Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld - Höhe und Verwendung

  • In einen Nachbarstadt haben die bei einem ziehmlich stark belegten Pakplatz plötzlich knapp die Hälfte der Parkfläche als Parkplätze für Rollstuhlfahrer ausgewiesen nur weil eine Seniorenresidenz eröffnet wurde. Nur habe ich keinen anderen Parkplatz gefunden hab habe ich eine Verwarnungsgeld von 35 Euro (von den komunalen Parküberwachern für die Stadtkasse, nicht von der Polizei für die öffentlichen Kassen) aufgedrückt bekommen.


    Wenn ich das nicht bezahle werde ich einen Bussgeldbescheid erhalten. Weis jemand wie hoch sich der bei 35 Euro belaufen wird und wer das Bussgeld erhält. Wird da die Stadt daran beteiligt oder wandert das komplett in die öffentlichen Kassen? Wenn die Stadt daran nichts verdienen würde und es nicht mehr als 150 Euro werden (denke ich eher nicht) wärs mir die Genugtuung wert, das sie leer ausgehen.

  • Nur bekommst Du bei einem Bußgeldbescheid auch einen Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg :rolleyes:



    Zitat

    Verwarnungsgeld
    Die Verwarnung soll das Bußgeldverfahren ersparen. Es erfolgt keine Eintragung in das Verkehrszentralregister. Die Höhe des Verwarnungsgelds beträgt bis 35 Euro. Ein Bußgeldverfahren wegen derselben Sache ist ausgeschlossen. Mit Zahlung innerhalb einer Woche ist die Verwarnung wirksam.


    Bußgeld
    Kommt es durch den Verkehrsverstoß zu einer Gefährdung oder Schädigung anderer, so kann die Höhe des Bußgelds erheblich von den hier angegebenen Regelsätzen abweichen. Gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch möglich.


    Einfach mal etwas googeln ;)


    cu
    Thomas

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  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas
    Nur bekommst Du bei einem Bußgeldbescheid auch einen Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg :rolleyes:


    Das ist aber imho eine kann und eine muss, und wird imho dann gemacht wenn das Busgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkoholdelikten oder Strassenverkehrsgefährung verhängt wurde. Und eine Punktestrafe bei unberechtigtem Parken auf Behindertenparkoplätzen gibt es eh nicht.

  • kann man eigentlich irgendwo erfahren ob und wieviele Punkte man in Flensburg hat? Evtl. übers Internet?


    Gruss, Meechen

    Mitglied #40 und Senatorin des S///-Lampenbesitzer-Clubs

  • Zitat

    Original geschrieben von Meechen
    Evtl. übers Internet?


    Das denke ich dann wieder weniger :) Bekommt man das nicht sowieso mitgeteilt?


    -void

  • Re: Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld - Höhe und Verwendung


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Wenn ich das nicht bezahle werde ich einen Bussgeldbescheid erhalten. Weis jemand wie hoch sich der bei 35 Euro belaufen wird und wer das Bussgeld erhält. Wird da die Stadt daran beteiligt oder wandert das komplett in die öffentlichen Kassen? Wenn die Stadt daran nichts verdienen würde und es nicht mehr als 150 Euro werden (denke ich eher nicht) wärs mir die Genugtuung wert, das sie leer ausgehen.


    Hast Du zuviel Geld ? (meine Kto. Nr. gibts per PN) :D


    Ich würde die 35 € bezahlen, alles andere bedeutet nur zusätzlichen Stress und u.U. Punkte in Flensburg.

    mfg supersiggi

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