ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Scheint aber vereinbart worden zu sein (wenn man von einer wirksamen Einbeziehung der AGB ausgeht):
Zitat: würde so auf der Rückseite des Kaufvertrages in der AGB stehen
also passt die Bemerkung irgendwie schon.
Da steht wenn man den Ausführungen des TE folgt, dass man lt. AGB im Fall einer "Rücknahme" für ausgepackte Ware pauschal 25% des Kaufpreises abdrücken muss. Das ist kein einzelvertragliches oder durch AGB begründetes Widerrufs- oder Rückgaberecht, dass ist Abzocke. ![]()
IGGY
Lass Dich da auch keine Spielchen mehr ein. Mach das Schreiben mit der Fristsetzung fertig und wenn die es nicht schaffen in dieser Zeit den Mangel zu beseitigen tritts Du vom KV zurück.