ZitatOriginal geschrieben von tkjever
welches programm hast du denn dafür?
gruß
tkjever
Remote Tracker heißt es.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von tkjever
welches programm hast du denn dafür?
gruß
tkjever
Remote Tracker heißt es.
ZitatOriginal geschrieben von Bluewaver
Prime Time =)
Sauber :top: Diese Programme sollten echt mal ab Werk auf die Handys gespielt werden. Ich glaub Samsung hatte so was mal ausprobiert.
Wieso hatte, hat Samsung das wieder abgeschafft? :eek:
Ich finde es erstaunlich, dass so ein Programm 30 $ kostet. Das ist immerhin mehr, als ein Samsung C260 mit integrierter Diebstahlsicherung als Prepaid-Angebot gekostet hat.
ZitatOriginal geschrieben von silentrob
Dieses Gespräch habe ich ebenfalls mit der Digicam aufgenommen und bin mit allen Beweisen die ich noch hatte damit zur Polizei.
Lies nur § 201 StGB:
"Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden."
Ach du Sch..... Schnell Leute, Anrufbeantworter aus der TAE reissen und Mailboxen abschalten, wir gehen alle innen Bunker
!
Ich kenne mich mit diesen Rechten leider nicht aus. Ich habe auch keinen Anwalt aber mal eben eine kurze Recherche im Internet:
Zitat
Videos und Tonbandaufnahmen (davon spricht noch die Strafprozessordnung, einbezogen werden natürlich auch modernere Datenträger), könne im Wege des sogenannten "Augenscheinsbeweises", § 86 StPO, in einen Strafprozeß eingebracht werden.
ZitatOLG Köln, heimlich mitgeschnittenes Telefonat, 15.2.93 (NJW-RR 1994, 720) §§ 355 ff ZPO, Art. 1, 2, 10 GG, § 201 StGB, kein Beweisverwertungsverbot im Zivilprozeß, wenn der Inhalt der rechtswidrig gemachten Aufnahme von den Betroffenen nach Belehrung über ihr Aussageverweigerungsrechts in einem gerichtlichen Verfahren bestätigt worden ist
hab mein handy wieder :top:
und der freund der mir das handy übergeben hat ist überführt, die Bullen kamen im schwarzen Zivil wagen übern Platz angerauscht, der typ stand nur da wie versteinert, man war das aufregend und dann hat er mich böse angeguckt, naja ab in wagen mit ihm und aufs Revier. Ich sollte dann den anderen Typen von dem ich die Handynummer hab, ja gleich im Revier anrufen, gesagt getan! Ich erzählte ihm dass alles geklappt hat aber da ist noch jemand der mit ihm reden möchte und gab dem Polizisten den Hörer in die Hand und der war nicht gerade nett zu ihm. Der Bulle war echt ein harter Hund, der wirkt schon einschüchternd wenn er dich nur anschaut. Der hat den Typen dazu gebracht dass er seine Personalien freiwillig rausrückt und er als Zeuge heute Abend noch aussagen wird. So ich muss erstmal wieder etwas runter kommen.
Leider fehlt die SIM Karte, was kostet eine neue bei Vodafone ?
Glückwunsch!
Klingt ja nach nem richtigen Krimi ![]()
Jo das ist es echt, sowas kannte ich bisher nur aus dem Fernsehen, hab noch nie was mit den Bullen zu tun gehabt.
Naja irgendwie tut mir ja der andere jetzt etwas leid, er hat ja das zweite Treffen ja immerhin organisiert nach dem das gestrige gescheitert ist. Ich hatte ihm ja auch gesagt dass ich die Anzeige dann fallen lasse aber das geht nicht. Eine Strafanzeige kann man nicht mehr zurück nehmen. Man kann nur das Strafverfahren oder so einstellen oder ich kann darauf verzichten, keine Ahnung, morgen erfahre ich dann mehr. Ich brauch erstmal etwas Ruhe um klar zu kommen. ![]()
:mad:
Wäre es zuviel verlangt, die anscheinend ja nicht ganz unfähigen Helfer als Polizisten zu bezeichnen?
Gruß
Tommy
Ja sorry kein Problem, das sind die Emotionen, da redet man etwas umgangssprachlich. Nichts für ungut. :top:
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