Rechtslage bei Moebelkauf, eure Meinung bitte!

  • Es steht Dir frei die Couch wieder beim Verkäufer abzuladen und den Mangel anzuzeigen. Viel mehr als den Hersteller bzw. den beauftragten Handwerker dann ins Möbelhaus kommen zu lassen anstatt zu Dir nach Hause kommen zu lassen.


    MM repariert auch nicht selber sondern schickt die Sachen nur an den Hersteller.


    Grds. ist zwar bei Mängel aus Gewährleistung Dein Ansprechpartner der Verkäufer, wie dieser dann aber die Mangelbeseitigung vornimmt ist seine Sache. Solange sich das alles in einem überschaubaren Zeitrahmen bleibt kann man da nichts gegen sagenö.

  • Zitat

    Original geschrieben von IGGY
    porschewheels


    Ja es ist ein Kaufvertrag geschlossen worden, steht auch alles drin außer wie die Couch sich zusammensetzt ob links oder rechtsbündig.


    Nein die Verkäuferin hat keine Skizze auf den KV gemacht.


    Dann würde ich da mal ansetzen. :top:


    Das Fehlen einer Skizze ist schon schlimm genug (woher sollst du wissen, aus welcher Sichtweise Ottomane rechts/links definiert wird) - das aber noch nicht mal auf dem Kaufvertrag steht, auf welcher Seite die Ottomane ist, ist heftig.


    Egal was der Kunde möchte und was die dann liefern - die können immer das Gegenteil behaupten!

  • Zitat

    Original geschrieben von IGGY
    Danke für die Tips bzgl. Candy usw. werde aber erstmal sehen müssen, ob Sie mir meine Livin Couch Nachbessern.


    Zur Sache selbst kann ich hier leider nichts beitragen, nur zu den Empfohlenen Marken.
    Ich habe nun seit ca. 1 1/2 Jahren eine Candy Wohnlandschaft zuhaus und bin immer noch begeistert von der guten Qualität für den angemessenen Kaufpreis.
    Robust ist sie auch, mehrere Personen (mehr als Eigentlich drauf passen) hält sie ohne Probleme aus.

    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

  • Zitat

    Original geschrieben von IGGY
    Update:


    Heute die Service Abteilung angerufen, und den Mangel angemeldet. Dort wurde von der netten Dame gesagt, das sie das an den Hersteller weitergeben muss und dieser sich mit uns in Verbindung setzt.


    Ist das so richtig?


    Ich würde es auf jeden Fall positiv sehen: Der Herstellerservice kann ja (in diesem Fall) fast nur besser sein als der Händlerservice! ;)

  • Zitat

    Ich würde es auf jeden Fall positiv sehen: Der Herstellerservice kann ja (in diesem Fall) fast nur besser sein als der Händlerservice!


    Update:


    Von wegen besser der "Hersteller Service". Das Moebelhaus hat diese Reklamation ja an den Hersteller abgetreten. Dieser hatte es nicht für nötig gehalten sich bei uns zu melden. Nach 8 Tagen haben wir dann die Service Line so lange genötigt, bis sich der Hersteller endlich mal gemeldet hat.


    Auf meinem Handy eine Nummer aus Polen mit einer Dame dran die mir in einem polnischen Akzent erklärte für den Hersteller tätig zu sein und das zur Zeit keine Polsterer in meinem Postleitzahlengebiet in Deutschland unterwegs wären.


    Aber ich ca. Ende nächster Woche damit rechnen könne, das jemand vorbei kommt und bei mir zuhause die Couch repariert. Genau Angaben könne Sie nicht machen, Sie würde sich heute noch bei mir melden wann den jemand in unserem Postleitzahlengebiet wäre.


    Ich sollte heute die Info bekommen, naja bis jetzt hat sich keiner gemeldet.


    Ich weiß nicht mehr was ich machen soll, kaufe eine neue Couch kann Sie nicht nutzen das Sie schon 2Tage nach dem Kauf schon an einer Stelle gebrochen ist.
    Ich habe am Wochenende eine Geburtstagsfeier und kann meine Gäste nicht plazieren, weil ich Angst habe das die Couch evtl. ganz bricht.
    Und der Hersteller hat nix besseres zu tun als 3 Wochen später zum Nachbessern aus Polen zu kommen.


    Muss sowas nicht zeitnah geschehen? Wäre es ein Stuhl ok, aber eine Couch zu haben die man nur zur Hälfte nutzen kann ist auch nicht das wahre.
    Hätte ich das lange Stück nicht speziell ins Haus über den Balkon reinheben lassen müssen, hätte ich die Couch dem Moebelhaus echt wieder vor die Tür gestellt.


    Hab ich eine andere Wahl als das die Tragödie auszusitzen, heute endet auch meine 14tägiges Umtauschrecht, was das Möbelhaus nur mit 25% Wertminderung machen würde, da das Polster ja genutzt ist. Aber wer entschädigt uns das wir eine kaputte Couch zum anschauen haben?


    Sorry musste ich mal loswerden.

  • Hast du dich ursprünglich mit der Reklamation an den Händler gewendet? Dann setze ihm jetzt eine Frist zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Garnitur. Unbedingt mit Datum und nicht mit "binnen der nächsten x Tage". Sollte er nicht innerhalb der Frist das aus der Welt schaffen würdest du die Nacherfüllung als gescheitert ansehen und von dem Kaufvertrag zurücktreten.

  • @ Bavarianernie

    Er hatte ja bis jetzt 10 Tage Zeit nach der Reklamation nachzubessern. Wieviel Tage Frist soll ich ihm noch einräumen? Kenne mich da überhaupt nicht aus. Vor allem muss ich akzeptieren das er das kaputte Teilstück in meiner Wohnung repariert oder kann ich auf einen Austausche gegen ein neues Stück hoffen.


    Kann doch nicht ewig warten, bis die polnische Rep. Kollone wieder in Deutschland zufällig in meiner Nähe sind.

  • Setze ihn SCHRIFTLICH in Verzug binnen 14 Tage den Mangel zu beseitigen. Ab heute dann natürlich. Sollte er das nicht können oder wollen dann tritt halt vom Kaufvertrag zurück. Dann kann er sein Sofa wieder abholen und Du bekommst Dein Geld zurück.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Zitat

    Original geschrieben von IGGY
    Hab ich eine andere Wahl als das die Tragödie auszusitzen, heute endet auch meine 14tägiges Umtauschrecht, was das Möbelhaus nur mit 25% Wertminderung machen würde, da das Polster ja genutzt ist.


    Beim Offlinekauf gibt es kein 14tägiges Rückgabe oder Umtauschrecht!


    Ansonsten solltest Du in dem Schreiben eine angemessene Frist von 10 Tagen setzen und den sonstigen Rücktritt vom Kaufvertrag auch gleich mit reinschreiben.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Beim Offlinekauf gibt es kein 14tägiges Rückgabe oder Umtauschrecht!


    Wenns vereinbart ist, schon .......

    Hier stand eine Signatur.

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