Kindergeldfragen

  • Ich habe da mal ein paar Fragen zum Kindergeld:


    -Wenn man in der Ausbildung ist, welches Einkommen muss angegeben werden, Brutto- oder Nettoeinkommen?
    (Also, anders gefragt, werden die Sozialabgaben mit abgezogen?)


    -Muss ein Zweitwohnsitz zwangsweise in einer anderen Stadt als der Erstwohnsitz sein?


    Danke an die Experten ;)

  • Kindergeld ist sehr wohl einkommenabhängig - und zwar vom Einkommen des Kindes! Ich denke, darum geht es EsCab. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Re: Kindergeldfragen


    Zitat

    Original geschrieben von EsCab -Muss ein Zweitwohnsitz zwangsweise in einer anderen Stadt als der Erstwohnsitz sein?


    Der Zweitwohnsitz sollte wohl schon in einer anderen Stadt sein. Jedenfalls kannst Du Deine eigene Wohnung nicht mit absetzen wenn sie in der gleichen Stadt wie die von Deinen Eltern ist (Ich denke mal die elterliche Wohnung ist bei dir der Erstwohnsitzt, oder?).


    Grüße, Sven

  • Euer Versicherungs- und Vorsorgeberater klärt auf


    Auweia:
    Es ist weder das Brutto, noch das Nettoeinkommen anzusetzen! Bemessungsgrundlage für das Kindergeld ist:
    Der vom Arbeitgeber bescheinigte Jahresbezug
    abzgl. Werbungskosten
    abzgl. Pauschbeträge
    abzgl. Sonderausgaben


    Einen Kindergeldanspruch haben Eltern mit Kinder solange diese sich noch in der Ausbildung befinden. Das Einkommen des Kindes (aus nicht selbständiger Arbeit, aus Kapitalerträgen etc.) darf dabei jährlich nicht über 7.188 Euro liegen. Bitte nagelt mich nicht auf diesen Betrag fest, kann bißchen mehr/weniger sein.


    Die Werbungskosten können den Jahresbezug unter umständen erheblich drücken und dazu führen, daß eine Kindergeldberechtigung entgegen der Erwartung besteht.
    Kindergeld kann übrigens rückwirkend für die vergangenen 6 Monate beantragt werden.


    Das Kindergeld gibts von der Familienkasse beim Arbeitsamt und nicht vom Finanzamt wie viele glauben. Die hat auch eine interessante kostenlose Broschüre...


    Für Eltern mit sehr hohem Einkommen lohnt sich der Bezug von Kindergeld jedoch nicht. Diese sollten besser die sog. Kinderfreibeträge nutzen. Die Steuerersparnis ist in diesen Fällen höher als das Kindergeld. Wer so viel verdient hat jedoch garantiert einen Steuerberater und der weiß das!

  • Re: Euer Versicherungs- und Vorsorgeberater klärt auf


    Zitat

    Original geschrieben von castellohimself
    Es ist weder das Brutto, noch das Nettoeinkommen anzusetzen!


    ...


    Einen Kindergeldanspruch haben Eltern mit Kinder solange diese sich noch in der Ausbildung befinden. Das Einkommen des Kindes (aus nicht selbständiger Arbeit, aus Kapitalerträgen etc.) darf dabei jährlich nicht über 7.188 Euro liegen.


    Die Frage richtete sich wohl an das Einkommen des Kindes und da muss ja wohl ein Netto- oder Bruttobetrag angesetzt werden, oder? Viel mehr bleibt ja nicht übrig :D Also darf das Kind 7.188€ brutto verdienen.


    Zitat

    Original geschrieben von castellohimself
    Kindergeld kann übrigens rückwirkend für die vergangenen 6 Monate beantragt werden.


    Das ist ein grosser Irrtum den viele Mitarbeiter der Arbeitsämter verbreiten. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die besagt, dass Kindergeld rückwirkend nur für die vergangenen 6 Monate beantragt werden kann. Hab den Antrag zum Kindergeld selbst schon viel später abgegeben. Solange man diesen im darauffolgenden Jahr abgibt, muss bei Anspruch gezahlt werden.


    Grüße, Sven

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!