Probleme bei Kauf eines Handys bei Media Markt!

  • natürlich kannst du das Gerät oder besser gesagt den kauf bei MM wandeln, du bekommst innerhalb der 14 Tage den Betrag erstattet.

    alle Angebote verstehen sich inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten. Angebote sind solange gültig wie der Vorrat reicht. Bitte beachtet das wir aus organisatorischen Gründen keine PN´s beantworten können.
    http://www.fonez.de
    tel. 07720.99.51.9.0
    fax.07720.99.51.9.29

  • MM stellt sich bei dem Wort "Umtausch" generell erst mal absolut quer.
    Ich habe dort letzten Sommer ein Schnäppchen-R320s (ohne Vertrag) gekauft, das nach knapp zwei Wochen vom plötzlichen R320s-Tod ereilt wurde (gab bei HK einige Threads zu diesem Problem). Als ich das Ding dann umtauschen wollte, sagte man mir, daß MM keine Geräte mehr umtauscht, da offenbar sehr viele Leute einen Wasserschaden als Garantiefall deklariert hatten - Folge davon war, daß MM, nachdem sie das defekte Gerät eingeschickt und dem Kunden ein neues gegeben hatten, auf den Transport- und den Reparaturkosten für das defekte Gerät sitzen geblieben war.
    Allerdings lassen die Herren doch zumindest ab und zu mit sich reden. Als mein repariertes Gerät nach zwei Wochen wieder da war und ich gleich beim Öffnen des Kartons (auf dem MM-Parkplatz) feststellen mußte, daß sich unter dem Display ein halber Sandkasten befand, wollten die es eigentlich gleich noch mal einschicken (wodurch ich noch mal mindestens zwei Wochen hätte warten müssen). Ich bin dann etwas deutlicher geworden und habe dem Herrn in der Reparatur-Annahme gesagt, daß ich das Ding wohl kaum auf dem Parkplatz in einen vollen Bierkrug gesteckt haben kann (Wasserschaden), und daß ich defintitiv nicht noch mal zwei Wochen warten werde - plötzlich (und nach kurzer Rücksprache mit dem Geschäftsführer) war das mit dem sofortigen Umtausch kein Problem mehr... :D



    @ fonez.de: Falsch - so einfach geht das eben bei MM nicht...

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • das ist in dem Fall echt mieser Service! Nicht jeder Kunde weiß, dass es direkt über den Hersteller oft deutlich schneller und besser geht als über MM!

    Viele Grüße
    Martin

  • Wenn es ein Ausstellungsgerät ist, dann kann es doch sein, dass es vor langer Zeit benutzt wurde. -> Zurücksetzen und beruhigen solange keine Hardware Gebrauchsspuren vorhanden sind.


    Dann die Rechnung (die hoffentlich die IMEI enthält) zum nächsten Service Point und unter Garantie versuchen es reparieren zu lassen.


    Meine persönliche Erfahrung:
    In Technikdefekten etc. Hände weg vom Verkäufer oder Zulieferer. Immer direkt zum Hersteller, zwar macht der Verkäufer 6 Monate alles mögliche, aber der Hersteller kennt sein Produkt besser und kann es viel schneller und direkter reparieren.


    Also MM, MM sein lassen und erstmal Ericsson nerven!

  • Zitat

    Original geschrieben von Krähe
    MM stellt sich bei dem Wort "Umtausch" generell erst mal absolut quer.
    Ich habe dort letzten Sommer ein Schnäppchen-R320s (ohne Vertrag) gekauft, das nach knapp zwei Wochen vom plötzlichen R320s-Tod ereilt wurde (gab bei HK einige Threads zu diesem Problem). Als ich das Ding dann umtauschen wollte, sagte man mir, daß MM keine Geräte mehr umtauscht, da offenbar sehr viele Leute einen Wasserschaden als Garantiefall deklariert hatten - Folge davon war, daß MM, nachdem sie das defekte Gerät eingeschickt und dem Kunden ein neues gegeben hatten, auf den Transport- und den Reparaturkosten für das defekte Gerät sitzen geblieben war.
    Allerdings lassen die Herren doch zumindest ab und zu mit sich reden. Als mein repariertes Gerät nach zwei Wochen wieder da war und ich gleich beim Öffnen des Kartons (auf dem MM-Parkplatz) feststellen mußte, daß sich unter dem Display ein halber Sandkasten befand, wollten die es eigentlich gleich noch mal einschicken (wodurch ich noch mal mindestens zwei Wochen hätte warten müssen). Ich bin dann etwas deutlicher geworden und habe dem Herrn in der Reparatur-Annahme gesagt, daß ich das Ding wohl kaum auf dem Parkplatz in einen vollen Bierkrug gesteckt haben kann (Wasserschaden), und daß ich defintitiv nicht noch mal zwei Wochen warten werde - plötzlich (und nach kurzer Rücksprache mit dem Geschäftsführer) war das mit dem sofortigen Umtausch kein Problem mehr... :D



    @ fonez.de: Falsch - so einfach geht das eben bei MM nicht...


    In solchen Gelegenheiten packe ich dann immer das BGB aus und biete den Herren an, meine Rechte einzuklagen. Danach klappt es meistens ganz gut.
    Der Kunde hat das Wahlrecht zwischen Reparatur und Lieferung eines Neugerätes. Da kann MM machen, was er will.


    Übrigens ist das Problem, dass man eigentlich zunächst gegen den Hersteller keine Ansprüche hat. Der Vertragspartner ist der Shop. Wenn der Hersteller etwas repariert, ist das schön, aber generell muß er das nicht. Deswegen gehe ich grundsätzlich dahin, wo ich das Gerät gekauft habe.

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    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Zitat

    Original geschrieben von Krähe
    MM stellt sich bei dem Wort "Umtausch" generell erst mal absolut quer.
    Ich habe dort letzten Sommer ein Schnäppchen-R320s (ohne Vertrag) gekauft, das nach knapp zwei Wochen vom plötzlichen R320s-Tod ereilt wurde (gab bei HK einige Threads zu diesem Problem). Als ich das Ding dann umtauschen wollte, sagte man mir, daß MM keine Geräte mehr umtauscht, da offenbar sehr viele Leute einen Wasserschaden als Garantiefall deklariert hatten - Folge davon war, daß MM, nachdem sie das defekte Gerät eingeschickt und dem Kunden ein neues gegeben hatten, auf den Transport- und den Reparaturkosten für das defekte Gerät sitzen geblieben war.
    Allerdings lassen die Herren doch zumindest ab und zu mit sich reden. Als mein repariertes Gerät nach zwei Wochen wieder da war und ich gleich beim Öffnen des Kartons (auf dem MM-Parkplatz) feststellen mußte, daß sich unter dem Display ein halber Sandkasten befand, wollten die es eigentlich gleich noch mal einschicken (wodurch ich noch mal mindestens zwei Wochen hätte warten müssen). Ich bin dann etwas deutlicher geworden und habe dem Herrn in der Reparatur-Annahme gesagt, daß ich das Ding wohl kaum auf dem Parkplatz in einen vollen Bierkrug gesteckt haben kann (Wasserschaden), und daß ich defintitiv nicht noch mal zwei Wochen warten werde - plötzlich (und nach kurzer Rücksprache mit dem Geschäftsführer) war das mit dem sofortigen Umtausch kein Problem mehr... :D



    @ fonez.de: Falsch - so einfach geht das eben bei MM nicht...


    Fakt ist, das MM ein 14 Tägiges Rückgaberecht anbietet und dies auch praktiziert.


    Habe mir dort meinen Palm letzte Woche gekauft, die Tasten waren abgerieben da Austellungsstück. Ich bin ein paar Tage später zum MM gefahren und habe mir mein Geld geholt, ohne wenn und aber.;)

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  • Bayernpeter, also Du hast mir das in Aalen weggeschnappt, das wollte eigentlich ich haben:D Naja, dacht ichs mir doch, dass das einer hier aus dem Forum genommen hat. Sonst würde ja auich keiner dieses Gerät kaufen. Naja, vielleicht auch Glück für mich - muss ich mich also net mit den Fehlern rumärgern;) Aber ein bischen neidisch, dass du mir das weggeschnappt hast bin ich schon:rolleyes:


    MFG,
    Marcel

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    In solchen Gelegenheiten packe ich dann immer das BGB aus und biete den Herren an, meine Rechte einzuklagen. Danach klappt es meistens ganz gut.
    Der Kunde hat das Wahlrecht zwischen Reperatur und Lieferung eines Neugerätes. Da kann MM machen, was er will.


    Um welche(n) Paragraphen geht es denn dabei genau? Für die Zukunft - und den Fall, daß ich oder jemand anders hier noch einmal ähnliche Probleme bekommen sollte, wäre es vielleicht praktisch, wenn man einem nicht gerade kooperativen Angestellten einen Beleg dafür auf den Tisch legen kann...

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von Krähe


    Um welche(n) Paragraphen geht es denn dabei genau? Für die Zukunft - und den Fall, daß ich oder jemand anders hier noch einmal ähnliche Probleme bekommen sollte, wäre es vielleicht praktisch, wenn man einem nicht gerade kooperativen Angestellten einen Beleg dafür auf den Tisch legen kann...


    Stimmt, hilft meistens.


    Ausgehend von §434 BGB (Mangeldefinition)


    über § 437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln)
    (übrigens auch in der im Gesetz aufgeführten Reihenfolge entstehen die Rechte, also Rücktritt und Minderung erst nach gescheiterter Nacherfüllung)


    zu § 439 BGB (Nacherfüllung)
    (Abwicklung der Nacherfüllung mit Wahlrecht des Käufers zwischen Nachbesserung und Austausch gegen eine mangelfreie Sache)



    Ebenfalls interessant: § 440 BGB sieht zwei Nachbesserungsversuche vor, nach deren Scheitern Rücktritt (früher Wandlung) oder Minderung des Kaufpreises in Betracht kommen.


    Nachzulesen sind Gesetzestexte unter http://dejure.org


    Gruß
    DaFunk

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