Ab wann ist ein Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt?

  • Hallo TTler,


    ich habe heute eine Frage.


    Ab wann ist ein Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt? Dabei meine ich ganz besonders Kleingewerbe.
    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    -Größe
    -Umsatz
    -etc


    Danke schon mal für eure Hilfe!

  • Google gerade mal wieder kaputt?


    Davon ab ist der Vorteil von Kleinunternehmer eigentlich gerade, dass sie keine USt ausweisen müssen. http://www.steuerratgeber-onli…nunternehmerregelung_.php


    Ansonsten erteilt auch gern jeder Steuerberater hier kompetente Hilfe.

  • Danke Dir.


    Google hat funktioniert aber ich habe nichts Brauchbares gefunden.


    Wenn Produkte eingekauft werden, muss aber die Vorsteuer ganz normal bezahlt werden.
    Und wenn etwas verkauft wird, und das U. die Voraussetzungen erfüllt, dann muss keine Umsatzsteuer berechnet werden.
    ISt das dann so ungefähr richtig?

  • Zitat

    Original geschrieben von Mezkal
    Und wenn etwas verkauft wird, und das U. die Voraussetzungen erfüllt, dann muss keine Umsatzsteuer berechnet werden.
    ISt das dann so ungefähr richtig?




    "Kleinunternehmer brauchen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen, dürfen sie aber auch nicht auf Ausgangsrechnungen ausweisen. Und: Das Recht des Vorsteuerabzugs haben sie damit natürlich auch nicht."
    http://www.akademie.de/fuehrun…mer/kleinunternehmer.html

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    USt ist immer "entweder - oder" aber nie nur für den Einkauf und nicht für den Verkauf.


    Das ist falsch. Wenn ich die Kleinstunternehmen-Regelung in Anspruch nehme, also keine Umsatzsteuer zahle, dann darf ich die nur auf Ausgangsrechnugnen nicht ausweisen. WEnn ich etwas kaufe, natürlich muss ich da auch die Umsatzsteuer bezahlen. Ich bekomme die Artikel dann nicht einfach so ohne Umsatzsteuer.



    Zum Threadersteller:
    Es gibt keine Anforderungen. Wenn du ein Unternehmen anmeldest, musst du dich entscheiden ob du Umsatzsteuer abführen willst oder nicht. Der Verzicht auf die Umsazsteuer ist nur bei einem niedrigen Umsatz möglich, bei voraussichtlich weniger als 17.500 EUR im Jahr.

  • Zur Beurteilung der Sachlage sollte vllt noch gefragt werden, in welchem Bereich die Unternehmensgründung vorliegt. Es gibt einige Berufsgruppen, welche von der USt. generell befreit sind (§ 4 UStG). Bei diesen sind weder Umsatz noch Kleinunternehmerregelung zu betrachten.


    Als genereller Tipp: In der Gründungsphase ist es oft besser umsatzsteuerpflichtig zu sein. Insbesondere, wenn große Anschaffungen anstehen und noch kein Gewinn erzielt wird. Der Wechsel kann dann ggf. später erfolgen, wenn dieser nach § 19 UStG möglich ist. Änderungen sind - soweit mir bekannt - jeweils zum Ende des Geschäftsjahres (i.d.R. der 01.01. eines Jahres) vorzunehmen.


    Viele Grüße

  • schon richtig, aber das sollte man sich wirklich mal genau durchrechnen.


    Im Bereich Handel gebe ich Dir uneingeschränkt recht.
    Wenn man sich aber im Dienstleistungs- oder Handwerkssektor selbständig macht - also nicht viel Vorsteuer zu erwarten hat, kann sich die steuerbefreiung schon eher lohnen. ;)

    [small]Mobile Business-Service Ruhr UG
    Kaiserstr. 20 - 44135 Dortmund
    Tel.: 01575 - 900 90 49[/small]

  • Zitat

    Original geschrieben von preis-werk
    schon richtig, aber das sollte man sich wirklich mal genau durchrechnen.


    Im Bereich Handel gebe ich Dir uneingeschränkt recht.
    Wenn man sich aber im Dienstleistungs- oder Handwerkssektor selbständig macht - also nicht viel Vorsteuer zu erwarten hat, kann sich die steuerbefreiung schon eher lohnen. ;)


    Sorry, doch es ist doch genau andersherum.


    Beim Handel arbeitest du (als Kleinunternehmer) meist mit einem PC, Telefon und einem kleinen Lager (Keller). Also kaum Gründungskosten. Der Warenumsatz ist ein durchlaufender Posten (brutto oder netto ist da unbedeutend für dich selbst), aus dem eine gewisse Marge gezogen wird.


    Der Dienstleister und Handwerker hat sehr hohe Gründungskosten (Fahrzeuge, Werkzeuge, Maschinen, ggf. Lehrgänge usw.) und sollte einen deutlich größeren Nutzen vom Vorsteuerabzug haben.


    Aber es war lediglich ein Tipp, denn die regelung für Kleinunternehmer gibt eben genau dieses Wahlrecht (Option) her. Man muss auch hinterfragen wer die Kunden sind. Während Privatkunden nur der Rechnungsbetrag interessiert, werden Firmen zum Preisvergleich den Nettobetrag heranziehen.


    Viele Grüße

  • soweit ich mich erinnern kann, kann man bei gewählter option dann aber nicht beliebig wieder wechseln sondern muss für eine gewisse zeit bei dieser option bleiben.

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