ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
Es ist zwar ein "intelligenter Zähler" vorgeschrieben, die Mindestanforderung in Deutschland beinhaltet (siehe §21b 3a/b EnWG):
-Erfassung des Energieverbrauchs
-Erfassung der Nutzungszeit
Ende der Aufzählung
Die Messstelle muss weder in der Lage sein über das Internet zu kommunizieren, noch die aktuelle Leistung anzuzeigen oder sonstige Spielereien besitzen.
also läuft das dann nach dem motto "wenn du kunde die daten sehen willst, musst du das teil ans internet anschließen"? wer liest den zähler dann ab, wenn ich die daten nicht sehen will und nix übers internet übertragen wird? dann muss ja auch wieder der stromheini kommen.