Bundesweite T-Mobile-Störung 21.4.2009

  • AHA!
    Wenn wir uns hier schon mit so einem trolligen Thema(Schadensersatz) beschaeftigen dann soll doch mal jemand seinen Schaden beziffern.
    Und ich meine nicht damit Anrufe wie:"Schatz,ich komme 20 min spaeter nach Haus" die ueber ein anderes Netz oder gar Festnetz gefuehrt wurden.


    -ralf-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • Nenne mir bitte mal die Quelle, aus der Du zum einen schliesst, das jeder Bundesbürger ein Anrecht auf ein T-Mobile Handy hat, und zum anderen immer und überall ein verfügbares Netz hat.


    Und es ist vollkommen egal, ob grob fahrlässig oder nicht, einen Schadenersatzanspruch hat man nur, wenn auch ein Schaden entstanden ist. Und nur weil man mal eine kurze Zeit mit dem Handy nicht erreichbar war, kann man keinen Schaden ableiten. Zumal in einem Notfall es immer möglich ist, entweder zum Festnetz zu greifen oder einen zu finden der ein anderes Netz hatte.


    Das ist so ähnlich wie immer diese armseeligen Versuche von Firmen, wenn die Internetleitung ausgefallen ist, einen Schadenersatzanspruch zu stellen. Dann kommt die Frage nach der Redundanz. Denn wenn das so wichtig ist, dann ist auch der Kunde verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (zweite Leitung, etc.).


    Nur weil mal das Telefon zwei drei Stunden nicht geht, leitet sich da keinerlei Anspruch auf irgend etwas ab, egal ob fahrlässig oder nicht.


    Was anderes wäre es, wenn Du mit der Telekom einen entsprechenden Vertrag hast, wie es zum Beispiel Callcenter machen. Die haben dann mehrere Leitungen mit entsprechenden Redundanzen. Und auch die Störungsbeseitigung, bzw. die Reaktionszeiten werden vertraglich geregelt. Und hier können dann Konventionalstrafen vereinbart werden.


    Die Telekom ist nämlich gar nicht verpflichtet, ein Mobilfunknetz zu betreiben.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von flensi
    Wenn wir uns hier schon mit so einem trolligen Thema(Schadensersatz) beschaeftigen dann soll doch mal jemand seinen Schaden beziffern.


    Genau!


    Und wenn jemand mit dem Argument kommt, mir ist deswegen ein Geschäft geplatzt; dann wird die Frage kommen, warum man sich nur auf ein einziges Handy verlässt, wenn man so abhängig davon ist.


    Sicherlich wäre so ein Prozess ganz witzig und vor allem etwas für die Regenbogenpresse, aber jemand der sein Leben von einem Handy abhängig macht, hat ganz andere Probleme :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von tinchen2
    Wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn, die auch das Netz von T-Mobile nutzt. Gerade auf Strecken, wo kein Funkempfang möglich ist, sind die TF dann ausschliesslich auf ihr Diensthandy angewiesen. Kann man nur sagen Glück gehabt, dass es nicht wegen dem Netzausfall von T-Mobile auch noch zu massiven Problemen im Bahnverkehr gekommen ist :D


    Hmm wofür hat die Bahn denn dann GSM-R ausgebaut? :D

  • Die Leute drehen doch echt alle am Rad....


    mein Lieblingssatz aus dem Bild.de Artikel "So erlebte Deutschland das handy-Chaos":


    Zitat

    Ich hatte geburtstag und konnte die ganze Zeit keine Geburtstagsgrüße entgegen nehmen. Was gibt es Schlimmeres, als wenn einem im neuen 30. lebensjahr keiner gratuliert?!


    Bei diesem Artikel sind sämtliche menschliche Schicksale dieser Erde aufgrund dieses Riesenskandals zusammengetragen... :rolleyes:

    ∧ iPhone 4 (CH) neverlocked [o2o online] | Blackberry 8900 Curve [Multicard] | Sony Experia S [[URL=http://www.t-mobile.de/business/tarifepreise/0,9916,20321-_2687,00.html]T-Mobile Business Complete L][/URL]
    ∧ Vertrauensliste [#1] [#2]
    ∧ PSN-ID [realice298] | Apple Game Center [realice]


    »Mit schlechtem Fußball habe ich mich lange genug rumgeschlagen – und zwar mit meinem eigenen.« [Jürgen Klopp | BVB Cheftrainer]

  • diger
    Deine Meinung teile ich nicht. Klar hat man keinen Anspruch auf huntertprozentige Verfügbarkeit. Es kommt eben schon darauf an, war ein Ausfall dieses Ausmaßes vermeidbar oder nicht? Wenn jetzt z.B ein Orkan einen Sendemasten beschädigt, dann ist das in der Regel ein nicht vermeidbarer räumlich begrenzter Ausfall. Auch wenn z.B: für Wartungsarbeiten nachts für wenige Minuten das Netz nicht zur Verfügung steht, geht das in Ordnung. Genauso wenn ich mich z.B.. in einen Funkloch aufhalte, dann ist das nicht zu beanstanden, wenn ich keinen Empfang habe. Man könnte noch weitere Beispiele anfügen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • hat eigentlich schon jemand diese sms bekommen wo das drin stehen soll?


    gruss
    seraph

    Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.


    -Douglas Adams-

  • bernbayer,


    es ist vollkommen egal, ob vermeidbar oder nicht. Fakt ist: Kein Schaden, kein Schadensersatz.


    Und nur weil man wegen einer Störung eines der vier Mobilfunknetze nicht benutzen konnte, entsteht kein Schaden. So einfach ist das.


    Und Du kannst Dir ja mal das Thema Münster und 2005 vornehmen (Die Sache mit dem Stromausfall). Und das war grob fahrlässig. Und Strom gehört zur Grundversorgung. Und da kann man nicht eben mal zur nächsten Leitung greifen, wie beim Handy, etc. Um es kurz zu machen, da laufen heute noch Prozesse und IMHO ist da noch kein Cent Geld geflossen, obwohl dort viele einen Schaden nachweisen konnten.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."


  • So wie du argumentierst, könnte das Netz jede Woche 2 oder 3 Tage ausfallen und das alles wäre vollkommen in Ordnung. Für was zahlen denn viele Vertragskunden monatliche Grundgebühren, die wollen dafür eine entsprechende Gegenleistung. Bei stundenlangen Ausfall eines Netzes , muß man das dann schon in Zweifel ziehen, ob die Gegenleistung noch entsprechend erbracht wurde?

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

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