DB Mitfahrergutscheine von Ferrero verkaufen?

  • Moin zusammen!


    Ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet, aber vielleicht gibt es die ein oder andere Ansicht bzw. Idee:


    Ein Kollege von mir hat ein paar DB Mitfahrergutscheine aus der Ferrero-Aktion, die er eigentlich mit seiner Freundin verwenden wollte, aber wie es manchmal halt so kommt...
    Nun hat er überlegt, diese zu verkaufen. Allerdings steht auf den Karten, dass der Weiterverkauf nicht gestattet ist und sich Ferrero und die DB rechtliche Schritte vorbehalten würden. Kann das so einfach unterbunden werden? Einige Leute scheint dieser Passus nicht zu interessieren, wenn man mal in die Bucht schaut.
    Könnte man den durch einen Tausch (z.B. gegen einen Amazon-Gutschein) das Weiterverkaufsverbot umgehen?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Ja ja, der Kollege ... (SCNR :D)


    Es ist tatsächlich ein Kollege. Da ich in alltäglichen Angelegenheiten mich mit dem deutschen Recht recht gut auskenne, wurde ich halt gefragt, wie es bei diesem Thema aussieht. Leider weiß ich keine Antwort...

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  • Es gibt viele Leute, die so einen Gutschein brauchen. Zwar ist der Verkauf untersagt, aber was schlimmstenfalls passieren kann, ist, dass DB die Auktion löscht. Mehr werden die auch nicht tun...


    Ansonsten: selber nutzen schadet auch nicht :) Es gibt viele schöne Orte zu besichtigen...

  • Zitat

    Original geschrieben von hakost
    Es gibt viele Leute, die so einen Gutschein brauchen. Zwar ist der Verkauf untersagt, aber was schlimmstenfalls passieren kann, ist, dass DB die Auktion löscht. Mehr werden die auch nicht tun...


    Sicher? Ich erinnere mich gerade nur beispielsweise daran, dass auch der Weiterverkauf von Bundesligatickets untersagt ist und einige Vereine drastische Strafen beim Verstoss gegen die AGBs veranlassen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Es ist tatsächlich ein Kollege. Da ich in alltäglichen Angelegenheiten mich mit dem deutschen Recht recht gut auskenne, wurde ich halt gefragt, wie es bei diesem Thema aussieht. Leider weiß ich keine Antwort...


    Sag doch deinem Kollegen einfach, dass du in der Sache nicht Bescheid weißt.
    Wie immer hier bei TT, wenns ums Recht geht, wird in dieser Diskussion kein Ergebnis zu erwarten sein, mit dem sich letztendlich etwas anfangen lässt.

  • Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    Sag doch deinem Kollegen einfach, dass du in der Sache nicht Bescheid weißt.
    Wie immer hier bei TT, wenns ums Recht geht, wird in dieser Diskussion kein Ergebnis zu erwarten sein, mit dem sich letztendlich etwas anfangen lässt.


    Richtig.
    Und dazu kommt, dass die Punkte doch nix kosten im Endeffekt.
    Ein Mitfahrergutschein im Gegenwert zu den Milchschnitten/Pingui usw., die man dafür kaufen muss, ist doch nur wenige Euro wert. Was will man da noch verkaufen?
    Ich habe hier auch 3 Stück liegen und käme nie auf die Idee, dafür auch noch Geld zu verlangen. Da kostet am Ende der Einschreiben-Versand mehr. ;)


    Das zeigt auch, dass die Dinger für Wahnsinnspreise ;) bei Ebay weggehen.

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