Umtausch Dieselfahrzeug gegen Benziner

  • Wenn der Händler argumentiert, dass das Fahrzeug technisch in Ordnung sei und es am Fahrer liegen würde, dann nimmt er das Fahrzeug sicherlich auch gerne in Zahlung für einen gebrauchten Benziner - schließlich ist es ja technisch in Ordnung. Für das Geld könnte man dann bei gleichem oder anderem Händler einen ähnlichen Wagen (nur halt als Benzier) kaufen. Und vermutlich hat man dann auch noch ein wenig Gewinn gemacht, weil der Diesel ja tendenziell einen höheren Wert hat als ein vergleichbarer Benziner.


    Einziges Manko an dieser Milchmädchenrechnung: Es fehlt die Marge, die der Händler einstreicht (Ankauf eines gebrauchten PKW, Verkauf eines Gebrauchten PKW mit Garantie).
    Diese Frage kann man aber ganz einfach klären, indem man den Wagen bei einem anderen anderen Händler bewerten lässt, einmal als Benziner, einmal als Diesel, einmal im Einkauf, einmal im Verkauf. Händler haben normalerweise ein Tool für sowas (vgl. schwacke o.ä.).
    Deine Verwandten hätten dann ja auch etwas von der neuen Garantie (sofern sie dann mal greift). Gleiczeitig ist das ein Argument für eine Preisverhandlung: Die Garantie hat bei mletzten PKW nicht gebracht, warum soll man dieses mal für eine Garantie so viel Aufpreis zahlen?


    Ich würde den Vorschlag dem Händler machen, ohne großartig auf einen Wertausgleich im Rahmen einer Wandlung zu pochen. Es soll mal ein Angebot erstellen, wie das wäre, wenn deine Verwandten den PKW einfach eintauschen wollten (und nicht über eine Garantie wandeln). Dann habt ihr erstmal eine Hausnummer und damit eine Verhandlungsgrundlage. Dass der Händler euch im Moment nicht viel entgegen kommt spricht zwar nicht für ihn, jedoch ist das glaube ich typisch in der momentanen wirtschaftlichen Gesamtlage.

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Zitat

    Original geschrieben von Fishboneman
    die erklärung des händlers klingt für mich eher nach einer ausrede, weil der richtige fehler nicht gefunden wird. mit einem fahrprofil zwischen 20 und 80 km sollte es doch kein problem mit dem rpf geben.
    insbesondere da ja scheinbar kaum kurzstrecken gefahren werden, ist diese erklärung für mich eher merkwürdig als schlüssig.


    Nö, Fahrten unter 15 Minuten sind sehr selten. Und natürlich wird normalerweise mit mehr als 40 km gedüst.


    Naja, Fakt ist halt, dass das Öl sich irgendwie vermehrt, was ja nicht gut für den Motor sein kann...



    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das mag sein. Allerdings lassen sich aus der Garantie ja keinerlei Wandlungsansprüche herleiten. Aufgrund der Garantie hast Du lediglich einen Anspruch auf das, was in den Garantiebedingungen steht, und da steht sicher nix von "nach 10 Nachbesserungen bekommen Sie ein neues Auto". ;)

    Auf der oben verlinkten Seite steht doch, dass man schon nach 2 vergeblichen Nachbesserungsversuchen die Möglichkeit der Rüchgabe hat? http://www.wandlung-mercedes-e…e.de/wichtigeurteile.html


    Zitat

    Trotzdem bist Du hier deutlich zu schnell unterwegs. Du fragst bereits jetzt, auf was für einen Benziner die Leute einen Anspruch hätten. Diese Frage stellt sich überhaupt nicht. Jedenfalls NOCH nicht. Denn zunächst mal müsste man ja erstmal durchkriegen, dass der Händler den Wagen überhaupt erstmal zurücknimmt. Von alleine wird er das nicht machen.

    Der Händler hatte bereits was in der Hinsicht angedeutet. Wie konkret das ist, weiß ich nicht genau.
    Da es also nicht unwahrscheinlich ist, dass der Händler einigermaßen kooperativ ist, möchte ich gerne für die genaueren "Verhandlungen" ein paar Fakten und Argumente in Erfahrung bringen... ;)


    Zitat

    Wichtig wäre jetzt vor allem erstmal, dieses Ansinnen nachweisbar, also schriftlich beim Händler geltend zu machen, und zwar vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren.

    Guter Hinweis; werde ich weiterleiten.


    Zitat

    Original geschrieben von ArtIst.Max
    Wenn der Händler argumentiert, dass das Fahrzeug technisch in Ordnung sei und es am Fahrer liegen würde, dann nimmt er das Fahrzeug sicherlich auch gerne in Zahlung für einen gebrauchten Benziner - schließlich ist es ja technisch in Ordnung. Für das Geld könnte man dann bei gleichem oder anderem Händler einen ähnlichen Wagen (nur halt als Benzier) kaufen. Und vermutlich hat man dann auch noch ein wenig Gewinn gemacht, weil der Diesel ja tendenziell einen höheren Wert hat als ein vergleichbarer Benziner.

    Also ganz normaler Verkauf / Neukauf?
    Hätte das (gegenüber Wandlung / Rücknahme) für den Fahrer irgendwelche Nachteile, die ich gerade übersehe?



    Zitat

    Diese Frage kann man aber ganz einfach klären, indem man den Wagen bei einem anderen anderen Händler bewerten lässt, einmal als Benziner, einmal als Diesel, einmal im Einkauf, einmal im Verkauf. Händler haben normalerweise ein Tool für sowas (vgl. schwacke o.ä.).

    Die Frage ist, ob man bei solch einer Bewertung den Grund des Verkaufs nennen soll / muss?


    Zitat

    Ich würde den Vorschlag dem Händler machen, ohne großartig auf einen Wertausgleich im Rahmen einer Wandlung zu pochen. Es soll mal ein Angebot erstellen, wie das wäre, wenn deine Verwandten den PKW einfach eintauschen wollten (und nicht über eine Garantie wandeln). Dann habt ihr erstmal eine Hausnummer und damit eine Verhandlungsgrundlage.

    Stümmt.
    Bliebe der etwas fade Nachgeschmack, dass der eigentliche Mangel vermutlich nicht gefunden / nicht anerkannt wurde?
    Und nervig ist das Neu-Suchen, -Kaufen, -Anmelden ja auch...

  • Kann ja nicht sein, dass man nur lange Strecken und das dann am besten mit hoher Drehzahl fahren soll um den Motor "freizubrennen".


    Dafür sollte sich Mercedes schämen..

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung


    Dafür sollte sich Mercedes schämen..


    Man sollte sich schämen wenn man einfach irgendwas nachplappert ohne jede Ahnung um was es geht oder wenigstens gelesen zu haben was bislang dazu geschrieben wurde.

  • Schon klar, ich habe es gelesen...


    Traurig genug, dass es Fehler gibt, die einem als normal verkauft werden. Noch trauriger, dass es Menschen gibt die es glauben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Schon klar, ich habe es gelesen...


    Traurig genug, dass es Fehler gibt, die einem als normal verkauft werden. Noch trauriger, dass es Menschen gibt die es glauben.


    Die Sache mit dem Regenerationsbedürfnis eines DPF ist kein Fehler, sondern Stand der Technik. Manch einer hat das dann schneller und gründlicher verbessert als andere. Während man also einen Zafira (der früheren Generation, ich glaube mittlerweile ist das auch bei Opel angekommen dass es besser geht) immer wieder freiheizen muss(te), funktioniert das bei Mercedes anders.
    Das die Öl"vermehrung", besser wohl "Verdünnung", damit zu tun hat, glaube ich aber auch nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    Also ganz normaler Verkauf / Neukauf?
    Hätte das (gegenüber Wandlung / Rücknahme) für den Fahrer irgendwelche Nachteile, die ich gerade übersehe?


    Vorteil: Hoffentlich endlich Ruhe
    Nachteil: Man bekommt nicht den Anschaffungswert, sondern nur den Zeitwert. Jedoch wäre es ein wenig daneben, wenn man den Zeitwert fordert, schließlich ist man zwie Jahre mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen. Des weiteren bekäme man im Rahmen einer Wandlung vermutlich einen Wagen im Gegenwert des Zeitwertes, da auch hier der Händler die Abnutzung in Rechnung stellen würde.
    Achso, weiterer Vorteil: Ist definitiv ein nervenschonender Weg als mit einem Anwalt drohen zu müssen, Sachverständige einschalten zu müssen und dann schließlich in einem Prozess zu landen, der wenig Erfolg verspricht (siehe Link oben mit dem Gerichtsurteil zum Zafira).


    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    Die Frage ist, ob man bei solch einer Bewertung den Grund des Verkaufs nennen soll / muss?


    Auch hier würde ich von vornherein mit offenen Karten spielen und dem Händler die Situation schildern. Biete ihm einfach einen Termin an, den er frei bestimmen kann, dann hat er das Gefühl etwas Gutes zu tun und macht sich vielleicht ein wenig Hoffnung das nächste Auto an sich zu verkaufen. [/quote]


    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    Bliebe der etwas fade Nachgeschmack, dass der eigentliche Mangel vermutlich nicht gefunden / nicht anerkannt wurde?


    Wenn es dir um eine prkatikable Lösung geht, dann würde ich meine Lösung nutzen. Gehts dir ums Prinzip, dann ist meine Lösung vielleicht nicht angebracht. Dann solltest du dich nach einem Anwalt, einem Sachverständigen, einem guten Freund für den moralischen Rückhalt und einigen anderen Leuten umsehen. Lohnt sich das für dich? Und des weiteren: Ist es ein Problem, dass der Fehler nicht anerkannt wurde, wenn du den Wagen nicht bewegen musst?


    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    Und nervig ist das Neu-Suchen, -Kaufen, -Anmelden ja auch...


    Ja, in der Tat, für das Suchen gibt es aber Händler. Und Kaufen und Anmelden musst du einen anderen Neuwagen auch. ;)


    Generell: Stell dir die Frage ob es ums Prinzip geht oder um eine Lösung. Das könnte durchaus helfen bei der Lösungsfindung...

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    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser

    Das die Öl"vermehrung", besser wohl "Verdünnung", damit zu tun hat, glaube ich aber auch nicht.


    Na das ist ganz sicher kein Fehler. Jedes Auto hat einen steigenden Ölstand, besonders durch die Kurzstrecken. Daher handelt Mercedes schon richtig. Aber den Kunden darüber nicht aufzuklären ist schon nicht so schön.

  • Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    Auf der oben verlinkten Seite steht doch, dass man schon nach 2 vergeblichen Nachbesserungsversuchen die Möglichkeit der Rüchgabe hat?


    Das hat aber mit der von Dir genannten Garantiezeit nichts zu tun. Hierbei geht es um die gesetzliche Gewährleistung - das ist was völlig anderes. Und wenn man bei den bereits durchgeführten Reparaturen nicht nachweisen kann, dass man hierbei die Gewährleistung in Anspruch genommen hat bzw. nehmen wollte, besteht ein großes Problem schon mal alleine darin, dass der Händler argumentieren könnte (und wahrsch. ergibt sich das sogar aus den ausgestellten Reparaturbelegen), dass die bisher durchgeführten Reparaturen im Rahmen der Herstellergarantie durchgeführt wurden. Diese Argumentation mag innerhalb der ersten 6 Monate nicht ziehen, danach aber durchaus, denn nach diesen 6 Monaten muss der Kunde, der die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen will, beweisen, dass ein Fehler bereits beim Kauf vorhanden war.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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