ZitatOriginal geschrieben von The_ExoRcist
In nehme mal an, die Quelle hast du "vergessen" anzugeben
You made my day *lol* :top:
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ZitatOriginal geschrieben von The_ExoRcist
In nehme mal an, die Quelle hast du "vergessen" anzugeben
You made my day *lol* :top:
Mit 3 Prozent Fehlerquote meinte ich plus/minus, hätte ich noch dazu schreiben müssen. Für die Umfrage zu Steinbrücks Äußerungen bedeutet dies, daß zwischen 54 und 60 Prozent der Meinung sind, er solle sich entschuldigen. Daß Meinungsumfragen sich immer auf den aktuellen Zeitpunkt der Unfrage beziehen ist doch selbstverständlich. Das bedeutet für die Sonntagsfrage, die Zahlen beziehen sich darauf, wenn jetzt konkret die entsprechende Wahl wäre und nicht wie eine Wahl z.B. in 6 Monaten ausgehen würde. Darum gibt es ja ständig akualisierte Umfragen. Je näher der Zeitpunkt vor einer konkreten Wahl liegt, um so genauer sind die Zahlen dann. Bei einem Kopf- an Kopf-Rennen lassen sich durch Umfragen der genaue Wahlausgang nicht vorhersagen, das ist schon klar. Bei großen Abständen läßt sich durch eine Umfrage kurz vor einer Wahl,der ungefähre Wahlausgang aber durchaus vorhersagen.
PS. Teilweise sind die Erläuterungen zu den Fehlerqouten was die Zahl der Befragen angeht auf Wahlrecht.de angeht aber total veraltert. Die meisten Institute befragen viel mehr Bürger als 1000 in der Anzahl bei ihren Umfragen.
The_ExoRcist and nokia:
Nö, wieso? Schreibe ich ne Doktorarbeit?
;:-)
Es reicht einfach, wenn die Details und die Begründungen auf dem Tisch liegen; ich muss mir tatsächlich nicht die Mühe machen, 12 Sätze mit 840 Wörtern neu zu tippen.
In der Sache habe ich Recht.
3% sind einfach falsch bzw. ohne zusätzliche Angaben nicht richtig.
Was heißt da in der Sache habe ich Recht? Ich habe auch Recht mit 3 Prozent Fehlerqoute, ich hatte nur plus/minus vergessen. Trotz Fehlerquote ergibt die Umfrage, daß die Mehrheit der Meinung ist, Steinbrück soll sich entschuldigen. Dies ist trotz Fehlerquote Fakt.
Es ist ganz einfach, dir gefällt die Umfrage nicht und kommst jetzt mit spitzfindigen Wortglaubereien. Bei einer repräsentativen Umfrage ist es mal so ,das die Befragten einen Querschnitt der Bevôlkerung darstellen. Sonst wäre ja jede Umfrage sinnlos.
Die Frage, wie man die Äußerung Steinbrücks beurteilt und/oder ob er sich entschuldigen sollte, stehen nicht notwendigerweise in Zusammenhang.
Denkbar ist etwa die Position, Steinbrücks Aussage prinzipiell gut zu finden, im Hinblick auf die subjektive Reaktion der Betroffenen aber dennoch eine Entschuldigung zu befürworten.
Norddeutscher Humor ist nicht jedermanns Sache ... genau so wie der Italienische, wenn Berlusconi einen deutschen Politiker auf das Niveau eines KZ-Aufsehers stellt. Aus das finden nicht alle lustig.
Humor über internationale Grenzen hinweg ist problematisch und sollte besser unterbleiben ... schade eigentlich, aber wohl eine Notwendigkeit. Es geht doch nichts über belanglose Plattitüden mit freundlichem oder nichtssagenden Gesichtsausdruck. Eigentlich hatte man sich das doch schon immer gewünscht, zumal in Form von Ghostwritern noch Arbeitsplätz entstehen.
Die sind dann damit beschäftigt, Aussagen für jede Gelegenheit zu erstellen, von denen sich niemand gestört fühlt und die günstigstenfalls keine verbindlichen Stellungnahmen zu irgendeinem Thema enthalten.
Gute Ghostwriter schaffen es sogar gelegentlich, so zu formulieren, dass sich Kontrahenten mit gegensätzlichen Positionen gleichzeitig im Recht fühlen. Das ist die hohe Kunst, beim Wähler zu punkten ... und die paar wenigen, die lieber was anderes hören wollten, dürften statistisch gesehen nicht erheblich sein, so dass sie noch am Ehesten als Wähler verzichtbar sind.
Frank
eine der wenigen zu befürwortenden Entscheidungen
Prinzipiell hat er wirklich Recht.
Wenn sich in den letzten Jahren nichts Wesentliches geändert haben sollte, gilt die "Freizügigkeit" bei der Wohnsitznahme (entgegen landläufiger Meinung) nicht pauschal für alle EU-Bürger, sondern lediglich für konkret bestimmte Gruppen (Arbeitnehmer, selbständige Dienstleister, Rentner und einige andere).
"Armutszuwanderung" von Personen ohne Erwerbstätigkeit war stets gesetzeswidrig. Für solche (und auch andere) EU-Bürger existiert lediglich eine "Reisefreiheit", die zur Begründung eines Wohnsitzes (langfristiger Aufenthalt) im EU-Ausland nicht berechtigt.
Was Friedrich aber in Sachen Übernahme von Sozialleistungen durch die Herkunftsländer sagt, ist schlichtweg eine Unverschämtheit ... vor dem Hintergrund, dass Deutschland selbst erst vor einigen Jahren den Anspruch deutscher Bürger im Ausland auf Sozialleistungen komplett gestrichen hat.
Von anderen Staaten Dinge zu verlangen, die im eigenen Rechtssystem als "unhaltbar" angeprangert (und in der Folge auch abgeschafft) wurden, dürfte an Dreistigkeit kaum zu überbieten sein.
Frankie
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