Rechtsfrage: Arbeit nicht wie besprochen.

  • Hallo TTler,


    für meinen im Frühjahr verstorbenen Vater habe ich bei einem Steinmetzbetrieb eine Grabplatte aus Granit bestellt. Zusätzlich wurde der Grabstein mit den Daten meines Vaters ergänzt.


    Bei dem persönlichen Gespräch im Büro des Steinmetzes habe ich der Angestellen (Mutter vom Steinmetz) exakt beschrieben, wie die Platte aussehen soll.
    Große Granitplatte mit 3 zusätzlichen Stücken vorne und seitlich, so das ein relativ kleines Feld zum bepflanzen bleibt.
    Die Dame wußte sofort, wovon in spreche. Zusätzlich habe ich ihr ein Foto eines Grabes gezeigt, das meinen Vorstellungen entsprach. Diese Foto steht auf dem Schreibtisch des Steinmetzes! Zudem hat die Bürodame das auch noch zusätzlich mit meiner Frau tel. besprochen.
    Ein paar Tage später erhielt ich das Angebot, welches ich sofort persönlich beim Steinmetz unterschrieben habe. (Im Angebot steht die Plattengröße und "vordere Bereich zum bepflanzen")
    Nur habe ich die Rechnung (knapp 2700,- €) erhalten, die Arbeiten wurden aber nicht wie besprochen ausgeführt. Es wurde nur die Platte gesetzt und der Grabstein moniert.
    Die drei Kantstücke fehlen.
    Nachdem ich dies reklamierte, wurde mir gesagt, daß das ja so nicht besprochen war und es ja auch schließlich nicht im Angebot stand. Ich bin natürlich davon ausgegangen, daß alles was besprochen war, auch ausgeführt wird.
    In einem Gespräch hat dann die Dame zugegeben, daß Sie sich wohl evtl. versehen hat.


    Es wurde jetzt ein Zusatzangebot für die Restarbeiten in Höhe von 470,- € geschickt.
    (Die Montage soll aus Kulanz kostenlos sein)
    Hierbei lag dann auch eine Computerzeichnung bei, die ich beim ersten Angebot fehlte.
    "Üblicherweise schicken wir auch eine Zeichnung mit", so die Dame.
    Mit Zeichnung wäre es nicht zu diesem Fehler gekommen!


    Nun meine Frage: Wie kann ich mich am besten verhalten?
    - Neues Angebot akzepieren.... will ich so nicht, ich fühle mich im Recht.
    - Rechtsanwalt einschalten... evtl., allerdings hoffe ich auf eine vernünftige Regelung.
    - ...


    Ich wollte auf jeden Fall schon einen größeren Teil bezahlen, damit ich meine guten Willen
    zeige. Dabei weiß ich die Höhe nicht. (Hatte an 2000,- € gedacht).
    Gibt es dafür einen Prozentsatz?


    Wäre schön, wenn mir hier jemand eine Tipp geben kann.,
    Vielen, vielen Dank.


    Gruß... Andreas


    P.S. Ich bin in der Rechtsschutz, möchte den Weg aber eigentlich nicht gehen.

  • Der Knackpunkt ist, ob DU nachweisen kannst, dass das erstellte Werk nicht dem bestellten Werk entspricht. Konkret kommt es nur darauf an, dass seinerzeit das Werk wie von dir beschrieben beauftragt worden ist. Die Abweichungen von dieser Planung sind nach deinen Angaben ja augenscheinlich.


    Wenn ja, ist das weitere Vorgehen Standard: Angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, falls nichts passiert hast du das Recht zur Selbstvornahme.


    Mit der Ehrlichkeit der Mutter wirst du wohl nicht rechnen können, da diese in der Zwickmühle steckt. Auch das Foto auf dem Schreibtisch des Steinmetzes wird dir wenig nutzen, das ist im Zweifel dann verschwunden.


    Ohne Zeugen bzw. Unterlagen, die deine Ansicht untermauern wird es eher schlecht aussehen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Grundsätzlich wird die erbrachte Arbeit wohl einen Werkmangel aufweisen, da die hergestellte Plattenkonstruktion eben nicht wie (und zwar extrem detailliert - Foto, lange Vorbesprechung etc.) besprochen angefertigt wurde;


    Wenn Du das belegen kannst, dann kannst Du nach §§631, 633 und 634 BGB Nacherfüllung verlangen, anbei mal der entsprechende Text




    Eine erste Rate würde ich persönlich eher nicht zahlen, die Bereitschaft, sich gütlich (& vor allem schneller!) zu einigen, wird wohl größer sein, wenn der Handwerker auf sein Geld wartet;



    hope this helps :)

  • Die Frage ist ja: Wie teuer wäre Grabstein + 3 Kantstücke geworden?


    Denn ich denke nicht, dass alles berechnet wurde und man die Kantstücke dann lediglich vergessen hat; bei der Berechnung des Endpreises wurde wahrscheinlich nur der Grabstein berücksichtigt.


    Daher finde ich das Angebot, dass der Steinmetz dir nun macht, nichteinmal so schlecht, vielleicht könnte man den Preis ja noch etwas drücken...


    Außerdem: Was denkst du, könnte ein Anwalt erreichen? Dass du die Kantstücke umsonst bekommst? Das kann ich mir nicht vorstellen, es sei denn, du hättest vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich einen Festpreis für Grabstein + Kantstücke vereinbart.
    Wenn aber auf dem Angebot, welches du unterschrieben hast, die Kanstücke nicht aufgeführt sind, dann galt das Angebot auch nur für den Grabstein.


    Nebenbei: So wie ich das kenne, sind 2700€ kein übermäßig hoher Betrag für einen Grabstein...

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    Grüße,


    Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von murosama
    Nebenbei: So wie ich das kenne, sind 2700€ kein übermäßig hoher Betrag für einen Grabstein...


    Genau - wollte grad sagen: einfach mal Angebot eines anderen Steinmetz einholen - ist dieses teurer würde ich im Zweifel den kompletten Preis bezahlen - verlangt dieser zufällig 2700,-€ will dich dein Steinmetz verarschen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Vielen Dank schon mal für die schnellen Antworten.


    Nur als Hinweis: Der Grabstein war schon vorhanden. Dieser wurde nur zusätzlich beschriftet.


    Der Hauptteil der Summe ist für die Granitplatte. (200x120cm) und der Arbeiten.


    Das was gemacht wurde, sieht auch sehr gut aus. Es ist nur eben nicht so, wie besprochen.
    Wenn ich da jetzt noch mal 470,-€ dazubezahle, ist es schon ganz schön teuer.


    Gruß... Andreas

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