Ich habe bei einer öffentlichen Versteigerung ein Multimediagerät ersteigert. Es war ursprünglich eine Fundsache. Da sich der Eigentümer nicht gemeldet hat, wurde es dementsprechend versteigert und ich habe es ersteigert. Ich habe das Gerät nun an meinem PC angeschlossen und habe einige Daten gefunden. Aus den Daten kann man indirekt (aber sehr konkret) entnehmen, wem es gehört.
Wie ist die Rechtslage? Bin ich immer noch der Eigentümer, wenn ich weiß, wer der alte Eigentümer ist? Kann ich dem Typen anbieten, dass er es abkauft? Ich meine, ich werde das Teil, wenn er es nicht braucht, formatieren und alle Daten löschen und es weiterverkaufen, aber wenn er einiges brauchen kann, kann er es gerne ankaufen.
Nur bin ich nicht sicher, ob sich daraus Probleme für mich ergeben.