Milestone - das Gold der Kamerataste ist ab

  • Hallo,


    also ich hab seit dem erscheinen des milestone, so einen in betrieb.
    bis jetzt bin ich super zufrieden, aber gestern habe ich festgestellt dass die goldoberfläche von der kamerataste abgeblättert ist.
    ich benutze die taste kaum.


    also wie kann das sein?


    hat sonst noch jemand erfahrung in der richtung?


    PS: mein akkudeckel ist auch ein wenig locker....was kann ich da machen?


    grüße

  • Das mit dem abblättern habe ich jetzt schon öfters gelesen ! Scheinbar schlecht lackiert oder irgendein billig Material genommen.

  • Ich wundere mich ein wenig über die Frage, was Du machen sollst... :confused:
    Was sollst Du anderes machen können, außer über die Kaufkette zurück das Gerät zu reklamieren. Offensichtlich hat es einen Mangel, der (aufgrund sich häufender Fälle) nicht in der normalen Nutzung begründet ist. Das ist allemal ein Grund zu reklamieren. Dies kannst Du im Übrigen 2 Mal (z.B. Austauschen der Taste, o.ä.). Beim dritten Mal hast Du Anspruch auf ein neues Gerät oder Wandlung, d.h. Du erhälst Dein Geld zurück. Ganz einfach gesprochen.

    iPhone 5 32 GB Schwarz - Macbook Pro 13" mid 2010

  • Wieso erst beim dritten mal? Im Gewährleistungsrecht gibt es keine "drei mal".


    § 439 Nacherfüllung
    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
    (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


    Klärt mich auf wenn es nochwas anderes gibt :)




  • Der § 439 gesteht dem Verkäufer auch zu eine Reparatur vorzunehmen, wenn - wie in dem Fall - der Austausch einer Taste wesentlich günstiger ist als der komplette Gerätetausch.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sonni101
    Wieso erst beim dritten mal? Im Gewährleistungsrecht gibt es keine "drei mal".


    Gemäß § 440 BGB kann man erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Daraus folgt, dass man zwei Reparaturen dulden muss und erst beim dritten Mal aus seinem Kaufvertrag rauskommt.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Ah Ok, Danke.


    Dann gilt also folgendes:
    Man kann als Kunde wahlweise einen Mangel entweder reparieren lassen, oder durch mangelfrei Ware (Das könnte auch ein "refurbished"-Gerät sein) ersetzen lassen.


    Ist der dritte Versuch gescheitert, hat man ein Recht auf Wandlung des Kaufvertrages.

  • Genau so sieht´s aus.


    Und genau das ist das Problem, was wir oft bei unseren T-Mobile Businesskunden haben.


    Die kriegen ein Handy, nach 1 Woche ist irgend ne Kleinigkeit kaputt.


    Dann wird erstmal der Austauschservice gerufen, GLS bringt´n Tauschhandy und fertig.


    Damit hat man dann ganz schnell ein nagelneues Handy in ein ggfs. 2 Jahre altes und zurückgesetztes getauscht...


    :mad: :mad: :mad:

    [small]Mobile Business-Service Ruhr UG
    Kaiserstr. 20 - 44135 Dortmund
    Tel.: 01575 - 900 90 49[/small]

  • Zitat

    Original geschrieben von preis-werk
    Damit hat man dann ganz schnell ein nagelneues Handy in ein ggfs. 2 Jahre altes und zurückgesetztes getauscht...


    :mad: :mad: :mad:


    Ich lehne Austauschgeräte aus Grundsatz ab. Über wen läuft denn die Abwicklung, sollte doch möglich sein?

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

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