Diskussionen zu den CityDeal Angeboten

  • Re: Dailydeal


    Zitat

    Original geschrieben von NiEb
    Es ist schon erstaunlich wie viele Artikel bei dailydeal ab dem 01.06.2001 genau 9,90 € kosten ?


    Also ich sehe bei den Extradeals nur Angebote die 10€ und mehr kosten!

  • Vor meiner Neuinstallation hatte ich in meinen Lesezeichen eine Seite, wo einem die ganzen Angebote der diversen Groupshopping-Anbieter sortiert nach Städten aufgelistet wurden.
    Bei den Krokos gibt es beispielsweise eine vergleichbare Seite, dort fehlen meines Wissens nach aber immer mal wieder der ein oder andere Anbieter.
    Ich meine die Seite sogar hier im Forum gelesen zu haben, kann sie aber leider nicht mehr finden. Wer kann helfen?

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  • Zitat

    Original geschrieben von MarianP
    Meinst du diese?
    http://www.tagesangebote.de/


    Danke, auch eine gute Seite, aber die meinte ich nicht. Mist, ich komme einfach nicht drauf, welche Seite ich mal in den Lesezeichen hatte... :-(



    Vielleicht für den ein oder anderen interessant: In der Zeitschrift "Guter Rat" (05/2011) wurden alle Groupshopping-Anbieter aufgelistet:


    - http://www.biodeals.de
    - http://www.codegu.de
    - http://www.qypedeals.de (ehem. cooledeals)
    - http://www.cooni.de
    - http://www.dailydeal.de
    - http://www.deals4.de (inzwischen erfolgt die Weiterleitung auf qypedeals)
    - http://www.dealticket.de
    - http://www.donandadeal.de
    - http://www.groupon.de
    - http://www.promozebra.de
    - http://www.sachsendeal.de
    - http://www.schwabendeal.de
    - http://www.travelzoo.com
    - http://www.wergehthin.de
    - http://www.westdeal.de
    (Stand: 25.03.2011)

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  • Gesucht wird offenbar eine Überblicksseite, auf der man die Angebote aller Anbieter auf einen Blick einsehen kann. Ich kenne da noch Preisgenial und Couponteria. Beide haben den Vorteil, dass man sich die Angebote aus verschiedenen Städten auf einer einzigen Seite zusammenfassen lassen kann.

  • Meine Freundin hat Mitte Juli einen Sprachkurs für 49,- statt 165,- gekauft. Deal ist von ihr bezahlt worden und auch zustande gekommen. Der Gutschein wurde ihr zugeschickt.


    Nun bekommt sie letzte Woche von Groupon eine Mail, dass der Deal aufgrund von "Kommunikationsschwierigkeiten mit der Sprachschule" nachträglich storniert wurde.


    Die 49,- bekommt sie natürlich zurück. Ich überlege nun, wie es hier mit Schadenersatzansprüchen aussieht? Schließlich müsste sie ja nun die 165,- bezahlen, wenn sie in diese Sprachschule gehen möchte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kuwe
    Ich überlege nun, wie es hier mit Schadenersatzansprüchen aussieht? Schließlich müsste sie ja nun die 165,- bezahlen, wenn sie in diese Sprachschule gehen möchte.


    Witzbold... welcher Schaden ist denn deiner Freundin entstanden? Aus der Welt des Konjunktivs und der Wünsche ("müsste" und "möchte") lassen sich keine Schadensersatzanspüche herleiten. Schon allein, dass du dir das überlegst ... nun denn, ich sage besser nichts mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von zardi77
    Witzbold... welcher Schaden ist denn deiner Freundin entstanden?


    Ja klar. Demnächst klingelt der Chef vom Mediamarkt bei Dir und sammelt einen Fernseher, den Du 2 Wochen vorher gekauft hast, wieder ein. ... mit der Begründung, dass sie "Kommunikationsschwierigkeiten " mit ihrem Lieferanten haben.


    Das ist doch ein ganz großer Witz, was Groupon da abzieht. Da hätten sich sich vor dem Deal mal ordentlich mit ihrem Geschäftspartner "kommunizieren" sollten.


    Ich würde das in so einem Fall sofort meiner Anwältin weitergeben. Erfahrungsgemäß bekommt man dann "aus Kulanz" den reklamierten Schaden ersetzt, weil die Firmen im allgemeinem bei solchen vergleichsweise kleinen Summen den Ärger scheuen. Ob das bei Groupon auch so ist oder ob die sich ein Rückabwicklungsrecht in ihren AGB gesichert haben, das auch einer Rechtsrprüfung stand hält, weiß ich natürlich nicht.


    Der Schaden lässt sich doch ganz einfach berechnen: 116€ + Anwaltskosten.

  • Ja, wie sagte schon Kurt Tucholsky?


    Wenn in Deutschland einer hinfällt, steht er nicht auf ...


    ... sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist.


    Es gibt im Leben etwas, das nennt sich "Pech";
    und dieser Begriff hat zum Glück noch nicht Eingang ins BGB gefunden.

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