Anzeige wg. Betrunkenen Beifahrer?

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Ich habe gestern Post von der Staatsanwaltschaft erhalten,
    in dem zweizeiler steht gschrieben das von einer Strafverfolgung abgesehen wird.


    Soweit so gut,obs nun aber tatsächlich verboten ist konnte mir bis dato niemand der Herren erklären - ich habe derweil hin und wieder mal Polizisten auf der Straße angesprochen und gefragt.
    Die Reaktionen waren von Grinsen,lachen, bis zu absoluter Ahnungslosigkeit und der Bitte doch im Revier anzurufen.



    Interessant, entgegen der erhaltenen Schreiben wurde ich heute zum erscheinen in der Hauptverhandlung am 23.7.10 aufgefordert...dachte das wäre erledigt gewesen :rolleyes:

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Jetzt wäre es so langsam Zeit, Strafanzeige wegen der Verfolgung Unschuldiger zu erstatten ... und die überregionale PRESSE von dem Kabinettstückchen zu unterrichten.


    Auch wenn ich ansonsten wenig von RTL, BILD und Co. halte. Jetzt sind das genau die richtigen Adressaten. Bei den sachbearbeitenden Behörden gehört mal mit dem Vorschlaghammer aufgeräumt!


    Frankie

  • Vorher würde ich allerdings auf jeden Fall empfehlen, Akteneinsicht zu nehmen, um absehen zu können, was einem da nun genau vorgeworfen wird. Die € würde ich investieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Kostet 12 € Versandkosten + Kopien und eben ggf. noch Anwaltskosten.

  • Ich habe soeben auch einen (Mir bisher noch nicht bekannten) Anwalt angerufen, und ihm den fall geschildert. Soll Morgen um 9 Direkt dort vorsprechen, sowas habe er noch nie erlebt - ich auch nicht.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Wäre schon übel, wenn ein Richter wegen des geschilderten Tatvorwurfs das Hauptverfahren eröffnet...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Der Geschilderte Fall ist in 100% so korrekt, wäre ich selbe Betrunken gefahren (was ich in eigenem Interesse nie Tue) würde ich mich ja nichtmal wundern :)


    Aber gilt das verfahren nicht als eingestellt wenn der StAnwalt sagt "Och nö...kein Bock" wieso kommt dann nun doch monate Später so ein Brief mit der Aufforderung?


    Ich habe im http://www. gelesen das eine Klageschrift die den vorwurf beinhaltet mit dabei sein muss?
    Hier kam nur der hinweis bzw die aufforderung zum termin zu erscheinen ansonsten eben vorführung durch polizei usw. was normal zu sein scheint

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Vorher würde ich allerdings auf jeden Fall empfehlen, Akteneinsicht zu nehmen, um absehen zu können, was einem da nun genau vorgeworfen wird. Die € würde ich investieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Kostet 12 € Versandkosten + Kopien und eben ggf. noch Anwaltskosten.


    Ein Beschuldigter ohne Verteidiger kann vor Ort auch persönlich Einsicht in die Akte nehmen und sich Kopien fertigen lassen ... dem EuGH sei Dank.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Hier kam nur der hinweis bzw die aufforderung zum termin zu erscheinen ansonsten eben vorführung durch polizei usw. was normal zu sein scheint


    Vielleicht bist du nur als Zeuge geladen :D ?

  • Oder vielleicht betrifft es eine Hauptverhandlung in anderer Sache :D Der TE soll mal die Aktenzeichen der beiden Briefe vergleichen ;)
    Wenn es diesselbe Sache ist, steht vor der Zahl vor dem "Js" ein "Ds" mit einer oder mehreren vorangestellten Zahlen.
    Bevor eine Anklage zugelassen wird, bekommt man als Beschuldigter (auch ohne Anwalt) die Anklageschrift mit einer Frist zur Stellungnahme zugeschickt. Erst nach Ablauf dieser Frist wird dann das Hauptverfahren eröffnet und die Hauptverhandlung terminiert. Eine Terminsladung als Angeklagter "aus der Luft" wäre ziemlich komisch.
    Und Einspruch gegen einen Strafbefehl scheint der TE ja auch nicht eingelegt zu haben :confused:
    Naja, vielleicht postet der TE ja noch etwas :D
    Und noch etwas: Sofern vorhanden, gleich Name der Rechtsschutzversicherung und Nummer des Versicherungsscheins mit zum Anwalt nehmen ;)


    Gruß,
    Loyo

  • Langsam glaube ich, das die geschichte nicht ganz stimmt, oder was Elementares fehlt...

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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