o2: Massives Problem mit Pack-Kündigung (Rechnung über €1500)

  • Mein Vorschlag an den TE:


    So wie ich das verstanden habe, wurde das Kulanzangebot nochmals unterbreitet.
    Erkundige Dich doch einfach bei Deinem Anwalt, ob es möglich ist, die 75 Euro unter Vorbehalt zu bezahlen.
    Dann ist die große Summe vom Tisch und Du kannst "entspannt" versuchen, auch noch die 75 Euro zurückzuholen.


    Viel Glück
    Qwerlk

  • Zitat

    Original geschrieben von schinge
    Nach Ablauf der Mindestlaufzeit steht dort immer der aktuelle Tag + 30 Tage als möglicher Kündigungstermin drin. Heute also z.B. 11.09.2009.

    Ahhh. Das ändert die Sache natürlich völlig. Und ich dachte schon, ich hätte Tomaten auf den Augen, weil ich mir sicher war, dass vorgestern der 9. dort stand.


    Dann handelt sich doch um eine ganz klassische Fristberechnung. Angenommen, die Frist beträgt tatsächlich 30 Tage, und ich kündige heute, endet die Frist mit Ablauf des 11.09. Das ist gesetzlich festgelegt, daran gibt es nichts zu rütteln. Eine Abschaltung im Laufe des 11.09. ist dann nicht zulässig.


    Btw: Was sagen denn die AGB dazu? Online finde ich die nicht. Beträgt die Kündigungsfrist tatsächlich nach Ablauf der MVLZ 30 Tage und nicht einen Monat? Im letzteren Fall wäre bei Kündigung heute der richtige Kündigungstermin nämlich der (Ablauf des) 12.09.


    The Muppet: D.h., du müsstest jemanden finden, der sich noch in der MVLZ befindet, und dir bestätigt, dass dort das falsche Datum, nämlich ein Tag nach Ablauf der MVLZ angezeigt wird.


  • Auch wenn er unter Vorbehalt zahlt ist die Kohle erstmal weg.
    Sofern er es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen möchte, kann ich mir nicht vorstellen, dass O2 die Kohle wieder rausrückt.

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Btw: Was sagen denn die AGB dazu? Online finde ich die nicht. Beträgt die Kündigungsfrist tatsächlich nach Ablauf der MVLZ 30 Tage und nicht einen Monat? Im letzteren Fall wäre bei Kündigung heute der richtige Kündigungstermin nämlich der (Ablauf des) 12.09.


    Die 30 Tage stehen zumindest in den Fußnoten drin.

  • Zitat

    D.h. selbst wenn eine Uhrzeit vertraglich vereinbart wurde, ist sie mit der Kündigungsbestätigung hinfällig?


    Wenn eine konkrete Uhrzeit zwischen den Parteien vereinbart war, gilt selbstverständlich diese. Im vorliegenden Fall resultiert das Problem ja gerade aus dem Umstand, dass eine Uhrzeit nicht bestimmt ist.



    Zitat

    Das mit dem Kalendermonat nichts zu tun. Es geht darum, dass o2 (intern) von einer Laufzeit bis zum 30. ausgegangen ist, dem Kunden gegenüber von "kündbar zum 31." gesprochen hat.


    Wo wir wieder bei besagtem "Landrecht" wären ... :D


    Wovon o2 intern ausgeht ist irrelevant. Maßgeblich ist zunächst allein das dem Kunden gegenüber offiziell mitgeteilte Datum.



    Zitat

    Ich halte es nicht für ganz so einfach, wie Frank es dargestellt hat. Für Fristen gilt das zwar ...


    Die Auslegungsvorschriften des BGB betreffend die Fristberechnung gelten auch für Terminsbestimmungen und alle sonstigen zu berechnenden Zeiträume, sofern in anderen Gesetzen (wie etwa betreffend Verwaltungsverfahren) nicht explizit etwas anderes bestimmt ist (§ 186 BGB).



    Zitat

    Erkundige Dich doch einfach bei Deinem Anwalt, ob es möglich ist, die 75 Euro unter Vorbehalt zu bezahlen.
    Dann ist die große Summe vom Tisch und Du kannst "entspannt" versuchen, auch noch die 75 Euro zurückzuholen.


    Das ist nicht der Sinn eines solchen "Kulanzangebots", das gemeinhin als Vergleichsangebot zu werten sein dürfte. Ein Vergleich regelt die Sache abschließend. An etwas anderem wird o2 (sicher zurecht) kein Interesse haben.


    Und wenn es bei Zahlung der 75,- € "unter Vorbehalt" dann doch zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, kann auch dem TE nicht daran gelegen sein, dass er noch in voller Höhe verurteilt werden kann. Auch er kann nur Interesse an einer endgültigen Lösung haben.


    Eine Zahlung von 75,- € "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" könnte zwar zur Folge haben, dass o2 keine weiteren Schritte unternimmt; zwingend ist das aber keineswegs.


    Frankie

  • Man wie pflückt ihr das mittlerweile auseinander... :D


    Kann man sich nicht einfach darauf einigen das o2 schlecht formuliert.


    Man könnte doch schreiben "aktiv bis einschließlich 30.07." dann treten doch gar keine Verständnissschwierigkeiten auf.


    Warum schreibt aber o2, deaktiviert zum 31.07. obwohl es eigentlich nur bis 30.07. aktiv ist?
    - Ja weil das System das Pack am 31.07. erst rausnimmt.


    Ist bei Prepaid von o2 genauso. Einfacher wäre es diesen Tag an dem das Pack gelöscht wird gar nicht zu nennen. Einfach wie gesagt, gültig bis 30.07. und gut ist die Sache.

    Smartphone: Poco X6 Pro 8GB+256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (60GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • das kann doch manchmal nur absicht sein, dass es so fallen und schwammige formulierungen gibt.
    eigentlich steht o2 kaum etwas zu, sie verlangen 1500 und bieten dann die nun vergleichsweise geringen 75€ an

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die Auslegungsvorschriften des BGB betreffend die Fristberechnung gelten auch für Terminsbestimmungen und alle sonstigen zu berechnenden Zeiträume, sofern in anderen Gesetzen (wie etwa betreffend Verwaltungsverfahren) nicht explizit etwas anderes bestimmt ist (§ 186 BGB).

    Ja schon, bloß welche Vorschrift willst du hier anwenden? Wenn ich sage: "Der Vertrag endet am 10.09.2009" habe ich einen Anhaltspunkt dafür, dass der Vertrag an diesem Datum noch gelten soll. Dann kann ich zumindest den Gedanken von § 188 anwenden, dass eine Frist immer bis zum Ablauf des letzten Tages der Frist läuft. Soweit bin ich bei dir.


    Hier haben wir m.E. aber das Problem, dass "Kündigung (mit Wirkung) zum 10.09.2009" eben auch so verstanden werden kann, dass der 10.09.2009 von der Vertragslaufzeit nicht mehr berührt (und damit auch nicht mehr Bestandteil der "Frist") ist. Wenn die Kündigung am 10.09. wirksam wird, dann ist der Vertrag am 10.09. bereits gekündigt. Kündigungszeitpunkt wäre dann der 10.09., 0 Uhr.


    Wie ich schon schrieb: Wer sagt, "Ich kündige meinen Job zum September", der meint zumindest oft, dass der 31.08. der letzte Arbeitstag sein soll.


    Eine eindeutige Auslegung lässt für unseren Fall aus den §§ 186 ff. BGB daher m.E. nicht herleiten.

  • Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Man wie pflückt ihr das mittlerweile auseinander... :D


    Kann man sich nicht einfach darauf einigen das o2 schlecht formuliert.

    Heh, damit verdienen wir Juristen unser Geld (mit auseinanderpflücken, im Regelfall nicht mit schlechtem Formulieren)!! :D Klar formuliert o2 schlecht, und das leider viel zu oft. Wenn es um 1.500 € geht, kommt es aber manchmal eben gerade auf die richtige Formulierung an. ;)


    Im übrigen ist es ja, wie gerade festgestellt, im Fall der Kündigung nach Ablauf der MVLZ nicht nur eine schlechte Formulierung, sondern auch eine zu frühe Beendigung des Packs seitens o2 (wenn es tatsächlich so ist, dass das Pack auch dann im Laufe des angegebenen Tages deaktiviert wird)


    [Sorry, Zitat statt Edit gedrückt]


  • Eigentlich halte ich das schon für eindeutig.


    § 186 BGB sagt aus, daß die nachfolgenden Vorschriften als Auslegungsregeln allgemein bei sämtlichen Fristenfragen gelten (sofern nichts anderes gesetzlich bestimmt ist)


    § 188 I BGB sagt aus, daß der letzte Tag noch dazu gehört (es endet MIT dem Ablauf des letzten Tages)


    Auslegungsregeln gelten immer dann, wenn sich aus dem Parteiwillen nichts anderes ableiten lässt, genau das haben wir hier.

    Hier stand eine Signatur.

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