So "kulant" wie sich das Möbelhaus bisher gezeigt hat behaupte ich mal die haben dem Kunden weder über AGB noch einzelvertragliche Absprache ein 14tägiges Rückgaberecht eingeräumt (sonst hätten die die Ware ja auch schon bei der ersten Reklamation zurückgenommen), von daher passt diese Bemerkung nicht zum vorliegenden Sachverhalt.
Rechtslage bei Moebelkauf, eure Meinung bitte!
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So eben nochmal das Möbelhaus angerufen, da ja die Tante sich heute aus Polen melden wollte bzgl. Terminabsprache. Leider kam wie schon erahnt kein Anruf. Jetzt hatte sich angeblich die Servicedame von dem Moebelladen mit der Polin vom Liv'in behängt, das man mich ja nicht wochenlang hin halten könne. Ich würde nun morgen einen Anruf erhalten, und zum ersten mal hörte ich so etwas wie positiven Willen.
Denn sie schaute ob sie im Bestand eine ähnliche Couch hat, um dir das Teil auszutauschen. Ob es jetzt nur Geste war oder tatsächlich Einsicht, nur Gott weiß es.
Aber wie sollte es auch anderst sein, kein Teil auf Lager und das nächste erst mitte bzw. Ende Februar.Also wenn ich jetzt im Nachhinein nachdenke, war die Beratung schon eine Katastrophe. Keine Skizze, kein Hinweis auf die AGB ect und null Bock an Kundenbindung bei Reklamation.
Nur bei der Reklamation wurde auf einmal hingewiesen das bevor ich auf Rücknahme poche, die AGB lesen solle die an der Kasse in DINA4 Grösse hängt, diese besage das Sie das Recht auf nachbesserung haben und bei Rücknahme der Ware mit 25% Wertverlust zu rechnen habe.
Also ich weiß nicht ob das bei grossen Möbelhäusern üblich ist, so mit Kunden umzugehen.
Aber eines weiß ich, wir sind auf der Suche nach nem Häuslein und das Bedarf natürlich dann auch eines komplett neuen Hausstandes. Also die Couch ist das letzte was ich in dem Laden gekauft habe.
Und was die Marke Liv'in betrifft reicht es nicht nur einen auf Image und Design zu machen aber osteuropäischen Service zu bieten.
Weil selbst bei einer billigen Otto Katalog Couch hätte ich besseren Service warscheinlich bekommen.
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Zitat
Original geschrieben von IGGY
Nur bei der Reklamation wurde auf einmal hingewiesen das bevor ich auf Rücknahme poche, die AGB lesen solle die an der Kasse in DINA4 Grösse hängt, diese besage das Sie das Recht auf nachbesserung haben und bei Rücknahme der Ware mit 25% Wertverlust zu rechnen habe.Das ist mit Verlaub absoluter Blödsinn, davon ab ob man sich hier nicht eh noch trefflich streiten könnte ob irgendwelche obskuren AGB überhaupt wirksam einbezogen worden sind:
Wenn Du ein Schreiben mit angemessener Frist zur Nachbesserung mit Rücktrittsandrohung schickst und innerhalb dieser Frist nichts passiert können die sich alle AGB der Welt in die Haare schmieren, dann gibt es 100% des Kaufpreises zurück und gut ist.
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Ich warte bis morgen ab, ansonsten gibt es ein Fax aus dem Büro in Richtung Moebelhaus mit der Fristsetzung.
Ich will ja nichtmal den Kaufpreis zurück sondern nur eine Couch die in einem einwandfreien Zustand ist. Sie gefällt uns ja vom Design, alle die Sie gesehen haben waren begeistert.
Jetzt eine Frage, falls es wirklich so weit kommt ala Kaufpreis zurück. Muss ich die Couch zurückbringen oder müssen die Sie dann abholen. Den das grosse Stück also nicht das kaputte musste ich speziell über den Balkon reinholen da das Treppenhaus zu eng war. Die Tortur will ich mir nicht nochmal geben müssen. Oder müssen die sich dann um die Abholung kümmern?
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Zitat
Original geschrieben von IGGY
...Weil selbst bei einer billigen Otto Katalog Couch hätte ich besseren Service warscheinlich bekommen.
Da wär ich aber nicht so sicher.Gruß
Pitter
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Nicht zum Thema Couch, aber zu Möbelhäusern im speziellen : Wir haben hier eine Riesenbude einer bekannten Möbelhauskette - nein, nicht IKEA sonder was exclusiveres mit Kinderabteilung.
Unsere Reklamation bezüglich eines sauteuren Buggys für die Lütte wurde vom Möblehaus ein halbes Jahr rausgezögert und sollte auch auf den Hersteller abgewälzt werden, den unser Problem genauso einen Sch... interessiert hat.
Geholfen hat letztendlich nur, das ich nach einem halben Jahr sowas von geladen war, das ich mich vor die Abteilungsleiterin an ihren Schreibtisch gesetzt habe und ihr erklärt habe, ich würde erst gehen, wenn ich einen neuen Wagen bekomme - und zwar sofort.
Sie hat dann recht hektisch rumtelefoniert und wurde sichtbar nervös - und hat nach einer halben Stunde aufgegeben und ich hatte einen neuen Wagen.
Mein Fazit : Möbelhäuser können viel und wollen wenig - immer schön den Kunden vertrösten, an den Hersteller verweisen und hinhalten - bis der Kunde rabiat wird

Nein, ich bin eigentlich die Liebenswürdigkeit in Person, ich komme ja selbst aus dem Handel - aber nur, weil man Verständnis zeigt vera... werden scheint ja doch Methode zu haben.

Weise den Händler doch mal auf den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung hin und das er dein Ansprechpartner ist und Du keine Lust hast, das irgendwelche ostueropäischen Billigkräfte in deiner Wohung an einer neuen teuren Couch rumpfuschen und da am Ende ein paar Dachlatten einnageln.
Ich hätte da jedenfalls keinen Bedarf - abholen und richten lassen oder einen Schreiner schicken der meine Sprache spricht und das ordentlich macht würde ich mir noch eingehen lassen, aber sonst nix

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Es wäre wirklich gut sich mit den Begriffen Sachmängelhaftung, Garantie und Gewährleistung auszukennen. Ansonsten wird es euch immer wieder passieren, dass der eine an den anderen verweist und als Kunde läuft man schön blöd von Pontius nach Pilatus, anstatt beim richtigen Ansprechpartner Druck zu machen und sich nicht an Dritte verweisen zu lassen.
Sollte der Händler die Nachbesserung durch polnische Kräfte erledigen lassen, mag man das zwar für Lohndumping und miesen Service halten. Es gibt aber keinen Anspruch darauf, nur einen deutschen Handwerker in seine Wohnung zu lassen. Wobei es - nebenbei bemerkt - natürlich interessant wäre zu erfahren, ob der Pole seine Arbeit hier korrekt versteuert oder ob man sich illegaler Billiglöhner ohne Anmeldung in der Sozialversicherung bedient...
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Das war ja auch mein Problem - ich dachte das läuft auch auf die freundliche Art.
Nein, tut es offenbar nicht - wenn man nicht irgendwann beim Chef laut wird und deutlich macht, das man sich mit den Themen Garantie, Gewährleistung, Nachbesserung ein wenig auskennt und auch einige Urteile im Kopf hat, was das Thema wie lange im Regelfall eine Reparatur/Nachbesserung dauern darf stellt man sich im Laden gerne quer

Keine Ahnung warum - ich dachte auch, das kann es nicht sein, da fragt man höflich nett und Freundlich, lässt dem Händler 6 Monate Zeit weil man es ja eigentlich selber kennt wie daneben sich manche Kunden benehmen können und denkt sich, ich bin nicht wie die und wird vera .... - toller Service, da bestelle auch ich zukünftig lieber alles was irgendwie zu verschicken geht online.
Wenn es dann kaputt ankommt oder das falsche geliefert wird packe ich es halt gleich wieder ein und schicke es zurück bevor ich mir die Odyssee antue mit Rücksendung, Neulieferung, Nachbesserung oder ähnlichem ... ist natürlich super für den Handel vor Ort, aber wenn die das so haben wollen - Bitte .

P.S : Wenn ich polnische Billiglöhner in meine Wohnung lasse, dann würde ich mir erstens den deutschen Sozialversicherungsausweis zeigen lassen und zweitens auf einer Kopie des schriftlichen Auftrages des Herstellers/Händlers bestehen.
Nicht, das da jemand um 2,50 € zu sparen den Auftrag bei myhammer inseriert hatte

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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
So "kulant" wie sich das Möbelhaus bisher gezeigt hat behaupte ich mal die haben dem Kunden weder über AGB noch einzelvertragliche Absprache ein 14tägiges Rückgaberecht eingeräumt (sonst hätten die die Ware ja auch schon bei der ersten Reklamation zurückgenommen), von daher passt diese Bemerkung nicht zum vorliegenden Sachverhalt.Scheint aber vereinbart worden zu sein (wenn man von einer wirksamen Einbeziehung der AGB ausgeht):
Zitat: würde so auf der Rückseite des Kaufvertrages in der AGB stehen
also passt die Bemerkung irgendwie schon.
Aber gut, tut natürlich nichts mehr zu Sache, da wir uns ja schon bei der Mängelgewährleistung befinden :>
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Nächstes Update:
Anruf aus Polen, der Polsterer kommt angeblich nächsten Freitag zwischen 15-18 Uhr und wird versuchen die Couch in meiner Wohnung zu reparieren.
Meine Aussage das ich eigentlich nicht glücklich darüber bin, das da ein Mensch in meiner Wohnung die Couch auseinanderfuchtelt und in der Wohnung zu reparieren versucht hat die Dame dezent verdrängt.
Auf meine Frage was ist wenn doch mehr kaputt ist bekam ich die Antwort ja dann müssen wir Sie mitnehmen.
Dort würde Sie dann versucht repariert zu werden, oder ich würde ein neues Austauschteil erhalten was wiederum auch bis zu 2-3 weitere Wochen dauern würde.
Also das ist zum Mäuse melken!
Da kauft man extra vom Händler vor Ort und hat nur Nachteile. Auch ich für meinen Teil werde in Zukunft online solche Geschichten einkaufen dem Fernabnahmegesetz sei dank.
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