Wenn jemand einen Neuwagen kauft, also einen Kaufvertrag unterschrieben hat, ab wann ist das Fahrzeug Eigentum des Käufers? Mit Setzen der Unterschrift, mit Bezahlung oder mit Lieferung?
Ab wann ist ein Auto Eigentum?
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Mit Übergabe des Autos bzw. Brief.
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.. sowie mit Bezahlung des Kaufpreises. Zug um Zug.
Grüße
Wenny
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Nein, der Kaufpreis hat damit nichts zu tun.
Eigentümer an beweglichen Sachen wird man mit Einigung (dass das Eigentum über gehen soll) und Übergabe (§929 BGB).
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Nein, der Kaufpreis hat damit nichts zu tun.Eigentümer an beweglichen Sachen wird man mit Einigung (dass das Eigentum über gehen soll) und Übergabe (§929 BGB).
Also wenn der Wagen zwar bestellt, aber noch nicht geliefert worden ist, ist es kein Eigentum, selbst dann nicht, wenn man den Kaufpreis schon bezahlt hätte. Das heißt, die Lieferung und Übergabe ist für den Eigentumsbegriff unabdingbar?
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eigentlich alle händler haben einen eigentumsvorbehalt in ihren AGB. etwas in der art "das fahrzeug bleibt bis zu vollständigen bezahlung unser eigentum".
ergo: nach der bezahlung bist du der eigentümer.wichtig zu wissen ist, daß der besitz des kfz-briefs KEIN eigentumsnachweis ist.
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Zitat
Original geschrieben von Benz-Driver
Also wenn der Wagen zwar bestellt, aber noch nicht geliefert worden ist, ist es kein Eigentum, selbst dann nicht, wenn man den Kaufpreis schon bezahlt hätte. Das heißt, die Lieferung und Übergabe ist für den Eigentumsbegriff unabdingbar?Genau, wenn noch nicht geliefert wurde, ist man in keinem Fall Eigentümer. Man hat nur einen schuldechtlichen Anspruch auf Eigentumsverschaffung.
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
eigentlich alle händler haben einen eigentumsvorbehalt in ihren AGB. etwas in der art "das fahrzeug bleibt bis zu vollständigen bezahlung unser eigentum".
ergo: nach der bezahlung bist du der eigentümer.Ersteres ist richtig, allerdings muss auch dann das Fahrzeug übergeben worden sein, sonst wird man auch mit Zahlung KEIN Eigentümer.
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stimmt, bin davon ausgegangen dass sie sache schon übergeben worden ist.
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Ziemlich ausführlich bei Wikipedia beschrieben.
Jimmythebob: Die Übergabe kann in einigen Fällen auch ersetzt werden, z.Bsp. Konossemente, Übergabe von Frachtbriefen, etc. Dann geht schon das Eigentum, aber noch nicht der Besitz über. Oder liege ich falsch?
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Genau, wenn noch nicht geliefert wurde, ist man in keinem Fall Eigentümer. Man hat nur einen schuldechtlichen Anspruch auf Eigentumsverschaffung.Naja, die Übergabe ist surrogierbar. Ist die Sache schon bestimmbar, der PKW also bereits in Fertigung, könnte das Autohaus den (künftigen) Herausgabeanspruch gegen den Hersteller an den Käufer abtreten und damit das Erfodernis der Übergabe surrogieren. Wenn die Einigung bereits erfolgt ist, wäre der Erwerbstatbestand damit vollendet.
CLK: Völlig korrekt. Die Übergabe ist u.U. ersetzbar, also nicht zwingend.
@ Wenny: Ganz falsch, der schuldrechtliche Kaufvertrag und der sachenrechtliche Übereignungsvertrag sind abstarkt zueinander und zu trennen.
EDIT: Wenn ich mich nicht irre, stammt Benz-Driver nicht aus .de. Ich habe ihn, gerade in Rechtsthemen schon öfter darauf hingwewiesen, dass er angeben sollte, dass er aus Österreich stammt. Wenn ich falsch liege, lass es mich wissen, Benz Driver.
Dies nur der Form halber, auch wenn im ABGB nichts anderes als im BGB stehen wird.
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