Bei einem Monat vieleicht, aber wenn ich einen Mobilfunkvertrag mit O2 habe und O2 bucht 6 Monate nicht ab, dann sollte das schon auffallen.
Schon wegen der Widerrufsfrist sollte man alle 6 Wochen seine Kontoauszüge kontrollieren :).
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Bei einem Monat vieleicht, aber wenn ich einen Mobilfunkvertrag mit O2 habe und O2 bucht 6 Monate nicht ab, dann sollte das schon auffallen.
Schon wegen der Widerrufsfrist sollte man alle 6 Wochen seine Kontoauszüge kontrollieren :).
Versteh immer noch nicht so ganz, warum o2 die Bankverbindung ändert, der Grund, dass es einen GK- Kunden gab der den gleichen Namen hat, kommt mir komisch vor. Oder gibt es bei o2 nur einen Kunden der Müller oder Schmidt heißt? Und wieso wurde dann die Bankverbindung von dem privaten Kunden auf die des GK- Kunden geändert?
Die hätte, wenn überhaupt, doch höchstens gelöscht werden und dann hätte der Kunden die Rechnung halt überweisen müssen...
Also ich versteh das alles nicht! :apaul:
ZitatOriginal geschrieben von NoIdea 50 Euro ist nichtmal eine Tankfüllung oder ein Essen mit Frau/ Freundin, und im Zweifelsfall freut man sich einfach wenn mal etwas mehr am Monatsende übrig ist.
50 EUR ist für einen Studenten, der - mal angemommen - nichts von Mamaaa/Papaa hineingepumpt bekommt, und der nur durch Jobs/Bafög lebt (mal wieder angenommen), ein recht großer Brocken.
Das fällt auf alle Fälle auf, zumindest für diese Studenen, die unter der Annahme des selbständigen Seins leben. Hat nichts mir Kontrollfreaks zu tun, sondern mit Sorgfalt.
Großkunde hat Bankverbindung ändern lassen; beim namensgleichen Kleinkunden wurde es dann gleich mitgeändert.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Kaikoura
Kann ich nicht ganz nachvollziehen das ganze.
Ist schon ganz schön lax wenn man seine Kontoauszüge nicht überprüft ob der Rechnungsbetrag auch in der Höhe wie angegeben oder überhaupt abgebucht wurde.
Noch schlimmer ist es aber wenn man seine Rechnungen offenbar auch nicht überprüft, denn dann würde man alleine an dem Passus "Beträge aus dem Vormonat (Zahlungseingänge bis zum xx.xx.xxxx sind berücksichtigt)" ansteigende Rechnungsbeträge wundern.
Von daher kannste von mir kein Mitleid erwarten und zufrieden sein wenn O2 die Mahnkosten erstattet.
Das ist nämlich ne Sache die hätte selbst wenn O2 eigenmächtig die Bankverbindung ändert nicht so ausufern müßen.
Schönes Wochenende
Kaikoura
Also wenn du deine Kontoauszüge so gründlich prüfst, wie den Thread, dann kannst dus auch gleich lassen...
Zum Thema: Würde mir nicht einreden lassen, dass du da groß was falsch gemacht hast. Vielleicht ist es sinnvoll ab und an das Konto zu prüfen, aber es ist doch nicht deine Pflicht, um zu gucken, ob o2 deine Kontodaten geändert hat... Die Ansprüche werden sie wohl haben, aber ich würde auch versuchen da Ratenzahlung, Minuten/SMS und vielleicht auf Kulanz eine Teilerlassung zu erreichen (vor allem bei dem Umsatz, den du da scheinbar erzeugst)...
ZitatOriginal geschrieben von Vesko
50 EUR ist für einen Studenten, der - mal angemommen - nichts von Mamaaa/Papaa hineingepumpt bekommt, und der nur durch Jobs/Bafög lebt (mal wieder angenommen), ein recht großer Brocken.
Das fällt auf alle Fälle auf, zumindest für diese Studenen, die unter der Annahme des selbständigen Seins leben. Hat nichts mir Kontrollfreaks zu tun, sondern mit Sorgfalt.
Das mag schon sein, das es viel Geld für einen Studenten ist, man frägt sich nur warum er dann einen Vertrag mit 25 Euro Grundgebühr abschließt, das paßt nicht ganz zusammen? So einen Vertrag würde ich mir nicht mal als Otto Normalverdiener leisten und zeitgemäß ist es sowieso nicht.
Also man muss sich schon sehr wundern...
Warum sagen hier manche, dass ein Student schon merken muss, wenn etwas mit der Rechnungsstellung schiief läuft, aber Geschäftsleute nicht? Was ist da das Kriterium?
Ich würde eher sagen, dass man auch zu einem großen Anbieter geht, damit man sich um solche Dinge nicht übermäßig kümmern muss. Sonst hätte man ja auch zu einem Provider gehen können.
Außerdem sollte jeder wissen, dass selbst Studierende (bin selbst an der Uni) seitenlange Kontoauszüge bekommen, weil fast überall die Einzugsermächtigung Standard (oder kostengünstiger) ist. Wenn man dann noch ab und zu im Geschäft bezahlt und vielleicht etwas auf dem Girokonto anspart, merkt man überhaupt nicht, ob da etwas nicht abgebucht wird oder doch.
Konkret: Ich würde einen Teilerlass verhandeln mit Hinweis darauf, dass man bei einem seriösen Anbieter nicht mit groben Fehlern in der Rechnungsstellung rechnen müsste und sich eine Prüfung der Rechtslage dann ersparen könne. Dann halt per Rate bezahlen. Wäre eventuell auch ein Fall für die C´t. Just sayin´... LG
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Das mag schon sein, das es viel Geld für einen Studenten ist, man frägt sich nur warum er dann einen Vertrag mit 25 Euro Grundgebühr abschließt, das paßt nicht ganz zusammen? So einen Vertrag würde ich mir nicht mal als Otto Normalverdiener leisten und zeitgemäß ist es sowieso nicht.
Das paßt auch für mich nicht ganz. 50 EUR monatliche Ausgaben nur für Mobilfunk und kein sorgfältiges Überprüfen der Kontoauszüge könnten darauf hinweisen, daß er nicht auf Bafög und Studentenjobs angewiesen ist.
Daher verwundert mich auch seine Aussage ala: ich bin Student, kein Geld in der Tasche.
Auf der anderen Seite kenne ich persönlich einige, die trotz desolater Finanzen die teuersten Geräte und Kleider tragen.
Das ist im Grunde genommen alles sehr subjektiv und kann nur als Erklärung dienen, wieso er sich mit dieser Situation plötzlich konfrontiert sieht.
Das wichtigere ist, was er jetzt machen kann. Und da schliesse ich mich der Meinung an, daß die 300 EUR irgendwie zwischen o2 und ihm geteilt werden sollen.
chrnk: Du hast wohl keine Erfahrung mit der Rechnungserstellung bei o2. Freu Dich drüber ![]()
ZitatOriginal geschrieben von blu_tom
Schon wegen der Widerrufsfrist sollte man alle 6 Wochen seine Kontoauszüge kontrollieren :).
Welche 6 Wochenfrist?
Gruß Marco
ZitatOriginal geschrieben von marco5
Welche 6 Wochenfrist?
Gruß Marco
6-Wochen in der man Einfach das Geld zurückbuchen kann.
Danach auch möglich aber Aufwändig.
(Falschbuchungungen können 1 oder 2 Jahre danach noch gebucht werden (Nachweis))
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