http://www.n-tv.de/ratgeber/Be…chein-article1337046.html nach dieser Urteilsbegruendung hast Du aber wohl nochmal Schwein gehabt.
Anzeige wg. Betrunkenen Beifahrer?
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Zitat
Original geschrieben von Herb
http://www.n-tv.de/ratgeber/Be…chein-article1337046.html nach dieser Urteilsbegruendung hast Du aber wohl nochmal Schwein gehabt.Das hat doch von der Ausgangslage her überhaupt nichts mit dem hier im Thread geschilderten Fall zu tun. :confused:
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Schon, aber das Schluesselwort hier: "Fahrungeeignetheit". Daher sei es auch unerheblich, dass der Kläger bei der Verkehrskontrolle nur Beifahrer gewesen sei.
Das laesst sich doch beliebig ausdehnen, war mir so nicht bekannt bisher.
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Das fällt deluxe unter "weit hergeholt".
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Zitat
Original geschrieben von Herb
Schon, aber das Schluesselwort hier: "Fahrungeeignetheit". Daher sei es auch unerheblich, dass der Kläger bei der Verkehrskontrolle nur Beifahrer gewesen sei.Das laesst sich doch beliebig ausdehnen, war mir so nicht bekannt bisher.
Wenn Du schon Copy & Paste machst, dann bitte mit dem Satz davor.
"Zudem führt dem Gericht zufolge bereits der einmalige Drogenkonsum - ausgenommen Cannabis - zur "Fahrungeeignetheit". Daher sei es auch unerheblich, dass der Kläger bei der Verkehrskontrolle nur Beifahrer gewesen sei."
Mit "Drogenkonsum" sind harte Drogen gemeint.
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Zitat
Original geschrieben von Herb
Das laesst sich doch beliebig ausdehnen, war mir so nicht bekannt bisher.Es lässt sich aber nicht so weit ausdehnen, dass der nüchterne Fahrer Probleme bekommt - und genau darum ging es hier im Thread.
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