Rechtslage bei Moebelkauf, eure Meinung bitte!

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Scheint aber vereinbart worden zu sein (wenn man von einer wirksamen Einbeziehung der AGB ausgeht):


    Zitat: würde so auf der Rückseite des Kaufvertrages in der AGB stehen
    also passt die Bemerkung irgendwie schon.


    Da steht wenn man den Ausführungen des TE folgt, dass man lt. AGB im Fall einer "Rücknahme" für ausgepackte Ware pauschal 25% des Kaufpreises abdrücken muss. Das ist kein einzelvertragliches oder durch AGB begründetes Widerrufs- oder Rückgaberecht, dass ist Abzocke. ;)


    IGGY
    Lass Dich da auch keine Spielchen mehr ein. Mach das Schreiben mit der Fristsetzung fertig und wenn die es nicht schaffen in dieser Zeit den Mangel zu beseitigen tritts Du vom KV zurück.

  • IGGY,


    du solltest dich dringend wegen Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie belesen. Das ist ein wenig nervig, ist aber auch wichtig damit du weißt, wo du überhaupt dran bist. Im Augenblick schickt dich nämlich jeder immer zum anderen und du läufst im Kreis ohne in der Sache Fortschritte zu erzielen.


    Rechtlich ist dein einziger Ansprechpartner der Händler, denn mit dem hast du einen Kaufvertrag. Mit dem Hersteller hast du keine irgendwie geartete Verbindung, deswegen gibt es da erstmal auch keine gegenseitigen Rechte oder Pflichten.


    Der Händler - und niemand sonst! - muss für den Sachmangel haften, basta.


    Anstatt einen eigenen Schreiner zu schicken kann das Möbelhaus zwar einen Mitarbeiter des Herstellers aktivieren und der mag auch aus Polen kommen. Das läuft für dich dennoch alles unter der Regie des Händlers. Es ist für dich völlig egal wie und durch wen der Händler den Schaden reguliert, entscheidend ist, dass er sich kümmert. Der Händler kann seine Zuständigkeit nicht an Dritte "abtreten"!


    Sollte es jetzt also Verzögerungen geben oder sonstwie nicht hinhauen, gibt es keinen Grund zu Verhandlungen mit dem Hersteller. Dein Ansprechpartner ist und bleibt IMMER der Händler!


    Da es schleppend läuft und auch nicht der Eindruck entsteht, dass die Angelegenheit zeitnah und zufriedenstellend erledigt wird, würde ich das genau so handhaben, wie dir auch Chicken Hawk schon riet: Einwurfeinschreiben mit einer angemessenen Fristsetzung an den Händler, darin die Aufforderung zur Beseitigung des Mangels. Sollte dem Mangel dann nicht fristgerecht abgeholfen werden, siehst du den Händler ohne weitere Aufforderung im Verzug und du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten.


    Egal, was man dir am Telefon verspricht oder nicht, du solltest das Schreiben in jedem Fall schnell auf den Weg bringen. Denn dann läuft die Zeit (zu deinen Gunsten)...
    Wenn du jetzt erst noch abwartest bis der nächste Anruf kommt, der Pole da war oder auch nicht, das nächste Problem auftritt etc., dann verlierst du nur Zeit...


    Außerdem baut es auch anderen Druck auf wenn du dich nicht mit irgendwelchen Aussagen an irgendwen verweisen lässt. Deswegen: einziger Verhandlungspartner für dich ist das Möbelhaus und denen ziehst du jetzt Daumenschrauben an. Die könnten nämlich auch einen eigenen Techniker schicken - die Idee, einen vom Hersteller rekrutierten Polen zu senden zeigt, dass sie dich nicht ernst nehmen und immer noch nicht selber für den Sachmangel gerade stehen. Diese Flausen solltest du ihnen austreiben.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Die Reaktion des Möbelhauses würde mich dazu veranlassen, den Vorgang meinem Anwalt auf den Tisch zu legen, wenn das Teil nicht binnen 7 Tagen vollständig repariert oder ausgetauscht wurde - und zwar ohne weiteres Kontaktieren des Verkäufers. So Leute verstehen nur eine Sprache, alles andere ist mit Ärger verbunden.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Mich würde ehrlich gesagt interessieren, welches Möbelhaus das sein soll...mir würden eigentlich nur 2 einfallen die mit den kunden so umgehen...

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