Office 2008 Mac auf 2 Rechnern gleichzeitig benutzen, wie?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Kaufe ich ein Programm mit einer Lizenz für 3 Rechner, hat es auch auf 3 Rechnern zu laufen. Basta.


    Das funktioniert ja auch beim MAC-OS. Nur hat man da, wie hier zu lesen, bei Office 2008 H&S 3 verschiedenen Lizenskeys. Aber laudanum hat ja (offensichtlich) ein Office mit nur einem Lizenzkey und will es trotzdem mehrfach installieren. Und das ist nicht in Ordnung, da er beide Installationen zur selben Zeit nutzen möchte. Und sollte trotz 3-er-Lizenz nur einer funktionieren, dann ist MS in der Pflicht kostenlos zu helfen (und nicht für 75,- Euro).

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Soviel ich weiß, gab es bei MS-Office Produkten noch nie bloße Einzellizenzen für genau ein Gerät. Im Gegensatz zum Betriebssystem Windows durften Office-Produkte seit jeher zumindest auf einem stationären PC und einem Notebook gleichzeitig betrieben werden. Manche private (Einzel-)Lizenzen berechtigten sogar zum Betrieb auf drei Rechnern (sofern zum selben Haushalt gehörig).


    Die Beschränkung einer Privat-Lizenz für Office-Anwendungen auf genau einen Rechner habe ich bisher weder persönlich erlebt noch sonst irgendwo vernommen. Was jetzt nicht heißen soll, dass es das nicht geben kann ... im Normalfall gehe ich aber von der Berechtigung zum gleichzeitigen Betrieb auf zumindest zwei Systemen aus.


    Nur beim Betriebssystem Windows selbst war das stets kategorisch ausgeschlossen.


    Frankie


    Erg.:
    Wenn ich mich recht erinnere, hatte auch ich trotz Berechtigung zum Betrieb auf zwei oder drei Geräten immer nur einen Lizenzkey ... ganz sicher bin ich mir da aber nicht ...
    Auf jeden Fall bestehen beide Systeme diesen "Echtheitstest" der Microsoft-HP. Allerdings ist bei mir kein Mac darunter.

  • Hallo Frankie!


    Wenn Du die EULA nicht verstehst dann solltest Du mal eine Sprachenschule besuchen oder Recht studieren. Man durfte MSO schon immer nur auf einem PC installieren, auch bei "Privatlizenzen" (alle Lizenzen sind Privatlizenzen, außer Volumenlizenzen oder spezielle Softwarenutzungsverträge zwischen Hersteller und Firmen). Die Anwender haben es gemacht, aber erlaubt war und ist es nicht. MS hat es lediglich geduldet. Das Privatanwender die Software schon immer auf zwei oder drei Geräten installieren durften halte ich für ein Gerücht. Home & Student: 3 Lizenzen = 3 PC (im selben Haushalt). Andere Officeversionen: 1 Lizenz = 1 PC. Die EULA ist eindeutig und nicht missverständlich geschrieben.



    Und übrigens:
    Was früher (eventuell) galt hat heute keine Bedeutung mehr. Gültiges Recht ist was in der End User License Agreement (EULA, deutsch: Endbenutzer-Lizenzvertrag) steht. Aber wo kein Kläger da kein Richter.


    Also noch einmal:
    Microsoft gestattet bzw. duldet es in seiner EULA, dass ein Produkt auf einem Desktop-PC und einem mobilen Gerät installiert werden darf, sofern beide Geräte im Eigentum des Lizenznehmers stehen und immer nur ein Gerät genutzt wird. Beide Installationen gleichzeitig zu nutzen ist nicht erlaubt. Für Firmen gilt dies jedoch in der Regel nicht.


    Und wer jetzt glaubt, er könne die H&S auf 6 Geräten installieren (ein Desktop und 1 mobiles Gerät je Lizenz), der irrt. Bei Mehrfachlizenzen gelten andere Bestimmungen. Bei der H&S kann man nicht einfach davon ausgehen, dass die Bestimmungen der Einzellizenzen auch für Mehrfachlizenzen gilt.


    Gruß, René

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  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Im Gegensatz zum Betriebssystem Windows durften Office-Produkte seit jeher zumindest auf einem stationären PC und einem Notebook gleichzeitig betrieben werden.


    Gefährliches HalbNichtwissen! (siehe Mupels Post zuvor)


    bye Kai

  • Nun gut ... dann möchte ich mal aus einer meiner "offiziellen" MS-Office EULAs zitieren:


    "Die Hauptbenutzerin oder der Hauptbenutzer des COMPUTERS, auf dem das SOFTWAREPRODUKT installiert wird, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch sie oder ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen." (Die kursive Hervorhebung stammt von mir).


    Selbst für jemanden ohne rechtswissenschaftliches Studium oder Abschluss einer "Sprachenschule" (ich denke, Du meinst den Deutschunterricht) halte ich diese Formulierung für ziemlich eindeutig. Die Lizenznehmer ist ausweislich der EULA berechtigt , die zweite Kopie auf einem Notebook zu verwenden. Es steht aber nirgends, dass er bei Verwendung der Kopie auf dem Notebook die Installation auf dem Computer nicht mehr nutzen darf.


    Und gesetzliche Regelungen treten insoweit hinter vertragliche zurück ... auch für diese Erkenntnis benötigt man nicht unbedingt ein rechtswissenschaftliches Studium.


    Und wer aus dem Text der EULA schließt, dass MS hier lediglich etwas "duldet", sollte ein solches Studium besser erst gar nicht beginnen ... sonst könnte das Ego empfindlichen Schaden nehmen ... ;)


    Frankie



    Erg.:
    Ich hänge diesem Posting mal den gesamten Passus der EULA an:


    SOFTWAREPRODUKTLIZENZ


    Das SOFTWAREPRODUKT ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.


    LIZENZEINRÄUMUNG. Durch dieses EULA werden Ihnen die folgenden Rechte eingeräumt:


    Anwendungssoftware. Sie sind berechtigt, eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS oder eine frühere Version für dasselbe Betriebssystem auf einem einzigen Computer, einer einzigen Arbeitsstation, einem einzigen Terminal, einem einzigen tragbaren PC, Pager, "Smart Phone" oder anderen digitalen elektronischen Gerät ("COMPUTER") zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, auszuführen oder in anderer Weise mit ihr zu interagieren ("AUSFÜHREN"). Die Hauptbenutzerin oder der Hauptbenutzer des COMPUTERS, auf dem das SOFTWAREPRODUKT installiert wird, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch sie oder ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen.

  • Zitat


    "Die Hauptbenutzerin oder der Hauptbenutzer des COMPUTERS, auf dem das SOFTWAREPRODUKT installiert wird, ist berechtigt, eine [I]zweite
    Kopie für die ausschließliche Verwendung durch sie oder ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen." (Die kursive Hervorhebung stammt von mir)


    Das meine ich ja die ganze Zeit. Installieren auf Desktop und Notebook ja, aber nicht beide Geräte gleichzeitig nutzen. Du darfst also nicht Notebook und Desktop eingeschaltet haben und gleichzeitig auf beiden Systemen das Office benutzen. Ein Office muss immer geschlossen sein. Hervorgehoben wird hier gleichzeitige Benutzung der Officeinstallationen zur selben Zeit, und nur darum geht es hier. Zumindest ich verstehe das so. "Durch die alleinige Nutzung" sagt IMHO alles. Ich kann ja theoretisch nicht an zwei Rechnern gleichzeitg arbeiten. Und wenn eine andere Person den zweiten PC nutzt, dann kann ja von "ausschließlicher Verwendung durch sie oder ihn selbst" keine Rede mehr sein.

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  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    ... Ich kann ja theoretisch nicht an zwei Rechnern gleichzeitg arbeiten ...


    Bei mir passiert das regelmäßig ... meist wenn ich am PC Office-Dokumente erstelle/bearbeite und hierbei Daten benötige, die sich (auch) in einer MS-Office Datei auf dem Notebook befinden. Da ich nicht nach jeder Office-Sitzung eine Datensynchronisation zwischen den Geräten durchführe, ist das oft der schnellste und bequemste Weg. Wenn ich nun jedesmal vorher meine Desktop-Sitzung beenden müsste, sehe ich hierfür keine Rechtfertigung in der EULA.


    Und in der EULA sehe ich keine Vereinbarung, die mich zur Datensynchronisation in Echtzeit verpflichten würde ... und wie ich arbeite, lasse ich mir durch Microsoft ganz sicher nicht vorschreiben.


    Wäre ich anstelle des TE, würde ich mir Open-Office oder Star-Office mal näher ansehen. Das werde auch ich machen, wenn der Erwerb einer neuen Office-Software ansteht. Ich muss sagen, die "Gängelei" von MS, die gelegentlich wohl auch den vertragsgemäßen Gebrauch verhindert, hat inzwischen wirklich unerträgliche Ausmaße angenommen.


    Nachdem inzwischen sogar etliche öffentliche Verwaltungen auf Linux/Open-Office umgestiegen sind, dürfte das sicherlich nichts schlechtes sein. Da etliche meiner Anwendungsprogramme leider (noch) eine Windows-Installation voraussetzen, bin ich persönlich diesen Schritt noch nicht gegangen. Bevor ich aber bei MS darum betteln müsste, mein MS-Office vertragsgemäß nutzen zu dürfen, würde ich es ganz sicher erst einmal mit OO versuchen.


    Sollten die gängigen Anwendungsprogramme zukünftig auch unter Linux laufen, sind die Tage solch arroganten Microsoft-Gehabes ohnehin gezählt. Dann wird man dort entweder auf Kundennähe setzen müssen ... oder halt darauf warten können, das der letzten dass Licht ausmacht ... :p


    Wobei ich mich bei letzterer Alternative einer gewissen Häme nicht erwehren könnte. Zwar würde ich auch in diesem Fall (wahrscheinlich) noch auf konfektionierte kostenpflichtige Open-Source-Varianten setzen ... die unerträgliche Gängelei fände aber ein jähes Ende. Ein herrlicher Gedanke ... nachdem ich irgendwann einmal "zwangsweise" auf Windows setzen musste, weil allgemein übliche Anwendungssoftware ohne Win-Istallation nicht mehr verwendbar war. :top:


    Frankie



    Erg.:
    Noch etwas: Ich möchte hier keineswegs über die Zweckmäßigkeit meiner Arbeitsweise diskutieren. In der Vergangenheit habe ich das so gemacht, gegenwärtig mache ich das so ... und wie ich es in der Zukunft handhaben werde, ist auch ganz allein meine Sache!

  • Du kannst aber auch bei MSO bleiben. Wie ich schon schrieb: Wo kein Kläger da kein Richter. Und wenn ihr mit eurem Lizenzkey sorgsam umgeht und an niemand anderen weitergebt, dann kann MS wohl kaum dahinterkommen. Und auch wenn, MS wird euch schon nicht verklagen. Die haben ganz andere Sorgen und Probleme mit größeren Fischen. Ich wollte auch nur mal das Gesetz vor Augen führen. Wenn man das Gesetz streng auslegt dann dürfte ich noch nicht einmal meine eigenen Exceltabellen knacken. Aber was MS nicht weiss... :D

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  • @ Flashhwak


    So war das nicht gemeint. Aber Frankie lässt sich anscheinend ohnehin nicht belehren. Wie die Leute bei mir vor der Bahnschranke. Denen kann man auch jeden Tag sagen, dass sie bei sich schließenden Schranken stehen bleiben müssen. Aber hält sich keiner dran. Bis sie mal die Schranke auf den Kopf kriegen. Vielleicht braucht das auch Frankie mal. :D Den Baum in Form eines Klägers. Ich werde mich jedenfalls auch weiterhin an die EULA halten.

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