Softair Pistole 5 Jähriger Sohn beschossen

  • War das eine normale Softairpistole? Ich muss ganz blöd fragen, denn wenn ich so auf einige Softair Pistolen Webseiten gehe und lese, was das Mindestalter ist, dann wird mir schon schwindelig:


    http://www.erbsenpistole.de/softair.shtml


    Mindestalter: 3, unsere Empfehlung ab 11 Jahren


    Wenn es so gefährlich ist, dann hätte man es doch nicht für einen Dreijährigen zugänglich machen sollen.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Die Strafe der Täter braucht dich gar nicht zu interessieren. Geh zur Polizei und erstatte Anzeige. Wäre das Geschoss durch den Helm gegangen, dann würdest du das schließlich auch tun. Oder willst du erst warten, bis es jemanden erwischt, der vielleicht ohne Helm unterwegs ist?

  • Hi !


    Softairs werden in bestimmten Joulegrenzen unterteilt.


    Diese hatte mindestens >1 Joule - sonst wäre sie nicht im Helm stecken geblieben. Also frei ab 18 - jedoch verboten in der Öffentlichkeit zu führen.


    Die unter 0,5 Joule sind sowas wie Erbsenpistolen .. die gabs schon immer.


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Re: Re: Re: Softair Pistole 5 Jähriger Sohn beschossen


    Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Sorry, aber in einem derartigen Fall würde ich sofort die Polizei einschalten. Mag ja sein, dass Du selbst einen Beschuss mit einem Luftgewehr locker nimmst...


    Nein, das war nicht lustig und ich leide auch nicht an einem Supermankomplex.


    Zitat


    Bei sowas verstehe ich nicht den geringsten Spaß; solche "Streiche" gehören definitiv in die Hände der Polizei.


    Ich weiß nicht. Wenn man nicht mal weiß, wer es war, kommt man wohl um die Polizei nicht 'rum.


    In meinem damaligen Umfeld war das so, dass man sich gut genug kannte, um so etwas unter einander zu regeln. Also in so einem Extremfall über die Eltern.
    Und das war auch von den verhängten Sanktionen her wirksam genug, um ohne Polizei auszukommen. ;)

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

  • Hi !


    Wenn ich mir einen Jugendlichen vorstelle der mit einer starken Softair auf einen 5 jährigen schiesst .. möchte ich dessen Eltern erst garnicht kennen lernen. :rolleyes:


    Auf sowas kommt man nicht bei "normalen" Elternhaus, soweit lehne ich mich mal aus dem Fenster.


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • @ Imp-Markus


    Was meinst du damit, die Eltern sind dran? In strafrechtlicher Hinsicht? Bin im Strafrecht gut eingerostet, aber ich kann mir nicht vorstellen das es mit dem Überwachegaranten soweit geht. Bin ich mir sogar ziemlich sicher.


    Zivilrechtlich ist das mit den Eltern bei sowas komplett uninteressant.



    Klär mich auf was du meinst


    :confused:

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • @<registered>: erschwerend kommt hier meiner Meinung nach hinzu, dass ganz offensichtlich auf den Kopf gezielt wurde. Ggf. ist das auch ein Unterschied zu dem von Dir geschilderten Fall.


    Ich würde hier ebenfalls sofort Anzeige erstatten.

  • Zitat

    Original geschrieben von m4ddy
    @ Imp-Markus


    Was meinst du damit, die Eltern sind dran? In strafrechtlicher Hinsicht? Bin im Strafrecht gut eingerostet, aber ich kann mir nicht vorstellen das es mit dem Überwachegaranten soweit geht. Bin ich mir sogar ziemlich sicher.


    Verletzung der Aufsichtspflicht ist eigentlich nur zivilrechtlich interessant, weil da bei unter 14 Jährigen i.d.R. nichts zu holen ist.
    Strafrechtlich können sie nur belangt werden wenn sie ihren Sprösslingen die Waffen besorgt haben oder davon Kenntnis hatten dass die solche Waffen besitzen und in der Öffentlichkeit führen bzw. benutzen.

  • Genau das mein ich. Aber es kann ja auch gegen die Kinder direkt vorgegangen werden, dass ist ja viel aussichtsreicher vom Anspruch dem Grunde nach her. Jedenfalls so lange der Übeltäter älter als 7 ist. Titel ist dann ja 30 Jahre vollstreckbar.


    Ist ja aber auch OT. Natürlich Anzeige! Ich hoffe der Sohnemann kann den Schock verdauen.

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Zitat

    Original geschrieben von clown28
    @<registered>: erschwerend kommt hier meiner Meinung nach hinzu, dass ganz offensichtlich auf den Kopf gezielt wurde. Ggf. ist das auch ein Unterschied zu dem von Dir geschilderten Fall.


    Ich würde hier ebenfalls sofort Anzeige erstatten.


    Ihr habt mich überzeugt. In meinem Fall wurde "nur" das Fahrrad getroffen. Und ich kannte wie gesagt den Schützen.

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

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