Anzeige wg. Betrunkenen Beifahrer?

  • Ich habe gestern eine äußerst kuriose Erfahrung mit der Polizei gehabt, und würde gern eure Meinung dazu hören.


    Ich habe gegen 23.30Uhr einen Bekannten von einer Geburtstagfeier abgeholt mit seinem PKW (Opel Tigra Cabrio).
    Er hatte natürlich einiges Getrunken, war aber noch Herr seiner Sinne.


    Er hat auf dem Beifahrerseitz Platz genommen und wir fuhren wie gewohnt los.


    Kurz vor der "Heimatadresse" kamen wir in eine Polizeikontrolle und ich durfte Pusten, Drogentest etc.
    natürlich alles Negativ.


    Jedoch habe ich eine Anzeige bekommen - wegen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr".


    Der Polizist begründete dies damit, das der betrunkende Beifahrer ( der absolut friedlich war...)
    jederzeit ins Lenkrad hätte greifen können, oder aus Spaß die Handbremse anziehen könnte o.ä.
    und deshalb verpflichtet ist, auf der Rückbank Platz zu nehmen. ( Was in dem fall unmöglich war, da das Fzg. nur 2 Sitze hat)



    Fand die ganze aktion ziemlich lächerlich und daher interessiert ob ich da tatsächlich was zu erwarten habe?

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Finde ich seltsam. Zumindest sofern der Beifahrer keinerlei Anzeichen gezeigt hat, irgendwie Blödsinn zu veranstalten.


    Damit würde man ja jedem Taxiunternehmen quasi die Existenzgrundlage entziehen.


    Du hast zwar als Fahrer sehr wohl die Verantwortung über das Fahrzeug und musst sicherstellen, dass der Beifahrer nichts anstellt (ggf. muß Du halt anhalten, bzw. den Beifahrer rauswerfen). Aber selbst auf dem Rücksitz kann man prima die Handbremse ziehen, oder sonstigen gefährlichen Quatsch machen.


    Und einfach davon ausgehen, dass das ja theoretisch möglich ist, finde ich etwas weit hergeholt.


    Warte einfach erstmal ab, was da jetzt kommt. Kann auch sein, das da gar nichts kommt, bzw. die Sache eingestellt wurde.


    Ansonsten würde ich in dem Fall, das da was kommen sollte mal mit einem Anwalt sprechen ob es sich lohnt ggf. dagegen vorzugehen.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Aus dem Internet:


    Grundsätzlich kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. In erster Linie ist der Fahrer für das Fzg. verantwortlich.
    Sollte es jedoch durch einen betrunkenen oder auch nüchternen Beifahrer, der Dir z.B. während der Fahrt ins Lenkrad greift oder an der Handbremse zieht zu einem Unfall kommen, wird dieser ebenfalls als Unfallbeteiligter bzw. Unfallverursacher aufgeführt.


    Gem. Definition zu "Führen von Kfz" führt derjenige das Fzg. der auf Lenk- und Antriebseinrichtungen des Fzg. einwirkt. Das kann auch der Beifahrer sei. Und plötzlich hat der betrunkene Beifahrer eine Verkehrsunfall mit Trunkenheit verursacht und muß mit den allseits Bekannten Folgen rechnen.


    Maßnahmen der Polzei könnten so aussehen (ohne das zuvor ein Unfall verursacht oder ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde) , daß sie Dich verpflichten den Betrunkenen auf den Rücksitz zu setzen - neben dem es keine Türen gibt -, oder Dir notfalls die Weiterfahrt untersagen.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Ich musste hierbei auch spontan an Taxifahrer denken, die mit so einem Vorgehen dazu verpflichtet werden, maximal 2 Betrunkene zu befördern. Der dritte müsste immer automatisch ein weiteres Taxi rufen.


    Ich finde dieses Verhalten äußerst bedenklich vom Polizisten. Ich kann ja auch niemanden dafür bestrafen, dass er Küchenmesser in der Schublade liegen hat, mit dem er theoretisch jemanden verletzen oder sogar umbringen könnte. Vielleicht hat der gute Mann ja früher bei der GEZ gearbeitet. ;)


    CU, Cheesy

  • Re: Anzeige wg. Betrunkenen Beifahrer?


    Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Fand die ganze aktion ziemlich lächerlich und daher interessiert ob ich da tatsächlich was zu erwarten habe?


    Beim ersten lesen, fand ich das auch lächerlich. Aber jetzt finde ich es logisch.


    Betrunkene handeln meistens anders als normale Menschen, wenn man es so sanft sagen darf.


    Du fährst Auto und plötzlich öffnet der Betrunkene die Tür während der Fahrt...oh, oh. So was kann passieren.


    Aber statt einer Anzeige hätte ich erwartet, dass die Polizei sagt: der Typ gehört in den Rücksitz. Aber jeder Polizist ist anders.

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  • Re: Anzeige wg. Betrunkenen Beifahrer?


    Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778 Jedoch habe ich eine Anzeige bekommen - wegen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr".


    Also ich denke, dass man Dich da gehörig verschaukelt hat...zumal hierzu ja auch eine Blutentnahme beim Beifahrer zur Beweiserhebung nötig gewesen wäre.


    Außerdem verlangt der § 315b StGB eine konkrete (und nicht nur eine abstrakte) Gefährdungslage, die hier ja allem Anschein nach, nicht vorgelegen hat.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • nur da er keine rücksitzbank hat kann er ihn auch nicht auf selbige setzen, find ich irgendwie witzlos das ganze :mad:

  • Was für ne Polizeikontrolle war denn das? Irgendwie hört es sich so an, als hätte euch jemand "verpfiffen" weil er dachte, der Angetrunkene fährt...

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