Handy von Privat mit O2-Rechnung gekauft - O2 repariert nur auf Kulanz

  • Hola!


    Meine Freundin hat ein Handy in der Bucht von einer Privatperson gekauft. Die Rechnung von O2 war dabei vom Oktober 2009. Nun kam es zum Reperaturfall und der O2-Hotline-Mensch hat gesagt, dass meine Freundin eigentlich gar keinen Gewährleistungs- /Garantieanspruch hätte und O2 das Handy nur auf Kulanz repariert/austauscht.
    Ich konnte dem Hotliner leider nichts entgegnen, weil ich mir unsicher war, wie denn da die Rechtslage ausschaut. Aber es kann doch nicht sein, dass ein Händler den Gewährleistungsanspruch ablehnt, nur weil die Rechnung auf einen anderen Namen lautet!


    Wäre über fundierte Aussgen dankbar :)


    Greets Mo

  • In der Tat gibt es in manchen Kaufverträgen den Passus, daß die Gewährleistung nur dem Erst-Käufer gewährt wird, ob das rechtlich haltbar ist, ist umstritten.
    Man müsste den Kaufvertrag genau kennen.


    Wenn man sich nicht auf einen ungewissen Ausgang einlassen will, dann könnte man noch eine evtl. vorhandene Hersteller-Garantie in Anspruch nehmen, deren Bedingungen sind meist weniger großzügig.





    Bitte die Begriffe nicht vermischen. :cool:

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  • Die Gewährleistung ist eine Pflicht des Verkäufers gegenüber dem Käufer und ist ohne weiteres nicht an Dritte übertragbar!


    Eine Möglichkeit wäre eine Abtretung.
    So müsstest du dir vom ursprünglichen Käufer eine Vollmacht besorgen, die dir das Recht einräumt im Interesse des Käufers zu handeln. So könntest du die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer auch geltend machen.
    Es sei denn eine Abtretung wurde ebenfalls in den AGB explizit ausgeschlossen.


    Und zur Not hilft noch, wie schon gesagt, die Garantie des Herstellers.

  • Danke für eure Antworten!


    Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist mir - wie leider nicht so vielen - bekannt. Mich wundert aber, dass die Gewährleistung nicht ohne weiteres an Dritte weitergegeben werden kann! Bei eBay und Co. werden so unglaublich viele gebrauchte Waren gehandelt. Sind alle Verkäufer einfach nur kulant, oder gibt es da evtl. schon Gerichtsurteile? Bzw. Wie will die Verkäufer denn wissen, ob ich der Käufer bin, wenn auf der Rechnung keine Name drauf steht und Bar gezahlt wurde?


    Ich bin geschockt :o

  • Zitat

    Original geschrieben von KillingZoe
    Wie will die Verkäufer denn wissen, ob ich der Käufer bin, wenn auf der Rechnung keine Name drauf steht und Bar gezahlt wurde?

    Dann nicht, aber
    Du schreibst ja oben selber, daß ein (anderer) Käufername auf der Rechnung von o2 steht.
    Dann schon ;)

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Zitat

    Original geschrieben von NokiaPort.de
    Die Gewährleistung ist eine Pflicht des Verkäufers gegenüber dem Käufer und ist ohne weiteres nicht an Dritte übertragbar!
    ...


    Für mich ist es absolut unvorstellbar, dass die Abtretung des Gewährleistungsanspruchs durch AGB oder sonst irgendwie dem Endkunden gegenüber wirksam ausgeschlossen werden kann. In der Regel dürfte der Gewährleistungsanspruch im Falle eines Verkaufs von Privat an Privat sogar konkludent mit übergehen, so dass in den allermeisten Fällen ein schriftlicher Nachweis nicht existieren wird.


    Der "O2-Hotline-Mensch" scheint mir einer der üblichen "Schwachmaten" zu sein, die heutzutage in Callcentern gern beschäftigt werden. Ich hatte sogar mal gemutmaßt, dass es im Hotline-Sektor spezielle Headhunter für solche Typen gibt. Das mache ich hier aber ausdrücklich nicht ... ;)


    Frankie

  • Nabnd,
    hätte da mal ne Frage. Wenn ich ein Handy von einem Onlineanbieter kaufe und der Gewährleistung anbietet, dann ist diese ja von genau diesem Verkäufer und nicht von einem Provider á la T-Mobile/o2, oder?


    Das ist ja dann eher weniger ratsam, da irgend so ein Shop ja schnell mal dicht macht und die Gewährleistung dann auch weg ist. Und sollte dem nicht so sein, muss das Handy ja eingeschickt werden, etc. etc. Nur Ärger also...
    Oder seht ihr das anders??


    P.S.:
    Ich war kürzlich in einem T-Mobile Shop und hab mal nachgefragt. Die sagten mir es sei nicht relevant auf welchen Namen die Rechnung ausgeschrieben ist. Solange überhaupt eine Rechnung vorliegt gibt es keine Probleme!
    Anschließend war ich in nem kleineren Handy-Fachhandel. Die sagten mir, sie würden Rechnungen, egal auf welchen Namen akzeptieren und für eine Bearbeitungsgebühr von 15€ die Gewährleistung von anderen Providern übernehmen...

  • du hast dann eigentlich keine Gewährleistung über o2, aber beim Hersteller des Handys müsstest du doch eigentlich haben, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von Noy
    Nabnd,
    hätte da mal ne Frage. Wenn ich ein Handy von einem Onlineanbieter kaufe und der Gewährleistung anbietet, dann ist diese ja von genau diesem Verkäufer und nicht von einem Provider á la T-Mobile/o2, oder?


    Gewährleistung braucht dir kein Shop "anbieten" auch wenn viele damit für sich "werben". Wenn du dort ein Handy kaufst, ist das ein Verbrauchsgüterkauf zwischen Verbraucher und Unternehmer. Hier steht dir der Gewährleistungsanspruch per Gesetz zu. Richtig, natürlich gegenüber genau diesem Händler mit dem du nunmal dein Kaufvertrag abgeschlossen hast.

    Zitat


    Das ist ja dann eher weniger ratsam, da irgend so ein Shop ja schnell mal dicht macht und die Gewährleistung dann auch weg ist. Und sollte dem nicht so sein, muss das Handy ja eingeschickt werden, etc. etc. Nur Ärger also...
    Oder seht ihr das anders??


    Rein rechtlich ist die Gewährleistung dadurch nicht weg. Auch wenn der Shop dicht gemacht wurde, kannst du nach wie vor gegenüber deinem Verkäufer (Inhaber des Shops) Gewährleistungsansprüche geltend machen. Der Anspruch erlischt durch das schließen des Shops nicht. Praktisch kann das durchsetzen natürlich kompliziert werden.

    Zitat


    P.S.:
    Ich war kürzlich in einem T-Mobile Shop und hab mal nachgefragt. Die sagten mir es sei nicht relevant auf welchen Namen die Rechnung ausgeschrieben ist. Solange überhaupt eine Rechnung vorliegt gibt es keine Probleme!
    Anschließend war ich in nem kleineren Handy-Fachhandel. Die sagten mir, sie würden Rechnungen, egal auf welchen Namen akzeptieren und für eine Bearbeitungsgebühr von 15€ die Gewährleistung von anderen Providern übernehmen...


    Gibt eben auch nette Händler die keine Probleme machen und nicht jeden Paragraphen penibel auf die Goldwaage legen. (Zudem diese auch dein abgeliefertes, defektes Handy wiederrum beim Hersteller reklamieren.) Gewährleistung können sie jedoch ablehnen, denn DU hast bei ihnen nichts gekauft- sie müssen DIR gegenüber daher auch nichts gewährleisten.
    Wenn du ein gebrauchtes Handy kaufst, hast du Gewährleistungsanspruch gegenüber der Person von der du es kaufst. Nicht gegenüber vorherigen Verkäufern. Findet dein Kauf nun von privat zu privat statt, kann (und wird) DEIN Verkäufer die Gewährleistung natürlich ausschliessen. Folglich stehst du ohne da. ;)



    Empfehlenswert wäre daher sich vorher über die Garanteileistungen des Herstellers zu informieren. Garantie steht dir gesetzlich nicht zu und kann vom Garant ausgelegt werden wie er lustig ist. Was er garantiert muss er dann aber natürlich einhalten. Also reinschauen ob der Hersteller auch mind. zwei Jahre gibt und sie nicht auf den Erstkäufer beschränkt.


    Dann können Onlineshops ruhig Pleite gehen, Händler ruhig den Zweitbesitzern die Gewährleistung verweigern und Privatverkäufer selbige ruhig ausschließen. Dann nimmt man eben die Garantieleistungen vom Hersteller in Anspruch und wendet sich direkt an diesen.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Der "O2-Hotline-Mensch" scheint mir einer der üblichen "Schwachmaten" zu sein, die heutzutage in Callcentern gern beschäftigt werden.


    90% aller Callcenter-Mitarbeiter sind eh Studenten.

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