handyzek.de: TT-Angebote rechtlich bindend oder nicht ?

  • Hi, wie bindend sind hier eigentlich die Angebote der TT Händler? Hab Probleme mit Handyzek und die wollen mir jetzt weiß machen, dass das Angebot hier im Forum kein Beweis sei? Wie kann ich denn nun beweisen, dass ich mich konkret auf das Angebot aus dem Forum bezogen habe! Habe ja nur die vodafonevertraege unterschrieben!


    Danke

  • Sofern Du Dich noch innerhalb der Frist befindest, würde ich die Verträge bei Vodafone einfach widerrufen. Alles andere ist auf jeden Fall mit mehr Aufwand für Dich verbunden.

    von meinem Nokia 5110 gesendet

  • Was soll das Angebot hier im Forum sonst sein, wenn nicht bindend? Selbstverständlich müssen die sich daran halten. Tun sie zwar nicht, wie dir die Suche verraten wird, aber ein Anwalt sollte das richten können.
    Ansonsten: wenn du noch Zeit zum Widerruf hast: Widerrufe!!!
    handyzek ist nämlich ein weiterer Händler, der sich hier nicht mehr blicken lassen braucht. Von daher würde ich auch vermuten, daß du mit denen noch viel Theater haben wirst.

  • Die Angebote hier im Forum sind selbstverständlich nicht bindend. Es handelt sich nur um die Aufforderung an die Kunden, dem Händler seinerseits ein Angebot zu den beschriebenen Konditionen zu machen. Erst wenn der Händler den Antrag des Kunden annimmt, kommt ein Vertrag zu Stande. Allerdings bezieht sich das Angebot des Kunden auf die Konditionen, die der Händler hier im Forum angibt. Nimmt der Händler ein solches an (beispielsweise durch Schaltung des Vertrages beim Mobilfunkanbieter), kann er sich später schwerlich darauf berufen, dass sein Thread hier im Forum rechtlich unbedeutend ist.


    Zwar ist er nicht rechtlich bindend in dem Sinne, dass bereits mit jedem Kundenauftrag ein Vertrag zu Stande kommt, aber jedes Kundenangebot bezieht die in TT genannten Infos mit ein. Und wenn der Händler dann annimmt, ist er abgesehen von Ausnahmefällen (Irrtum etc.) nicht schutzwürdig.

  • Zitat

    Original geschrieben von elsobi
    Die Angebote hier im Forum sind selbstverständlich nicht bindend. Es handelt sich nur um die Aufforderung an die Kunden, dem Händler seinerseits ein Angebot zu den beschriebenen Konditionen zu machen. Erst wenn der Händler den Antrag des Kunden annimmt, kommt ein Vertrag zu Stande. Allerdings bezieht sich das Angebot des Kunden auf die Konditionen, die der Händler hier im Forum angibt. Nimmt der Händler ein solches an (beispielsweise durch Schaltung des Vertrages beim Mobilfunkanbieter), kann er sich später schwerlich darauf berufen, dass sein Thread hier im Forum rechtlich unbedeutend ist.


    Zwar ist er nicht rechtlich bindend in dem Sinne, dass bereits mit jedem Kundenauftrag ein Vertrag zu Stande kommt, aber jedes Kundenangebot bezieht die in TT genannten Infos mit ein. Und wenn der Händler dann annimmt, ist er abgesehen von Ausnahmefällen (Irrtum etc.) nicht schutzwürdig.


    Das ist korrekt. Das posten eines Angebotes ist rein rechtlich nur die Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.


    Erst die Tage gabs mit Handyflash deswegen Knatsch, weil er still und leise die Preise angehoben hatte. War sein Recht.

    oída oudén eidós
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    Samsung A54

  • Meine Güte! Seid doch froh, dass die Händler im TT noch gute Angebote machen. Meistens sind die Angebote soch sowieso absolut konkurrenzlos und lassen sich oft auch nicht den größten Stückzahlen anbieten. Dass es da einmal Preiserhöhungen zwischendurch geben kann, ist doch klar.
    Und wie bereits gesagt wurde: die Postings in den Threads sind natürlich keineswegs verbindlich.

  • Hä? Natürlich sind die Verbindlich. Sonst würde doch die ganze Grundlage für die Vertragsabschlüsse fehlen ;).
    Aufgrund der Ausschreibung hier gibt man doch schließlich sein Kaufangebot ab. Imho wird das auch jeder Richter so sehen. Nur muss man das eben belegen können. I.d.R. ist dies bei unseren Händlern hier ja auch kein Problem. Zur Sicherheit sollte man aber einen Screenshot anfertigen, und in der Bestellung auf die TT-Konditionen verweisen, und auch diese in Kopie behalten. So kann man im Falle eines Rechtsstreites alles nötige nachweisen.


    greetz

  • schwedenfan du hast absolut recht und die kritik an handyflash war auch definitiv zu viel des guten.
    allerdings ist handyzek ein sonderfall. deswegen macht dieses thema hier schon sinn und sehe das genauso wie elsobie.
    ist ja das gleiche bei amazon: wenn die ein notebook für 10€ anbieten ist das noch lange kein kaufvertrag wenn ich es bestelle!
    erst wenn sie mir die annahme des angebots bestätigen (damit ist nicht die bestätigung des eingangs meiner bestellung gemeint!), kommt ein vertrag zustande, dann aber auch zu den konditionen, selbst wenn es ein amazon fehler ist.


    zur problematik mit handyzek:
    ich bin kein jurist aber meine meinung ist, wenn du nachweisen kannst, dass du das angebot im tt forum angenommen hast, dann solltest du rechtlich keine probleme haben. wenn du aber weder ne pn hast noch ne antwort im forum zu deinem vertrag oder ne bestätigung per email über die konditionen wird es schwer. sie könnten sich auch berufen du hättest normal über die homepage bestellt....
    nur meine subjektive einschätzung ;)



    caoz wenn der händler mein angebot annimmt ja, sonst ist es nicht verbindlich! siehe oben!

  • Ist TT nicht wie das berühmte Schaufenster? Auch das Schaufenster eines Händlers, bzw. die Preise darin sind kein verbindliches Angebot.


    Siehe hier: invitatio ad offerendum

    "Die Kastanien blühen. Ich nehme es zur Kenntnis, äußere mich aber nicht dazu." (Günter Eich)


    Rechtschreibung ist sexy...

  • Da will ich mich als Kaufmann mal selber dazu äußern:


    Ein Angebot ist in dieser Form nicht bindend, da es an die Allgemeinheit gerichtet ist. Das gilt bei Anzeigen, Prospekten, webshops oder Preisauszeichnungen am Regal. Anders sieht es bei einem schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Angebot aus. Per Brief gilt eine Antwortfrist von einer Woche, am Telefon un im persönlichen Gespräch gilt es so lange wie das Gespräch dauert.


    Im Anschluss sind zwei Willenserklärungen nötig. Die erste Willenserklärung ist die Reaktion des Käufers auf das Angebot. Die zweite Willenserklärung ist die Schaltung des Vertrages durch den Händler.


    Dies muss dann aber auch zu den angegebenen Konditionen geschehen.
    Kann der Händler das Angebot allerdings so nicht mehr darstellen, darf entweder der Vertrag nicht geschaltet werden oder man setzt sich wegen der geänderten Modalitäten mit dem Käufer in Verbindung.


    Das gleiche Prinzip kann man auch einfacher darstellen. Nehmen wir mal den Supermarkt:


    Dort ist das Angebot die Ware im Regal mit dem angegeben Preis.
    Die erste Willenserklärung des Käufers entsteht durch das Auflegen der Ware auf das Band.


    Die zweite Willenserklärung seitens der Verkäuferin ist die Ware zu scannen und zu kassieren.


    Einen Irrtum im Angebot kann ein Händler natürlich nachbessern und muss sofort abgeändert werden, sobald ihm dieser auffällt, allerdings muss man den Käufer davon in Kenntnis setzen. Somit wäre die erste Willenserklärung wieder nichtig. Man kann also nicht davon ausgehen, dass geänderte Konditionen automatisch angenommen werden.


    Ich hoffe ich habe alles verständlich erklärt.

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