Hola!
Meine Freundin hat ein Handy in der Bucht von einer Privatperson gekauft. Die Rechnung von O2 war dabei vom Oktober 2009. Nun kam es zum Reperaturfall und der O2-Hotline-Mensch hat gesagt, dass meine Freundin eigentlich gar keinen Gewährleistungs- /Garantieanspruch hätte und O2 das Handy nur auf Kulanz repariert/austauscht.
Ich konnte dem Hotliner leider nichts entgegnen, weil ich mir unsicher war, wie denn da die Rechtslage ausschaut. Aber es kann doch nicht sein, dass ein Händler den Gewährleistungsanspruch ablehnt, nur weil die Rechnung auf einen anderen Namen lautet!
Wäre über fundierte Aussgen dankbar ![]()
Greets Mo