Mietfrage: Darf Vermieter mir vorschreiben, welchen Vorhang ich aufhänge?

  • Hallo


    Eigentlich bin ich ja nicht der Typ der sich gerne Rumstreitet.
    Aber heute war meine Vermieterin bei mir, und meinte ich solle den "Blauen Lappen" (Genaugenommen eine Blaue Ericsson Fahne) die ich als Vorhang am Wohnzimmerfenster hängen habe, doch mal entfernen, und einen anderen Vorhang aufhängen. "Das sieht ja schrecklich aus". Und das sei jetzt nötig, weil ein paar Bäume im Garten entfernt werden mussten, und man nun, von der Straße aus dort hinsehen könne.


    Ganz ehrlich frage ich mich, ob die sich da einmischen darf. Ich finde das Stylisch, und nebenbei hat die Fahne den Vorteil, daß der Stoff recht dünn ist, und so trotz des Blickschutzes viel Licht ins Wohnzimmer kommt. Mal abgesehen davon, daß der Einblick von der Straße nur von einem kleinen Fleck aus möglich ist,wo sich nie einer aufhält. Und auch da nur, wenn man sich etwas "verbiegt". Normale Spaziergänger etc. sehen das gewöhnlich nicht.


    Sie drohte dann auch mit schriftlicher Abmahnung, wenn ich das nicht ändere.


    Jetzt bin ich etwas Verwirrt. Normal ist das doch mein Wohnbereich, und wie ich den gestalte, ist doch meine Sache. Oder muß ich wirklich einen anderen Vorhang aufhängen? Wie würdet Ihr reagieren?

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  • Du kannst doch deine Wohnung dekorieren, wie du lustig bist. Solange du keine Hakenkreuzfahnen hisst, sollte das wurscht sein.
    Wie ist das Verhältnis zu der Dame denn sonst so?

  • Da der Vorhang wohl nichts anstößiges an sich hat, würde ich ihr höflich aber bestimmt schreiben, dass du den dran läßt. Eine "Abmahnung" wäre ja wohl ein Scherz. Direkt zum Mieterschutzbund würde ich nicht, wozu auch?



    kopporama

    "Wir leben in einer Zeit der Schnüffelei. Heutzutage bedroht man Menschen nicht mit einem Dolch, sondern mit einem Dossier." Vance Packard

  • Re: Mietfrage: Darf Vermieter mir vorschreiben, welchen Vorhang ich aufhänge?


    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Wie würdet Ihr reagieren?


    Erstmal gar nicht. Du hast schließlich keine baulichen Veränderungen vorgenommen... - und alles andere fällt unter den Begriff "Geschmacksache".

  • Natürlich kann kein Vermieter dir vorschreiben was du IN deinen Räumen aufhängst. Anders würde es aussehen wenn du die Fahne über deinen Balkon gespannt hättest. Hier hat der Vermieter die Möglichkeit dies zu Rügen, da sich das äußere Erscheinungsbild eines Wohnhauses oder Anlage nach Vermietersicht negativ verändert.
    Jedoch kann niemand dir Vorschreiben was du in deiner Wohnung machst. Ob du diese Nachts Rot, Grün oder Gelb beleuchtest oder ob du eine Fahne als Vorhand nutzt.


    Manche Vermieter sollten mal von Ihrem Ross absteigen.. :rolleyes:

  • was ist eine "blaue ericsson" fahne?
    ist da werbung von sony ericsson drauf? wenn ja, könnte die sache schon anders aussehen, da man dir z.b. gewerbliche nutzung der räume unterstellen könnte.

  • Also ich würde sagen, generell kann der Vermieter Dir das nicht vorschreiben. Ein ähnliches Problem haben wir hier im Ort, dort hat ein Bordell mitten in der Altstadt rote Vorhänge und alles ist generell Sanierungsgebiet / tw. Denkmalschutz. Nicht einmal die Stadt kann etwas dagegen machen.


    Auch die Werbung auf der Fahne würde ich als nicht erheblich einstufen, da Du ja nichts daran verdienst, also kein Geld vom Handyhersteller für das Aufhängen der Fahne bekommst. Sonst könnte, nicht lachen, ist wirklich so, eine gewerbliche Nutzung der Wohnung vorliegen.


    Machen würde ich gar nichts, aber ob so etwas einen Streit mit der Vermieterin rechtfertigt, ist ein anderes Problem.


    Gruß Boris

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Wie ist das Verhältnis zu der Dame denn sonst so?


    Geht so...
    Einerseits wohne ich schon seit etwa 12 Jahren da. Mindestens 10 davon hängt die Fahne auch.
    Sie hat zwar mal gesagt, daß sie recht froh ist, daß ich da wohne, weil ich ein eher ruhiger Mieter bin. Keine Partys im Haus, kein Krawall etc.
    Andererseits gibt es auch an anderen Stellen "Reibungspunkte" wo sie mir durchaus was könnte (Terrasse erst nach mehrfacher Aufforderung gekehrt, Flur nicht im 14 Tages Zyklus gereinigt etc.). So gesehen kann sie mir schon was "aufs Brot schmieren" wenn ich sie zu sehr ärgere. Ich wohn hier eigentlich recht gerne, so daß ich es nicht unbedingt drauf ankommen lassen will.

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  • Mieter sind ja nicht so einfach kündbar. Das heisst wenn du nicht ständig in der Miete im Rückstand bist hast du nicht viel zu befürchten. Und ich denke jeder Vermieter ist darüber glücklich einen langjährigen Mieter zu haben.. also ich würde das ganz entspannt sehen... ;)

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