Anzeige wg. Betrunkenen Beifahrer?

  • Schon, aber das Schluesselwort hier: "Fahrungeeignetheit". Daher sei es auch unerheblich, dass der Kläger bei der Verkehrskontrolle nur Beifahrer gewesen sei.


    Das laesst sich doch beliebig ausdehnen, war mir so nicht bekannt bisher.

    Web 2.0, Industry 3.0 / 4.0 alles Schrott ich hab jetzt Auto 5.0
    Ford Mustang feif lidähh eecht goil :D

  • Das fällt deluxe unter "weit hergeholt".

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Herb
    Schon, aber das Schluesselwort hier: "Fahrungeeignetheit". Daher sei es auch unerheblich, dass der Kläger bei der Verkehrskontrolle nur Beifahrer gewesen sei.


    Das laesst sich doch beliebig ausdehnen, war mir so nicht bekannt bisher.


    Wenn Du schon Copy & Paste machst, dann bitte mit dem Satz davor.


    "Zudem führt dem Gericht zufolge bereits der einmalige Drogenkonsum - ausgenommen Cannabis - zur "Fahrungeeignetheit". Daher sei es auch unerheblich, dass der Kläger bei der Verkehrskontrolle nur Beifahrer gewesen sei."


    Mit "Drogenkonsum" sind harte Drogen gemeint.

  • Zitat

    Original geschrieben von Herb

    Das laesst sich doch beliebig ausdehnen, war mir so nicht bekannt bisher.

    Es lässt sich aber nicht so weit ausdehnen, dass der nüchterne Fahrer Probleme bekommt - und genau darum ging es hier im Thread.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

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