Fahrzeugschein verloren, was nun ?

  • Hallo,


    auch ich habe meinen Fahrzeugschein verloren. Ich muss allerdings noch diesen Monat zum TÜV. Ohne Fahrzeugschein wird man wohl keine HU + AU machen lassen können?

    Cellmapper: Boomi85

  • Ist doch kein Akt eben schnell einen neuen Schein zu kriegen (steht ja hier schon beschrieben). Und sonst nimmst du vorsichtshalber eben den Brief mit zum TÜV.

  • Ja aber nach dem TÜV kriegt man doch sowieso einen neuen Fahrzeugschein oder nicht? Lohnt sich das also noch extra einen neuen vor dem TÜV zu besorgen wenn ich danach sowieso einen neuen bekomme. Geht das mit dem Brief sicher oder braucht man immer den Schein?

    Cellmapper: Boomi85

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Und sonst nimmst du vorsichtshalber eben den Brief mit zum TÜV.


    Da in den FZ-Schein ein Stempel kommt, wird das vermutlich nicht reichen...

  • Zur Kraftfahrzeugstelle gehen - Verlust anzeigen - Frist von 6-8 Wochen abwarten und für etwa 60 Euro nen Ersatzbrief bekommen.


    Beim Brief gibt es da wirklich teilweise Komplikationen, da der Besitzer des Briefes dann der Besitzer des Kraftfahrzeuges ist.


    Das heißt - hab ich deinen Brief- gehört mir das Auto. Ich kann zu meiner zulassungsstelle und den Wagen SOFORT auf mich anmelden ;) .


    Deswegen sollte man behutsam mit diesen Dingen umgehen. :)


    Grüße


    Kaan


    Edit:
    Sollte es nun doch 'nur' der Schein sein - (die sind abgegliedert in Teil 1 und 2)



    Zulassungsbescheinigungen I und II
    Schein = Teil 1
    Brief = Teil 2 (Das sind die neuen Dokumente)


    dann gehst du mit deinem Brief zur Zulassungsstelle und lässt dir ganz bequem einen neuen Schein ausstellen.


    Der Verlust wäre in diesem Fall nicht weiter tragisch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    ..., da der Besitzer des Briefes dann der Besitzer des Kraftfahrzeuges ist.


    Das ist so nicht richtig ... Besitzer ist der, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrzeug ausübt ... d. h., wenn ein Dieb die "Karre" klaut, ist er damit der Besitzer ... wenn auch nicht der Rechtmäßige.


    Möglicherweise verwechselst du Besitz und Eigentum ... aber auch das Eigentum ist unabhängig vom Besitz des Briefs ...



    Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    Das heißt - hab ich deinen Brief- gehört mir das Auto.


    Auch das ist nicht richtig (s. o.)



    Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    Ich kann zu meiner zulassungsstelle und den Wagen SOFORT auf mich anmelden ;) .


    Das stimmt allerdings ... und darum sollte man in Sachen Brief wirklich vorsichtig sein.


    Aber auch der Fahrzeugschein reicht aus, um mit dem Wagen einen "Ausflug" nach Polen zu machen ... :p


    Gruß aus Wedau

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    Da in den FZ-Schein ein Stempel kommt, wird das vermutlich nicht reichen...


    Selbst schon mehrfach gemacht - reicht aus!


    Grüße
    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Selbst schon mehrfach gemacht - reicht aus!


    Und was sagt die Renneleitung dann, wenn man irgendwann später kontrolliert wird, und keinen Tüv-Stempel im FZ-Schein hat? Ist das denen schnuppe?

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