Tarifwechsel bei Vodafone kostenpflichtig und erst nach 12 Monaten möglich

  • Wenn der Hersteller ein Gerät so konstruiert, dass man es aufschrauben muss, um die SIM zu wechseln, muss er doch zwangsläufig damit rechnen, dass es auch aufgeschraubt wird. Selbst Beschädigungen hierbei sind m.E. vom Hersteller zu vertreten.


    Baut er an der Seite eine Klappe ein für diesen Zweck, muss er stattdessen damit rechnen, dass die Klappe geöffnet wird. Bricht die Klappe binnen der ersten 6 Monate, ist das ein Gewährleistungsfall.


    Nichts anderes kann doch gelten, wenn der Hersteller zum Austausch der SIM auf einen anderen Weg verweist.


    Die einzige Frage bliebe noch:
    Wäre Dell verpflichtet, die SIM gegen eine andere zu tauschen, wenn der Kunde sich das nicht zutraut. Auch diese Frage würde ich mit einem eindeutigen "Ja" beantworten (obwohl man das vielleicht auch anders sehen kann).


    Im Grunde genommen hat der Hersteller zu gewährleisten, dass sein Produkt bestimmungsgemäß nutzbar ist. Und dazu gehört definitiv der Austausch der SIM-Karte.


    Oder wie würdet ihr es beurteilen, wenn ein Fahrzeughersteller den Tankdeckel verschweißt und der Kunde nicht tanken kann? In diesem Fall würde man sich ja auch (zu Recht) an den Hersteller wenden.


    Der Vorsichtige mag Dell zunächst anschreiben, ob er selbst den Austausch versuchen soll oder wie Dell ansonsten gedenkt, die SIM auszutauschen. Vieleicht übernimmt Dell ja auch die Rechnung eines ortsansässigen Technikers.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Skorpion75
    Also kann man trotz der Änderungen von VF nicht außerordentlich kündigen. :(


    Wurden die AGB nicht evtl. auch noch zum Nachteil verändert?


    Wenn die Wechselmöglichkeiten irgendwo in den Vertragsbedingungen gestanden hätten wäre es ein Sonderkündigungsgrund. Bei den Superflats war VF aber so geschickt das als Nebenleistung zu führen, es ist kein Vertragsbestandteil.
    Hart an der Grenze zur arglistigen Täuschung ist allerdings die Beschreibung auf der Website:
    "Handy Tarifwechsel leicht gemacht


    Wenn Ihr aktueller Handytarif nicht mehr Ihren persönlichen Anforderungen genügt, machen Sie ganz einfach einen Handy Tarifwechsel. Mit Vodafone ist das kein Problem: Ein Wechsel Ihres Tarifs lässt sich schnell und unkompliziert erledigen. Wenn Sie in einen Tarif mit gleichwertigem oder höherem monatlichen Paketpreis wechseln möchten, entstehen für Sie keinerlei Kosten. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, in einen Tarif mit einem niedrigeren monatlichen Paketpreis zu wechseln bzw. diverse Tarifoptionen in Ihren neuen Tarif mitzunehmen. Auch der Wechsel von einem CallYa-Tarif in einen Vodafone-Tarif mit Mindestlaufzeit ist problemlos möglich. Erledigen Sie Ihren Tarifwechsel ganz einfach im nächsten Vodafone-Shop oder bequem von zu Hause über den Vodafone-Onlineshop."

  • Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass man das Notebook wegen der mangelhaften Möglichkeit zum SIM-Kartenwechsel an Dell zurückgeben kann, könnte das auf den in direktem Zusammenhang stehenden Mobilfunkvertrag durchaus entsprechende Auswirkungen haben.


    Zu diesem Thema wird Tante Google sicherlich mit einschlägiger Rechtsprechung weiterhelfen können.


    Frankie

  • ...hole den Thread noch mal hoch


    Wie ist denn bei Vodafone aktuell der Stand der Dinge bei einem vorzeitigen Tarif-Downgrade?
    Der Tarif-Vertrag verlängert sich neu um 24 Monate, das ist klar. Was aber ist mit dem Endgeräte-Subventions-Datum - bleibt das davon unberüht im ursprünglichen 24 Monats-Zyklus bestehen?


    Aus älteren Unterlagen lese ich heraus, dass dem so ist - gilt das derzeit auch noch?

  • genau das Datum für ein neues Handy ist davon unberührt..... nur der Kündigungstermin würde um 2 Jahre verlängert wenn man einen Tarif kleiner wählt.... bei der Vertragsverlängerung ist der Tarifwechsel nach unten ohne Probleme und ohne Kosten machbar...

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