Nachbarhaus ist sehr nachtaktiv. Wie wehren?

  • Moin Moin zusammen!
    Folgendes Problem:
    Unsere Nachbarn sind nachts sehr aktiv und lassen uns nur sporadisch schlafen. Eine Partei läuft nachts rum und durchwühlt Mülltonnen, der Andere kommt jede (!) Nacht volltrunken nach Hause, knallt Türen und brüllt herum und die Bewohner des OG halten die komplette Straße durch einen fehlfunktionierenden Rauchmelder wach.
    Wir ziehen zum Glück am 1.12. um, aber unser Vermieter ist nachtürlich etwas säuerlich, dass er durch solche Nachbarschaft Nachteile hat.


    Es sei noch gesagt, dass das betreffende Nachbarhaus eines der Stadt ist und diese dort die Leute reingesetzt hat.
    Mein Vermieter möchte nun von uns eine schriftl. Schilderung der Problematik, damit er damit beim Sozialamt vorsprechen kann.
    Hat er da Chancen?

  • Ich würde einfach mal freundlich die Nachbarn drauf aufmerksam machen, dass Ihr Euch besonders nachts gestört fühlt. In den meisten Fällen lassen sich solche Probleme durch ein gespräch miteinander lösen.

  • Ich würde mal die Frage richtig lesen ;)

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • also Chancen, beim Sozialamt vorzusprechen, hat er mit Sicherheit. Brauch sich nur vor das Gebäude zu stellen ;).
    Wenn Du mit Deinem Vermieter auskommst, kannst Du Ihm den Gefallen ja tun.
    Bist Du Dir sicher, dass der Wohnraum der Nachbarn dem Sozialamt gehört? Das kann ich mir nicht vorstellen. Zumindest kenne ich das so nicht.
    Das Sozi wird sicherlich der Kostenträger sein. Aber der Vermieter wird wahrscheinlich eine Wohnungsbaugesellshaft, Privatmann o.Ä. sein. Oder es gehört einem gemeinnützigen Träger, der die Leute evtl. ambulant betreut. Oder ist es gar eine stationäre Wohneinrichtung (Heim o.Ä.)? Dann könnte man natürlich den Träger ansprechen.
    Ansonsten kannst Du auch den Sozialdienst Erwachsene , bzw. i.d.R. bei Suchtproblematiken den SPSD (sozialpsychatrischen Dienst) mal informieren, das dort Leute mit einem Hilfebedarf wohnen. Ob das allerdings Ruhe bringt, kann man natürlich nicht sagen. Aber zumindest würde ein unbeteiligter Dritte mal nachschauen, ob da so alles i.O. ist.
    Ich gehe jetzt mal davon aus, das Strassls Tip schon beherzigt wurde.


    greetz

  • naja, er hat ja auch selbst das Interesse, nachts wieder schlafen zu können.
    Der Vermieter hat ihn doch nur um ein Schriftstück gebeten, und das ist doch völlig legitim.


    greetz

  • Ich sage nur durchhalten bis zum 1.12! Ich denke nicht, dass man da etwas groß ändern kann.

  • jedesmal die Polizei anrufen?


    Ist halt ebenfalls was das nur die Mieter, nicht aber der wo anders wohnende Vermieter machen kann und wenn der Vermieter ein netter ist kann man ja mal ne halbe Seite Erklärung schreiben:


    Ich musste ausziehen da ich aufgrund der nächtlichen Probleme des Mr. X im volltrunkenen Zustand die Haustüre zu finden immer dann am einschlafen gehindert wurde wenn Mrs Y täglich ihre Narkosedosis Alkhol erreicht hatte. Infolge der aus der Schlaflosigkeit entstandenen Konzentrationsprobleme wurde meine Arbeitsleistung so schlecht das ich von meinem Arbeitgeber eine Abmahnug erhielt und vor der Überlegung stand zukünftig meinen Lebensunterhalt vom selben Konto wie Mr X und Mrs. Y zu beziehen oder mir neue Nachbarn zu suchen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    jedesmal die Polizei anrufen?


    Ist halt ebenfalls was das nur die Mieter, nicht aber der wo anders wohnende Vermieter machen kann und wenn der Vermieter ein netter ist kann man ja mal ne halbe Seite Erklärung schreiben:


    Ich musste ausziehen da ich aufgrund der nächtlichen Probleme des Mr. X im volltrunkenen Zustand die Haustüre zu finden immer dann am einschlafen gehindert wurde wenn Mrs Y täglich ihre Narkosedosis Alkhol erreicht hatte. Infolge der aus der Schlaflosigkeit entstandenen Konzentrationsprobleme wurde meine Arbeitsleistung so schlecht das ich von meinem Arbeitgeber eine Abmahnug erhielt und vor der Überlegung stand zukünftig meinen Lebensunterhalt vom selben Konto wie Mr X und Mrs. Y zu beziehen oder mir neue Nachbarn zu suchen.


    Polizei habe ich nur bei bei den Rauchmelderalarmen gerufen. Die kamen dann auch 2-3 mal und dann haben die sich nicht mehr blicken lassen. Soviel zu dazu... :rolleyes:
    Die Erklärung, die du als Beispiel gibst habe ich in etwa auch niedergeschrieben.


    Mir kanns natürlich ab dem 1.12. egal sein, aber ich komme mit meinem Vermieter sehr gut aus und kann mich in seine Situation gut hineinversetzen.
    Dieser sagte mir, dass die Stadt die Bewohner dort untergebracht hätte. Eine betreute Wohneinheit ist es jedenfalls nicht, obwohl, wenn man die Leute sieht, kommt der Anschein einer Anstalt schon auf :D

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