ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Hier wird doch ein Probanz aufgebaut
Ich versteh das nicht. Nirgendwo sonst geht ein normaler Mensch so ein Risiko ein... Die Händlergewährleistung entspricht in den ersten sechs Monaten mehr oder weniger einer Garantie, da der Händler in der Beweispflicht ist, dass die Ware anfangs okay war. Es gibt allerdings viele Gründe, daran zu zweifeln, ob Quelle in sechs Monaten noch existiert.
Wenn man dennoch bestellt empfehle ich:
- Nur auf Rechnung bestellen
- Genaustens schauen, dass man den Überweisungsträger richtig ausfüllt (falls per Hand, unbedingt den Durschlag aufbewahren)!
- Nach dem Kauf nie was zurückschicken (lieber bei ebay vertickern)
- Möglichst nur Ware mit Herstellergarantie kaufen, da die Händlergewährleistung unsicher ist.