Heizkostenabrechnung ( Nachzahlung ) und die ARGE...

  • Ohne das ich jetzt entscheidend zum Thema beitragen kann, moege man mir verzeihen, dass ich die Art und Weise in der hier ueber den Themenersteller hergezogen wird ohne etwas ueber seinen persoenlichen oder finanziellen Hintergrund zu kennen absolut unter der Guertellinie finde
    Ich wuerde mich schaemen, sowas zu schreiben! Scheint so, als ob Hr. Westerwelle doch Gehoer gefunden hat...
    Das ALG 2 gibts bestimmt nicht ohne Grund, wir leben immerhin in einem Sozialstaat!
    Als Bsp: Mein Bruder macht eine Ausbildung zum Zahntechniker, eine duraus anspruchsvolle Ausbildung und bekommt in ersten Lehrjahr ca. 260 Euro im Monat. Das ist in dieser Branche durchaus ueblich. Obwohl er zuhause wohnt, ist das Geld knapp (OEPNV Tickets zur Schule und Ausbildungsstaette muessen davon auch noch bezahlt werden), er kommt kaum einen tag vor 18:30 nach Hause, da ist auch keine Zeit mehr fuer einen Nebenjob.
    Da will ich mal jemanden sehen, der ohne weiteres 560 euro auf den Tisch legt.


    Echt, denkt ihr eigentlich manchmal nach bevor ihr was schreibt?

  • Zitat

    Original geschrieben von Siemens-S45-
    Ohne das ich jetzt entscheidend zum Thema beitragen kann, moege man mir verzeihen, dass [B] ich die Art und weise, wie hier auf den Themenoeffner eingeschlagen wird, ohne irgendwelche Details ueber ihn oder seinen fin. Hintergergrund zu kennen absolut unter der Guertellinie [\B]
    Ich wuerde mich schaemen, sowas zu schreiben! Scheint so, als ob Hr. Westerwelle doch Gehoer gefunden hat...


    Danke für DIESE Antwort.... :)

  • Es gibt übrigens nicht nur einen Miet-, sondern auch einen Betriebskostenspiegel
    http://www.mieterbund.de/pm02042009-3.html
    Ich schliesse mich an, dass die Forderung des Vermieters verjährt ist mit der schon erwähnten Einschränkung.
    Im umgekehrten Fall verjähren die Ansprüche erst nach drei Jahren, wenn man mit einer Rückerstattung rechnet. Das habe ich selbst durchexerziert mit fachkundiger Hilfe, weil der Vermieter keine der drei NK-Abrechnungen rausgerückt hat bis ich wieder ausgezogen war. Man darf bei lfd. Mietverhältnissen die NK-Abschlagszahlung zurückbehalten, um dem Vermieter auf die Sprünge zu helfen :p

    Fonen: Netzclub, Surfen/Fonen: PremiumSIM - Mein 1. Mal anno 2000 - Wird ein Mann laut, ist es dynamisch, wird eine Frau laut, ist sie hysterisch - Ein Mann macht Erfahrungen, eine Frau hat Vergangenheit - Geburtstag(s)feiern: das Zelebrieren der Tatsache, dass man dem Tod ein Stück näher kommt, ist ein seltsamer Brauch - Aus den Trümmern der Verzweiflung bauen wir unseren Charakter - Wer von der Hoffnung lebt, stirbt an Verzweiflung - Abo- & Vertragsfallen/Inkasso-Stalking

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Mal abgesehen davon, daß deine Idee in dem Thread gar nicht mal so neu ist ( :D ), was gibts denn da zu streiten (wenn die Sachlage klar ist)?
    Er will Geld, du bezahlst nicht, fertig! Oder hat er noch Kaution von dir?


    Streiten war auch etwas übertrieben, es versucht sich rauszureden, das die Hausverwaltung solange braucht, bis die Abrechnungen da sind - ich sagte nur "sein Problem mit der Hausverwaltung"
    Klar hat er ne Kaution von mir, aber was will er mir denn. Gesetz ist Gesetz und zudem will er meine Wohnung verkaufen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Klar hat er ne Kaution von mir, aber was will er mir denn. Gesetz ist Gesetz und zudem will er meine Wohnung verkaufen.


    Was hat das mit einem evtl. Verkauf zu tun?


    Er könnte die Kaution (Wieso hat er doch noch?) mit den Nebenkosten verrechnen (darf er IMHO grundsätzlich, nur halt hier nicht) und dir lediglich die Differenz zurückbezahlen. Dann rennst doch du wieder deinem Geld hinterher!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Danke Siemens S-45!!

    *iPadPro 12,9" 2015* *iMac 27" 2017* *iPad 6.Gen 2018* *Apple Watch Series 4 2018* *iPad Mini 5 2019* *iPhone 11Pro 2019*

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Was hat das mit einem evtl. Verkauf zu tun?


    Weil er froh sein kann, das ich noch in der Wohnung wohne. Er findet nämlich keinen Käufer und für nen Nachmieter müsste er erst mal investieren und ggf. sogar mit der Miete runtergehen.
    Für den Preis finde ich gleichwertige und bessere Wohnung in direkter Umgebung.

  • Zitat

    Ohne das ich jetzt entscheidend zum Thema beitragen kann, moege man mir verzeihen, dass ich die Art und Weise in der hier ueber den Themenersteller hergezogen wird ohne etwas ueber seinen persoenlichen oder finanziellen Hintergrund zu kennen absolut unter der Guertellinie finde Ich wuerde mich schaemen, sowas zu schreiben! Scheint so, als ob Hr. Westerwelle doch Gehoer gefunden hat...


    Sorry, aber die Idee seine Heizungskosten vom Sozialstaat nachträglich abzuzwacken, obwohl man in einem Arbeitsverhältniss steht, finde ich daneben und mit so einer Frage in einem öffentlichem Forum hat man nunmal mit öffentlichen Reaktionen,- welche nicht immer schön sind,- zu rechnen!


    Und nochmals sorry, bis jetzt halte ich Herrn Westerwave für ziemlich bekloppt,- angesichts der Einstellung Einiger zum Sozialstaat hier,- sollte ich aber eventuell doch nochmal drüber nachdenken...


    Und jaaa, ich habe auch schon Arbeitslosengeld empfangen und würde gerne mehr verdienen, wenn jetzt aber eine Rechnung, welche ich nicht zahlen kann, kommt,- muß ich da durch! Dann kann ich nicht nach Steuergeldern schreien, sondern muß mir ne adäquate Lösung einfallen lassen....


    edit:
    Das die Rechnung eventuell verjährt ist,- ist wohl die Lösung, hat aber auch eher kaum was mit der Arge und Arbeitslosengeld zu tun. Eigentlich hätte man an so eine Lösung eher denken sollen als direkt, zielstrebig, nach Arbeitslosengeldnachzahlung in einem öffentlichen Forum zu fragen. Und es hätte hier wohl auch niemand gemeckert wenn er allgemein gefragt hätte.

  • Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Eigentlich hätte man an so eine Lösung eher denken sollen als direkt, zielstrebig, nach Arbeitslosengeldnachzahlung in einem öffentlichen Forum zu fragen. Und es hätte hier wohl auch niemand gemeckert wenn er allgemein gefragt hätte.


    "Daher wollt`ich einfach mal fragen, ob jemand weiss, ob ich die Rechnung aus dem Jahr 2008 selber begleichen muss, oder eine Möglichkeit habe, quasi nachträglich die ARGE darum bitte, die Kosten zu übernehmen."


    Ist das nicht allgemein genug? Prinzipiell hätte ein "ja" oder "nein" gereicht.
    ( Meine subjektive Ansicht der Fragestellung )


    Ich unterstelle Dir einfach mal, dass Du in der Zeit deiner Arbeitslosigket deine Nebenkostenabrechnung auch an einen Sachbearbeiter geschickt hast / hättest, so dass die Kosten übernommen werden. Denn laut SGB II sind angemessenen Kosten für die Unterkunft zu sichern.


    Meine Eltern, Ich... Wir zahlen alle Steuergelder und dafür gibt es den sog. Sozialstaat.
    Dass man versucht, die Kosten nachträglich zurückerstattet zu bekommen, ist für mich nichts anderes, als sie in der Zeit der Arbeitslosigkeit zu beantragen. Außer man verdient in einem überdurchschnittlichen Maß und kann diese ohne Probleme selber zahlen.


    Alles Ansichtssache...


    Und ja, das eigentlich Thema ist, wie sich herausstellte, die Verjährung der Rechnung. Vielen Dank

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