Moin zusammen!
Ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet, aber vielleicht gibt es die ein oder andere Ansicht bzw. Idee:
Ein Kollege von mir hat ein paar DB Mitfahrergutscheine aus der Ferrero-Aktion, die er eigentlich mit seiner Freundin verwenden wollte, aber wie es manchmal halt so kommt...
Nun hat er überlegt, diese zu verkaufen. Allerdings steht auf den Karten, dass der Weiterverkauf nicht gestattet ist und sich Ferrero und die DB rechtliche Schritte vorbehalten würden. Kann das so einfach unterbunden werden? Einige Leute scheint dieser Passus nicht zu interessieren, wenn man mal in die Bucht schaut.
Könnte man den durch einen Tausch (z.B. gegen einen Amazon-Gutschein) das Weiterverkaufsverbot umgehen?