Fundsache ersteigert - kann ich es an den ursprünglichen Eigentümer verkaufen?

  • Ich habe bei einer öffentlichen Versteigerung ein Multimediagerät ersteigert. Es war ursprünglich eine Fundsache. Da sich der Eigentümer nicht gemeldet hat, wurde es dementsprechend versteigert und ich habe es ersteigert. Ich habe das Gerät nun an meinem PC angeschlossen und habe einige Daten gefunden. Aus den Daten kann man indirekt (aber sehr konkret) entnehmen, wem es gehört.



    Wie ist die Rechtslage? Bin ich immer noch der Eigentümer, wenn ich weiß, wer der alte Eigentümer ist? Kann ich dem Typen anbieten, dass er es abkauft? Ich meine, ich werde das Teil, wenn er es nicht braucht, formatieren und alle Daten löschen und es weiterverkaufen, aber wenn er einiges brauchen kann, kann er es gerne ankaufen.


    Nur bin ich nicht sicher, ob sich daraus Probleme für mich ergeben.

  • Imho hast du rechtmäßig das Eigentum daran erworben. Vielleicht hast du ja ne Quittung bekommen, damit du das belegen kannst.
    Dann kannst du dem früheren Eigentümer ja das Gerät zum Kauf anbieten, möglicherweise ist er froh darüber (da sich auf dem Gerät ja seine Daten befinden).
    Ein Albtraum für alle Datenschutzfanatiker...

  • Sehe ich auch so (bin Laie, Vorsicht ;))


    Die spannendere Frage für ein regnerisches Wochenende ;) ist ja die, wie viel Mühe ein Fundbüro hätte investieren müssen oder dürfen, um den Eigentümer zu ermitteln?


    Über Pflichten des Fundbüros finde ich auf den ersten Blick nichts sinnvolles.

    Mit Grüßen ...

  • Quittung habe ich. Das Teil gehört schon einem Manager in einer sehr guten Position einer größeren Firma (groß wie DHL, Lufthansa) aus einem EU-Land.


    Ich denke, der Mann kann es eventuell gebrauchen (sei es, dass er es haben möchte, um es in seinen sicheren Hädnen zuürckzukriegen), da es sein Dienstgerät war, nur will ich nicht, dass es unter falschem Licht gesehen wird.

  • Normalerweise kann man an gestohlenen, verlorenen oder sonst abhanden gekommenen Sachen kein Eigentum erwerben. Auch nicht gutgläubig.


    Nach § 935 Abs. 2 BGB gilt diese jedoch nicht für Sachen, die auf öffentlichen Versteigerungen ersteigert wurden.


    Ergo: Du bist rechtmäßiger Eigentümer und kannst mit der Sache machen, was du willst. Also formatieren, verschenken oder auch an den alten Eigentümer verkaufen. :top:

  • Du kannst Dir mal die §§ 965 ff. BGB zum Thema angucken.


    Mal abgeshen davon, dass die Versteigerung ohne vorheriges Löschen der Daten imho datenschutzrechtlich problematisch war, hast Du wenig zu befürchten.


    § 979 Abs. 2 BGB: Der Erlös tritt an die Stelle der Sache.


    Je nachdem, ob die Behörde irgendwelche Bekanntmachungspflichten etc. verletzt hat, könnte sich der vorherige Eigentümer evtl. den Versteigerungserlös von der Behörde wiederholen. Das ist aber nicht Dein Problem...

  • Hört sich irgendwie nach Bahn oder Lufthansa an :D


    Wenn Du es ersteigert hast, dann ist es Dein Eigentum.


    Wenn der Vorbesitzer den Verlust nicht bemerkt bzw. sich nicht gekümmert hat, dann ist es dessen Sache.



    Der Rest ist rein privatrechtlich.
    Du kannst ihm das anbieten, musst aber nicht.


    Weil Du ein hilfbereiter Mensch bist: melde Dich bei Ihm, erkläre die Sachlage und verlange einen Preis, welcher Dich mindestens in die Lage versetzt, Dir ein gleichartiges Gerät evtl. auch neu wiederzubeschaffen.


    Er wird Dir dann schon sagen, was er will... ;)

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Wobei man hier aber dazu sagen sollte, das Versteigerung nicht gleich versteigerung und somit Eigentum ist.


    Wenn es eine Versteigerung von einem Fundbüro ist ist es Rechtsmäßig dein Eigentum, ist es aber eine Ersteigerung vond er Bucht gewesen, ist es nicht dein Eigentum.


    Da du es aber wenn ich richtig gelesen habe aus einem Fundbüroersteigerung erworben hast, ist es Rechtsmäßig dein Eigentum, da hast du eine Schriftliche Sache in der Hand.


    Geschäftsmänner sind da sehr hinterher, der würde dir sogar mehr geben als du es ersteigert hast, solange er seine Daten wieder hat.


    Ich habe diese Erfahrung schon gemacht und kann dir somit diesen Tipp geben, wenn du es an den Eigentümer verkaufen willst, melde dich bei ihm.;)

    Samsung Galaxy S4 weiß

  • Es war aus einer öffentlichen Versteigerung, also es lief somit alles rechtmäßig ab.


    Ich habe ihn mal angeschrieben. Sollte sich da was tun, schreibe ich mal hier rein, wie es abgelaufen ist. Ich finde es schon komisch, was einige Leute verlieren.

  • Halt uns auf dem Laufenden, was der Ex-Besitzer gesagt hat...
    Wenn er es überhaupt noch haben will (dürfte ja schon länger im Fundbüro liegen, da gibt es ja Fristen (1 Jahr?). So lange muß es dort liegen bleiben, da sich der Eigentümer noch melden könnte.

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