Ich hänge mich mal hier an.
In meinem neuen Arbeitsvertrag steht unter Krankheit der Satz:
"Lohnfortzahlung erfolgt in Höhe der monatlichen Bezüge."
Da von keiner zeitlichen Begrenzung die Rede ist, habe ich dann unbegrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, oder gilt irgendwie "automatisch", dass man nach 42 Tagen das Krankengeld der Versicherung bekommt?
Weiterhin ist vorher die Rede davon, dass ich eventuelle Schadenersatzansprüche in der Höhe der Lohnfortzahlung an den Arbeitgeber abtrete.
Das interpretiere ich jetzt so, wenn ich einen unverschuldeten Unfall habe, durch den ich für x Monate ausfalle, aber Schadenersatz vom Verursacher bekomme, dann erhält mein Arbeitgeber aus diesem Schadenersatz die Summe, die die Lohnfortzahlungen für den Zeitraum x ausmacht.
Korrekt?