Anzeige wg. Betrunkenen Beifahrer?

  • Ne, denn außerhalb der saison ist das Fzg. ja quasi abgemeldet und hat auf der Straße bzw öffentlichen gelände nix zu suchen

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Der Sinn von Saisonkennzeichen war ja auch, das Fahrzeuge die eben nicht "Wintergeeignet" sind, nicht immer wieder ab- und angemeldet werden müssen. In der Hauptsache gibg es da um Motorräder, Cabriolets und Oldtimer. Und die lässt man ja sowieso nicht einfach auf der Strasse überwintern.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nunja, Glück gehabt, das der Beamte keine Ahnung hatte. Die Ordungswidrigkeit hast du trotzdem begangen, indem du dein Fahrzeug im öffentlichen Straßenland abgestellt hattest.


    DAS ist mit einem Saisonkennzeichen nämlich nicht gestattet und wird empfindlich geandet.


    Halt! Falsch verstanden: Fahrzeug steht abgemeldet IMMER in der Garage. War im öffentlichen Raum abgestellt, als es offiziell zugelassen war, nämlich im November. Nur HU war abgelaufen...da diese vorher fällig war... Es ging auch nicht um das Abstellen im öffentlichen Raum sondern darum, dass die HU fällig war!
    Thema genau lesen! Die OWik wurde wegen fälliger HU ausgestellt. Dies konnte aber erst im November erneuert werden, da Fahrzeug vorher (natürlich) nicht im öffentlichen Raum bewegt werden durfte!!
    Das hatte ich aber auch so geschrieben: zugelassen Nov-März. Und im Novermber wurde ich "ertappt"!


    Bye, Mike

  • Das habe ich sehr wohl genau gelesen....ich habe dich damit a) darauf hinweisen wollen, das evtl. noch eine andere Owi im Raume steht... und b) das nicht unbedingt ein Fehler des Beamten vorliegt.


    Denn: Sollte der TÜV vor dem Ablauf / der Gültigkeit / der Ruhephase des Kennzeichens fällig sein, rettet dich die Zeit der Stilllegung nicht. Im Gegenteil.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Denn: Sollte der TÜV vor dem Ablauf / der Gültigkeit / der Ruhephase des Kennzeichens fällig sein, rettet dich die Zeit der Stilllegung nicht. Im Gegenteil.


    Wenn die HU im Mai 09 fällig ist (also vor und ausserhalb der Gültigkeit des Saisonkennzeichens) und das Saisonkennzeichen erst im November 09 beginnt, dann ist die Sache genau wie oben richtig beschrieben - was soll denn daran noch "nicht zu retten" sein?

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Das habe ich sehr wohl genau gelesen....ich habe dich damit a) darauf hinweisen wollen, das evtl. noch eine andere Owi im Raume steht... und b) das nicht unbedingt ein Fehler des Beamten vorliegt.


    Denn: Sollte der TÜV vor dem Ablauf / der Gültigkeit / der Ruhephase des Kennzeichens fällig sein, rettet dich die Zeit der Stilllegung nicht. Im Gegenteil.


    Falsch, du kennst dich ja genausowenig aus wie der Herr Beamte:


    Anl. VIII Pkt. 2.7 zur StVZO (Verlängerung Frist Hauptuntersuchung)
    "Ist eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist,
    außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, so ist sie im ersten Monat des nächsten Zulassungszeitraums durchführen
    zu lassen."


    Fakt ist: Fälli war sie im Mai 09 (da war das Auto stillgelegt und stand in der Garage); Fahrzeug war erstmals im Nov 09 durch Saisonkennzeichen wieder zugelassen und durfte damit selbstverständlich im Nov 09 im öffentlichen Raum abgestellt werden. Das auch ohne gültige HU - nämlich genau bis 30. Novemer - bis dahin ist die HU nachzuholen - so steht es im Gesetz.
    Also: Selbstverständlich Fehler des Beamten und selbstverständlich keine Owi. Und ich bin der Meinung, dass ein Beamter selber den Sachverhalt im Gesetzt prüfen sollte, bevor er eine falsche Anzeige schreibt!
    Und damit wiederhole ich meine Aussage, das du den Text von mir eben nicht genau gelesen hast, denn exakt das stand dort drin. Vielleicht hast du übersehen, dass es sich nicht um ein Sommerfahrzeug - sondern das Gegentei - ein Auto für den Winter gehandelt hat.


    Bye, Mike

  • Scheinbar verstehst du nicht, was ich meine. Der Zulassungszeitraum aus Anlage III ist anders gemeint, als du es interpretierst.


    Entweder hast du das Saisonskennzeichen nach der fälligen HU beantragt (die ja bei "Neuzulassung" fällig gewesen wäre), oder das Saisonkennzeichen (März-Nov) war bereits gültig, du hast es nur nochmals abgemeldet, so verstehe ich das.


    Und damit greift die o.a. Regelung nicht, wieso auch? Die Regelung ist dafür gedacht, das falls(!) beim Wechsel auf ein Saisonkennzeichen der HU-Termin innerhalb des Nicht-Zulassungszeitraumes liegt, man genug Zeit hat, einen HU-TERMIN nachholen zu können...bzw. mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug (was zumeist auch nicht versichert ist) im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Scheinbar verstehst du nicht, was ich meine.


    Ich versteh es auch nicht.


    Zitat

    das Saisonkennzeichen (März-Nov)


    Liegt darin Dein Denkfehler?
    Das Saisonkennzeichen gilt andersrum: Nov - März.

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Ich versteh es auch nicht.




    Liegt darin Dein Denkfehler?
    Das Saisonkennzeichen gilt andersrum: Nov - März.


    So ist es, das ist der Fehler, den ich ihm die ganze Zeit versuche zu erläutern!


    Es ist ein WINTERAUTO..zugelassen von Nov - März. Die HU im Mai fällt in den Zeitraum der saisonweisen Stillegung, somit kann ich die HU erst im Monat der Wiederzulassung (NOV) machen. Damit interpretiere ich die StVZO sehr wohl richtig und geschrieben habe ich das nun zum dritten mal. Andersherum hättest du recht. Dann wäre das Fahrzeug im November aber auch stillgelegt und ich könnte ganz normal im Mai zum TÜV fahren. Geht aber nicht, da dann das Auto im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen hat! Jetzt klar??


    Bye, Mike

  • Erstmal könnte man den Beitrag ein wenig netter im Unterton schreiben.


    Und ja, ich habe es jetzt auch verstanden.

    Suche: aktuell nichts


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