZitatAlles anzeigen
Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !--------------------------------------------------------------------------------
A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus--------------------------------------------------------------------------------
Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar wird angeordnet. Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 200 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.--------------------------------------------------------------------------------
Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.--------------------------------------------------------------------------------
Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.Quelle: www.bussgeldkataloge.de
So viel zu "vielleicht", "evtl.", "ich vermute mal"...Eisi
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Leute warum streiten, die genauesten Infos bekommt man ja bekanntlich beim Hersteller selbst :D...
Das ist ja in diesem Fall ja wohl das Kraftfahrtbundesamt.
Und dort findet man alle Infos
ZitatRund um den Punkt
.
Viel Spaß beim Rechnen :p
Grüße
Jako :cool: :cool:
EDIT: Der direkte Link zum Punktekatalog für Geschwindigkeitsübertretungen ist HIER
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Zitat
Original geschrieben von Jako
Leute warum streiten, die genauesten Infos bekommt man ja bekanntlich beim Hersteller selbst :D...Und wo auf mein Führerschein finde ich den Herstellerangabe? :confused:

*duckundwech* Floh;)
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