Fundsache ersteigert - kann ich es an den ursprünglichen Eigentümer verkaufen?

  • Wieso das ganze Notebook? Der Tausch der Festplatte ist doch ausreichend und das ist bei den mir bekannten Notebooks mit wenigen Handgriffen (und ggf. 2-3 Schrauben) erledigt.


    Davon abgesehen ist bei einem Gebrauchtgerät von 2 oder mehr Jahren der Einsatz einer neuen Festplatte der sicherste und günstigste Weg die Performance des Systems deutlich zu steigern. ; )

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Dieser Schritt aber wäre zu weitgehend. Der TE ist der Eigentümer des Notebooks; es gibt für ihn keine Veranlassung, daran herumzuschrauben.

  • Eine Festplatte ist ein klassisches Verschleissteil - wäre bei Gebrauchtgeräten ohnehin das erste was ich austausche. Daher erwähne ich es ja auch: Weil in erster Linie der Threadersteller davon profitieren würde - zumal es die Handhabung/Versand deutlich vereinfachen würde, und er genau das Gerät welches er haben wollte und ersteigert hat auch weiter nutzen kann. Eine klassische "Win-Win-Situation" für alle Beteiligten. Ist auch nicht "weitergehend" als Wischblätterwechsel am Auto.

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Ich hole mal kurz hoch, da ich eine Frage hierzu habe: der Typ hat sich nicht gemeldet. Auch nicht schlimm. Nur die Frage ist, wie lange muss ich mir Zeit lassen oder kann ich mit dem Formatieren anfangen?


    (Wie mache ich eine Recovery CD für Treiber?)

  • Zitat

    Original geschrieben von hakost
    ...
    Nur die Frage ist, wie lange muss ich mir Zeit lassen oder kann ich mit dem Formatieren anfangen?
    ...


    Selbstverständlich kannst Du die in Deinem Eigentum stehende HD formatieren.


    Ich selbst würde dem Alteigentümer aber ein Backup der Ordner mit persönlichen Dateien zukommen lassen (meist ist das ja nicht viel). Aber das ist halt Geschmackssache.


    Wenn der Lizenzaufkleber auf dem Gerät ist, kannst Du das installierte System problemlos weiterverwenden. Ansonsten kann ich in Sachen Recovery-CD nicht helfen, da ich stets mit System-Backups arbeite und daher keine Recoverys benötige.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Ich selbst würde dem Alteigentümer aber ein Backup der Ordner mit persönlichen Dateien zukommen lassen (meist ist das ja nicht viel).


    Es scheint auch nicht viel drauf zu sein, aber wie gesagt: die Ordner sind gesperrt. Ich meine, man kann es sicherlich mit Software entsperren und Backup machen, aber das sehe ich nicht als nötig an, zumal ich ja so offiziell nicht an die Ordnerinhalte drankomme. Also, meint ihr, ich könnte so in paar Tagen mit der Formatierung + Neuinstallation anfangen?

  • Ich wäre ja neugierig, was sich da so in den gesperrten Ordnern befindet, immerhin ist man durch solche Zufälle schon öfters auf diverse Verbrechen draufgekommen.

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Ich wäre ja neugierig, was sich da so in den gesperrten Ordnern befindet, immerhin ist man durch solche Zufälle schon öfters auf diverse Verbrechen draufgekommen.


    Öhhh, welche Art von Verbrechen meinst du? ein Manager kann in den wahrscheinlichsten Fällen bei Verbrechensverdacht nur korrupt sein oder Steuer hinterziehen, aber mehr auch nicht.

  • Jetzt mal unabhängig davon, dass sich hier im Forum offensichtlich nur IT-Experten tummeln ;):


    Von einem normalen Durchschnittsbürger, der mit dem Wissen aus drei Ausgaben der Computerbild :D mit einem per Bios-Passwort gesperrten Notebook zu tun hat, kann ich wohl nicht erwarten, dass dieser, wenn er denn im Fundbüro arbeitet, erst das Notebook aufschraubt, um dann eine Lötbrücke kurzzuschließen oder einen Jumper für einen CMOS-Clear bzw. für das Zurücksetzen des Bios-Passworts umzustecken, oder? Hinzu kommt, dass man, auch wenn es sich nur um ein Passwort für den Admin-Account eines Windows-Rechners handelt, auch schon etwas Ahnung von der Software-Materie eines Windows-PCs haben sollte. Jeder Depp kann das noch lange nicht.


    An solch einem Gerät, was nicht im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens von Bedeutung ist, wird sich kein Computerfachmann auslassen und das Gerät forensisch untersuchen. Wer soll das bezahlen? Etwa die Kommune, der dieses Fundbüro angehört? Wohl eher nicht. In Zeiten leerer Kommunalkassen, ist für sowas einfach kein Geld da.


    Dass der genannte Ablauf mit dem Versteigern des ungeprüften Gerätes datenschutzrechtlich nicht in Ordnung ist, hätte man durch den Ausbau der Festplatte elegant verhindern können. Hierzu ist es regelmäßig nämlich nicht erforderlich, das Gerätegehäuse zu zerlegen, sondern die Platte ist fast immer unter einer Wartungsklappe verborgen. Aber auch dies erfordert etwas Fachwissen, welches nicht immer da draußen vorausgesetzt werden kann.


    Die Daten außerhalb des eigentlich zugehörigen Rechners von einer Systemplatte zu sichern, ist regelmäßig auch ein Spaß. Die meisten Leute geben doch hier schon auf, wenn das System mangels passender Treiber an einem anderen "Auswertesystem" nicht mehr bootet. Hier sollte man möglichst auf eine ähnliche, wenn nicht gar gleiche Hardwarebasis achten. Wie groß ist die Chance, dass in einem Fundbüro zwei identische Geräte gelagert wedern, von dem das eine problemlos bootet, um mal die Festplatte zu tauschen und nachzusehen, ob hier wirklich Datenschutz-Interessen tangiert sind?


    Leute, behaltet mal die Verhältnismäßigkeit im Auge! So sieht die Praxis leider aus.


    P.S.: Gemäß der aktuell vorherrschenden Meinung von Computertechnikern und System-Admins ist es völlig ausreichend eine Festplatte einmal komplett mit "Nullen" zu überschreiben. Danach sind keine Daten mehr rekonstruierbar. Man muss allerdings beachten, dass man ein Tool verwendet, was von einem externen, bootfähigen Datenträger gestartet wird. Fast alle Festplattenhersteller bieten solche Programme an. ;)


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

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