Re: Re: Anzeige wg. Betrunkenen Beifahrer?
ZitatOriginal geschrieben von Lüni
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Außerdem verlangt der § 315b StGB eine konkrete (und nicht nur eine abstrakte) Gefährdungslage, die hier ja allem Anschein nach, nicht vorgelegen hat.
Das ist der Dreh- und Angelpunkt. Mangels Anscheins einer Straftat sind alle Worte, die über ein "Na dann noch weiterhin gute Fahrt!" hinausgehen, völliger Blödsinn.
Statt von der Staatsanwaltschaft wirst Du eher Post von einer "Spaßvogel-Sendung" erhalten ... oder auch nicht, wenn Du nicht medientauglich reagiert hast. Wäre ich in Deiner Situation gewesen, wäre die Szene wohl tauglicher für solches Sendungsformat. Ich glaube, ich hätte erst mal tief Luft geholt und dann ... :mad: ... und danach wär sicher ein Kurt Felix hinterm Baum hervorgesprungen. :p
Gut's Nächtle
Frankie