eine "Anfrage zum Telekommunikationskonto".
haha, ja, der schufa hab ich ja schon geschrieben, tolle standardantwort:
"vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Für das bloße Einholen einer Auskunft ist die Unterzeichnung der SCHUFA-Klausel nicht zwingend erforderlich. Das berechtigte Interesse reicht dazu aus.
Jeder Kreditgeber im weiteren Sinne, das heißt jeder, der mit einer Ware oder Dienstleistung in Vorleistung tritt, hat ein berechtigtes Interesse daran, Informationen über die Kreditwürdigkeit seines Kunden zu erhalten. Bei Vertragsabschluss, aber auch während der Abwicklung eines Vertrags ist es daher zulässig, eine Bonitätsauskunft bei der SCHUFA auch ohne die Zustimmung des Verbrauchers einzuholen."
und antworten kann man auf den mist auch nicht.
und wo bei einer callyacard die vorausleistung liegt.... nunja.