Unfall - mit was muss ich rechnen?

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Man muß aber unterscheiden zwischen einem Überholverbot (dann hättest Du auch ein rechts fahrendes schmales Motorrad nicht überholen dürfen), oder der Tatsache, das der Verkehr ein sicheres Überholen unmöglich machte.


    Welches Zeichen soll das regeln?


    Beim "klassischen" Überholverbot dürfen nur mehrspurige Fahrzeuge nicht überholt werden. Ist zusätzlich noch die Mittelline durchgezogen, darf diese beim Überholen nicht überfahren werden, was dann in der Regel einspurige Fahrzeuge einschließt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Und falls es doch zweifelhaft ist, wer welche Schuld trägt, dann brauchst Du den Anwalt sowieso. ;)


    Wie kann man denn hier an der Schuldfrage zweifeln? Soll sich der Überholte in Luft auflösen nur weil der Überholende den Raum falsch eingeschätzt hat?
    Wenn man jetzt nicht sehr konstruiert fantasieren will, dass der LKW absichtlich ein Stück nach links gefahren ist um den Überholenden zu rammen - und das wäre ja nun wahrlich absurd an den Haaren herbeigezogen - dann ist die Schuldfrage ja so eindeutig wie nur irgend möglich.
    Auch die unterschwellige Unterstellung dass "noch etwas anderes an diesem Unfall schuld habe" ist doch hanebüchen. Bei solchen Baustellen muss man zwingend damit rechnen, dass gerade auch ein LKW immer mal ein wenig schwankt, sei es durch Seitenwind oder durch nicht immer 100% gerade Begrenzungen etc. Und wäre er wirklich mehr als nur einen Hauch ausgeschert, dann wäre wohl mehr passiert als nur ein "Touchieren", oder?


    Die eigentlich Frage war ja auch nur die nach weiteren Konsequenzen, Bussgeld etc.
    Und da dürfte wohl kaum irgendwas relevantes kommen, schliesslich lag ja sogar gar keine Sachbeschädigung vor (eigenes Eigentum darf man ja straflos beschädigen).
    In den ganzen Berichten über diese Beschilderung ist übrigens stets von "empfehlen" und "raten" die Rede - da steht doch wohl auch ganz ausser Zweifel, dass es kein ausdrückliches Überholverbot ist.
    Genauso übrigens wie es ziemlich klar ist, dass es ziemlich unsinnig ist hier zu überholen.
    Und wegen irgendeiner Verwarnung ohne Punkte die da evtl. bei rausspringt zum Anwalt zu rennen ist doch albern.

  • Zitat

    Original geschrieben von walter01
    Ich drück dir Daumen. :top:


    Das Schild hab ich im Leben noch nicht gesehen ... und ich bin schon
    einige Hunderttausend Kilometer auf deutschen Autobahnen unterwegs gewesen. :confused:


    Gruß Walter

    Mal OT zur Info: Die stehen zurzeit zwischen Hamburg und Bremen auf der A1. Auf diesem Streckenabschnitt sind zurzeit 7 (!) Baustellen a jeweils 6 km Länge.


    Die Fahrstreifen sind extrem schmal und sogar die Polizei empfiehlt, dort nicht zu überholen.


    Kannst gern mal abfahren, ist ein tolles "Erlebnis".
    Vor allem wenn die Sp**** trotzdem mit 140 statt erlaubten 6o (!) km/h mit 0,5 cm Seitenabstand reihenweise die LKW überholen.

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Wie kann man denn hier an der Schuldfrage zweifeln?


    [...]


    Und wegen irgendeiner Verwarnung ohne Punkte die da evtl. bei rausspringt zum Anwalt zu rennen ist doch albern.

    Wie schön, dass Du mit Deiner Glaskugel bereits jetzt voraussehen kannst, wie der Bescheid aussehen wird. :top:


    Wirklich toll, mit welcher Selbtsicherheit Du dieses Wissen(!) jetzt bereits herauströtest.


    Falls es die Selbstsicherheit zulässt, würde ich "lesen, denken, posten" empfehlen. Der Threadersteller schreibt, er will den Bescheid abwarten und dann ggf. zum Anwalt gehen - und darin habe ich ihn bestärkt.


    Wenn da ein popliger Verwarnbescheid mit 30 oder 50 Euro daherkommt, dann wird der Threadersteller wohl kaum zum Anwalt rennen. So schlau ist er selber auch, ganz ohne Deine Selbstsicherheit. :rolleyes:

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    ...
    Wenn man jetzt nicht sehr konstruiert fantasieren will, dass der LKW absichtlich ein Stück nach links gefahren ist um den Überholenden zu rammen - und das wäre ja nun wahrlich absurd an den Haaren herbeigezogen - dann ist die Schuldfrage ja so eindeutig wie nur irgend möglich...


    Es ist kein Vorsatz nötig. Auch wenn es nur eine Windbö war kann sich aus der Betriebsgefahr eine Mithaftung ergeben.
    Die überwiegende Schuld wird aber in jedem Fall beim Überholenden bleiben da der Schaden ohne das Überholmanöver nicht eingetreten wäre.


    Zitat


    Die eigentlich Frage war ja auch nur die nach weiteren Konsequenzen, Bussgeld etc.
    Und da dürfte wohl kaum irgendwas relevantes kommen, schliesslich lag ja sogar gar keine Sachbeschädigung vor (eigenes Eigentum darf man ja straflos beschädigen).
    Wegen irgendeiner Verwarnung ohne Punkte zum Anwalt zu rennen ist doch albern.


    Es geht nicht um eine Verwarnung. Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung kostet 250Euro Bußgeld+4Punkte+1 Monat Fahrverbot, mit Sachbeschädigung 300Euro+4Punkte+1Monat Fahrverbot (ob ein eigener Schaden in dem Zusammenhang als Sachbeschädigung gewertet werden kann weiß ich nicht), für die Formulierung des Widerspruchs kann es da durchaus sinnvoll sein sich anwaltlich beraten zu lassen.
    Und wenn er keine Vollkasko hat kann es sich je nach Höhe des eigenen Schadens auch lohnen zumindest eine Teilschuld des Anderen zugesprochen zu kommen, durch das Bußgeld wird es noch schwerer.

  • Ich finds ja viel krasser, dass überhaupt Spuren eingerichtet werden, die nur von Fahrzeugen < 2m Breite befahren werden dürfen.


    Das trifft ja mittlerweile auf 90% der Autos ab Kompaktklasse nicht mehr zu, wenn man mit ausgeklappten Spiegeln fährt (ich bin grad auf der Suche nach einem anderen Fahrzeug und hab mich da mal schlau gemacht, weil meine Garage nur eine Durchfahrtbreite von etwa 2.08m hat).


    Würde mich ja auch mal interessieren, wie die Sache ausgeht - alltäglich ist das ja nun wahrlich nicht (außer auf der A1).

  • Das finde ich auch


    Dadurch das eine zweite wenn auch enge Spur da ist, in Verbindung damit das die Baustellen so viele und so lang sind werden die Fahrer indierekt zum ueberholen animiert auch wen es gefaehrlich ist


    Aber andererseits ist gibt es wenig Alternativen


    Wen man nur eine Spur ausweist sind die Kapazitaet der Strasse und mes kan noch mehr Staus geben - und das zusammenfuehren von zwei Spuren ist auch nicht so ganz ungefaehrlich


    Aber sichersten waere es zwar zwei Spuren auszuweisen aber die betroffene Strecke komplett fuer LKW (ausser Lieferverkehr der unbedingt durch muss) zu sperren und die LKW grossraeumig umzuleiten

  • Ein bestehendes Überholverbot aufgrund der Schildes kann ich hier nicht erkennen. Da setzt nämlich die bekannten Verkehrszeichen Nr. 276 oder 277 voraus (s. § 5 StVO).


    Nur weil sich jemand bei der Polizei ein lustiges neues Schild ausgedacht hat (http://www.vdpolizei.de/Servic…28/newsId/55/Default.aspx ), hat dies keine Bindungswirkung - insbesondere kann ich dem Schild sowieso schon nicht die Verpflichtung entnehmen, nicht zu überholen.


    Ich sehe hier allenfalls den vorwurf nach 23 BkatV "Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten"
    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_05.php. Der Spass würde 30 € kosten - wobei den mangelnden Sicherheitsabstand erstmal jemand nachweisen muss.


    Und eine 100 % Haftung für den Schaden sehe ich hier auf den ersten Blick auch nicht. Hängt natürlich u.A. davon ab, inwiefern nachweisbar, auf wessen Fahrbahn der Schaden entstanden ist etc. Aber jedenfalls eine Teilschuld - und sei es aufgrund der LKW-Betriebsgefahr - sollte insbesonder aufgrund der tatscahe, dass der Lkw den Pkw hinten erwischt hat, eigentlich immer drin sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    wobei den mangelnden Sicherheitsabstand erstmal jemand nachweisen muss.


    Und eine 100 % Haftung für den Schaden sehe ich hier auf den ersten Blick auch nicht.


    Das kein ausdrückliches Überholverbot vorliegt, darin sind sich ja alle einig - das wäre ja wohl auch gleich vor Ort von der Polizei vorgeworfen worden. Die spricht ja bei dem von ihr angeregten Schild auch selbst von einer "Empfehlung". Einer sinnvollen übrigens.
    Damit sind auch Befürchtungen, dass eine zu erwartende Strafe in den Bereich eines Fahrverbotes kommt unbegründet.
    Aber die Schuldfrage ist völlig klar, daran noch zu zweifeln ist ziemlich weit hergeholt.
    Der mangelnde Sicherheitsabstand ergibt sich doch schon unwiderlegbar aus dem vorhandenen Raum - bei solch eingeengten Fahrbahnbreiten darf man dann eben nicht überholen wenn der zu Überholende so breit wie ein LKW ist - ganz einfach.
    Und ganz klar ergibt sich für den Überholten auch keinerlei Mitschuld - der hat schliesslich überhaupt rein gar keinen aktiven Einfluss auf das Geschehen gehabt.
    Mit dem gleichen Totschlagargument ("Betriebshaftung") könnte man auch einem parkenden Fahrzeug eine Mitschuld herbeikonstruieren wenn dem jemand einfach reinfährt.
    Warum sollte eigentlich die Tatsache, dass der Schaden "hinten" entstanden ist irgendeine Bedeutung haben?
    Also meine Prognose (mit der Selbstsicherheit genügender Erfahrung): An Bussgeld maximal die oben angesprochenen 30€, wenn überhaupt, die "Schuld" bleibt wie von der Polizei schon erklärt zu 100% beim Überholenden.

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser

    Warum sollte eigentlich die Tatsache, dass der Schaden "hinten" entstanden ist irgendeine Bedeutung haben?

    Weil das bedeutet, dass das Auto nicht an sich zu breit für die vorhandene Lücke war, sonst hätte er sich den vorderen Kotflügel, zumindest aber den Spiegel abrasiert. Daher ergibt sich durchaus die Möglichkeit, dass der LKW ein wenig ausgeschert ist.


    Hier demnach von einer feststehenden und definitiven Schuld des Überholers auszugehen, ist IMHO mehr als nur ein bisschen gewagt...

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!