Arbeitsvertrag

  • Ich hänge mich mal hier an.
    In meinem neuen Arbeitsvertrag steht unter Krankheit der Satz:


    "Lohnfortzahlung erfolgt in Höhe der monatlichen Bezüge."


    Da von keiner zeitlichen Begrenzung die Rede ist, habe ich dann unbegrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, oder gilt irgendwie "automatisch", dass man nach 42 Tagen das Krankengeld der Versicherung bekommt?


    Weiterhin ist vorher die Rede davon, dass ich eventuelle Schadenersatzansprüche in der Höhe der Lohnfortzahlung an den Arbeitgeber abtrete.


    Das interpretiere ich jetzt so, wenn ich einen unverschuldeten Unfall habe, durch den ich für x Monate ausfalle, aber Schadenersatz vom Verursacher bekomme, dann erhält mein Arbeitgeber aus diesem Schadenersatz die Summe, die die Lohnfortzahlungen für den Zeitraum x ausmacht.


    Korrekt?

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Das bedeutet "Lohnfortzahlung erfolgt maximal in Höhe der monatlichen Bezüge".
    Der AG stockt nur auf.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    oder gilt irgendwie "automatisch", dass man nach 42 Tagen das Krankengeld der Versicherung bekommt?


    Da das gesetzlich geregelt ist, bekommst du ab dem 43. Tag Krankengeld von deiner Krankenversicherung. Natürlich mit den üblichen Abzügen.

  • Alles klar, danke für die Richtigstellung!

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • @dessmann: Bei den Sachen mit Provisionsgarantie ist schon so mancher auf die Schnauze gefallen und ich denke mal, das kann dir auch passieren.


    Wieso ich das meine?


    Weil du dich mit dem ganzen Provisionskram anscheinend nicht auskennst und daher hier die Fragen stellst. Wenn du aber schon damit Probleme hast, wie willst du dann erst aktiv verkaufen? Gerade im Finanzdienstleistungsbereich sind so viele Dinge zu beachten.


    Mit dem Ansatz


    "Wichtig ist, daß ich auf meien 1900 € komme und die da oben glücklich sind"


    bist du im Verkaufsbereich vollkommen falsch. Richtige Verkäufer, die wirklich erfolgreich sind, die haben eine andere Motivation.


    Ich will dir nicht den Mut nehmen, aber ich denke du wirst dort nicht lange im Unternehmen bleiben mit deiner Einstellung.


  • Also ab dem 43. Tag bekommst du Krankengeld von deiner gesetzlichen Krankversicherung, nicht mehr und nicht weniger.


    Was die Schadenersatzansprüche angeht, kannst du da mal bitte den genauen Wortlaut aus deinem Vertrg hier reinkopieren?

  • Zitat

    Original geschrieben von tmmd
    Ich will dir nicht den Mut nehmen, aber ich denke du wirst dort nicht lange im Unternehmen bleiben mit deiner Einstellung.


    Dir ist schon klar, dass der Thread aus 2009 ist?


    Demzufolge der Threadersteller entweder bei einem anderen AG oder in einer anderen Branche.


    Gruß Gunn

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  • Zitat

    Das interpretiere ich jetzt so, wenn ich einen unverschuldeten Unfall habe, durch den ich für x Monate ausfalle, aber Schadenersatz vom Verursacher bekomme, dann erhält mein Arbeitgeber aus diesem Schadenersatz die Summe, die die Lohnfortzahlungen für den Zeitraum x ausmacht.


    Finde ich nur korrekt.Wenn du durch einen anderen verletzt wirst z.B.Unfall ,holt sich deine Krankenkasse ihre Unkosten z.T auch wieder,oder versucht es zumindest.


    Wohingegen das Schmerzensgeld nicht angetastet werden dürfte.

    Life is too short to be small.

  • Hatte vor kurzem die Diskussion mit einem Bekannten darüber, was mit den Arbeitsverträgen passiert, wenn eine Firma übernommen wird.
    Müssen die Verträge 1:1 übertragen werden (wie etwa wenn der Vermieter im Zuge eines Verkaufs wechselt), oder "muß" man quasi einen Änderungsvertrag akzeptieren, weil man sonst draußen ist?
    Das wäre für einen (neuen) Arbeitgeber ja die ideale Möglichkeit Mitarbeiter los zu werden...?!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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