Punkte in Flensburg - NIcht eingetragen ?

  • Heute noch mal in dem Auszug(Brief) aus dem Verkehrzentralregister nachgeschaut, Tattag war im Oktober, Bussgeldbescheid hab ich im Januar bekommen, rechtskräftig wurde es 14 Tage später. Zwei Monate später habe ich die Verwarnung bekommen.
    Tilgungsdatum war 2 Jahre nach Rechtskraft und die beiden Vergehen lagen noch in der Überliegefrist.


    Diese Frist beträgt ein Jahr, solange bleiben die OWis noch im Zentralregister eingetragen. Das soll verhindern, dass man aus taktischen Gründen die Rechtskraft eines Bussgeldbescheides hinauszögert, wenn man kurz vor der Tilgung eine weitere Ordnungswidrigkeit begeht. z.B. 23 Monate nach Rechtskraft der ersten Owi.


    Eh diese zweite Owi rechtskräfitg wird, wäre die erste Owi bereits gelöscht.

    Dr. strg. c. Guttenberg

  • Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Mir hat mal ein Polizist bei einer Geschwindigkeitskontrolle darauf hingewiesen, dass zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen > 25 km/h zu einem einmonatigen Fahrverbot führen. Gilt das nicht mehr?


    Nicht ganz korrekt. Du mußt innerhalb eines Jahres zwei Mal denselben Verstoß begehen (also zwei Mal innerhalb oder zwei Mal außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit mehr als 25 km/h zu schnell geblitzt werden).
    Dann heißt es einen Monat laufen.

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Nicht ganz korrekt. Du mußt innerhalb eines Jahres zwei Mal denselben Verstoß begehen (also zwei Mal innerhalb oder zwei Mal außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit mehr als 25 km/h zu schnell geblitzt werden).
    Dann heißt es einen Monat laufen.



    Das stimmt nicht, mein Vater ist gerade in der Situation, er ist zweimal mit mehr als 25km/h zu schnell geblitzt worden, erst innerorts und dann außerorts und darf un ein Monat zu Fuß laufen.
    25Km/h zuviel sind ja immer 25 zu viel
    Ob jetzt 75km/h anstatt 50 oder 95 anstatt 70 ist dabei vollkommen egal.

  • So nun haben wir mal den Brief aus Flensburg angefordert.
    Dort stehen Punkte aus einer "Straftat" die nach 5 Jahren (20.2.2013) ablaufen.
    Rechtskräftig am 20.2.2008.
    Dann stehen noch 3 Punkte aus einer OWK (Blitzerfoto). Bei diesen 3 Punkten steht aber auch als Ablaufdatum 20.2.2013. Rechskräftig geworden 06.09.09


    Wieso laufen die 3 Punkte aus der späteren OWK auch erst zum Ende der Laufzeit der 5-Jahres-Frist ab ? Also 20.2.2013 ?


    Meiner Meinung nach ist es doch so das Straftaten 5 Jahre stehen bleiben.
    Und OWK 2 Jahre.


    Müsste es dann nicht so sein, dass sich bereits am 06.09.2011 die Gesamtpunkte um 3 reduzieren ? Warum steht oben rechts auf dem Schrieb dann bei der OWK auch als Ablaufdatum der 20.2.2013 ?


    Bin für jede Hilfe dankbar....

  • Fängt die frist nicht immer wieder von vorn an bei begehen einer neuen Straftat?
    Ist ja Quasi die "Bewährung"...und man hat sich eben nicht bewährt!


    von daher nicht verwunderlich

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Kann ja nicht sein, da erst die Strafe mit 5 Jahren Frist kam und dann die mit 2 Jahren. Laut deiner Aussage müßten dann ja alle am 06.09.14 ablaufen. Es steht aber als Ablaufdatum 5 Jahre nach Straftat.
    Und werden Punkte aus Straftaten und Punkte aus OWK nicht getrennt behandelt ?
    Hmmm.....

  • Ich würde meinen daß sich die Laufzeit aller Punkte eben so weit verlängert wie die längste Laufzeit aktuell ist. Das müßte das mit der "Bewährung" sein.
    Sprich auch Punkte die normalerweise nach 2 Jahren gelöscht werden laufen länger, aber eben maximal so lange wie die "alten" Punkte noch laufen, sprich bis 2/2013.
    Sollte jetzt, z.B. Ende 2012 noch irgendwas mit Punkten dazukommen, dann würden sich IMHO alle Punkte verlängern, und zwar so lange wie die "neusten" Punkte eben laufen! Z.B. laufen die neusten dann auch wieder zwei Jahre, dann schleppst du die Gesamtzahl der Punkte bis 2014 rum! Sie würden sich also addieren! Und das ist das "gefährliche" an der Sache!!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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