Dann war es eben Fall 1 von mostwanted ![]()
Ist mir und meinem Vater noch nie passiert, dass jemand plötzlich mehr geboten hat.
Wohnung verkaufen: Mehrere Interessenten
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vielleicht eine anzahlung vereinbaren, die sofort fällig wird und bei rücktritt nicht zurück gewährt wird?
sollte der deal dann doch noch platzen, hast du immer noch die anzahlung als entschädigung. -
Ob Wohnung, Auto oder alten Fernseher- das Prinzip ist doch immer gleich: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Du willst was verkaufen und nicht eine Auktion starten, also beschäftige dich mit denen, die auch das Geld sofort haben und auch sofort kaufen wollen. Alles andere ist Zeitverschwendung.

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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
vielleicht eine anzahlung vereinbaren, die sofort fällig wird und bei rücktritt nicht zurück gewährt wird?
sollte der deal dann doch noch platzen, hast du immer noch die anzahlung als entschädigung.
Richtig,
20% Anzahlung fällig bei Notartermin, im Gegenzug dazu Auflassungsvermerkung,
Dann sind beide gebunden, keiner kann ohne den anderen (oder das Gericht) zurück.
Die Anzahlung verfällt bei geplatzter Finanzierung oder Rücktritt des Käufers.
Aber Achtung:
Der Verkäufer trägt das Risiko des zufälligen Untergangs bis zur endgültigen Übergabe, haftet also voll, wenn er das verkaufte Objekt nicht übergeben kann.
Auch für eine ggfs. teurere Ersatzbeschaffung. -
Zitat
Original geschrieben von scaleon
Ob Wohnung, Auto oder alten Fernseher- das Prinzip ist doch immer gleich: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!Du willst was verkaufen und nicht eine Auktion starten, also beschäftige dich mit denen, die auch das Geld sofort haben und auch sofort kaufen wollen. Alles andere ist Zeitverschwendung.

Zusätzlich gilt noch Bargeld lacht. (kann natürlich auch überwiesen werden, hauptsache Zahlungsfähig)
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Deine Frage wurde auch im aktuellen Süddeutsche Zeitung Magazin in der Rubrik Gewissensfrage beantwortet:
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von .me
Richtig,
20% Anzahlung fällig bei Notartermin, im Gegenzug dazu Auflassungsvermerkung,
Dann sind beide gebunden, keiner kann ohne den anderen (oder das Gericht) zurück.
Die Anzahlung verfällt bei geplatzter Finanzierung oder Rücktritt des Käufers.
Aber Achtung:
Der Verkäufer trägt das Risiko des zufälligen Untergangs bis zur endgültigen Übergabe, haftet also voll, wenn er das verkaufte Objekt nicht übergeben kann.
Auch für eine ggfs. teurere Ersatzbeschaffung.
Noch besser für den Verkäufer wäre, Zahlung innerhalb von 14 Tagen auf ein Notaranderkonto, Auszahlung an den Verkäufer dann eben nicht vor Auszug. Der Notar wird angewiesen, das Geld als Festgeld mit 6-Monatiger Laufzeit, anschließend, je nach Bedarf, täglich/wöchentlich/monatlich, zu kündigen. Die Zinsen sollten die Kosten des Anderkontos übersteigen, wer die Kosten trägt, erhält auch die Zinsen, also wahlweise der Käufer oder Verkäufer. -
Die Sache ist ziemlich einfach.
Notartermin wird JETZT gemacht. Der Notar veranlasst seine Auflassungsvormerkung.
Im Kaufvertrag wird der 1. November als wirtschaftlicher Übergang festgelegt. Die Kaufpreiszahlung ist in der Regel das selbe Datum.Bis zum Wirtschaftlichen Übergang also die Umschreibung von dir auf den Eigentümer gehört die Wohnung mit allen Rechten dir.
Wenn dem Käufer was passiert oder er nicht zahlt oder was auch immer, dann hat ER mind. genaso ein Problem wie du. Zumal du dann noch rechtlich Ansprüche(geringerer Verkaufspreis, mehr Aufwand usw) hast.
so, fußball!
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von DarkEmpire64
Die Sache ist ziemlich einfach.Notartermin wird JETZT gemacht. Der Notar veranlasst seine Auflassungsvormerkung.
Im Kaufvertrag wird der 1. November als wirtschaftlicher Übergang festgelegt. Die Kaufpreiszahlung ist in der Regel das selbe Datum.Bis zum Wirtschaftlichen Übergang also die Umschreibung von dir auf den Eigentümer gehört die Wohnung mit allen Rechten dir.
Wenn dem Käufer was passiert oder er nicht zahlt oder was auch immer, dann hat ER mind. genaso ein Problem wie du. Zumal du dann noch rechtlich Ansprüche(geringerer Verkaufspreis, mehr Aufwand usw) hast.
so, fußball!
Und dann hat steckt der Käufer evtl. inmitten einer Privatinsolvenz? Was nützt das dem Verkäufer, wenn er das Geld dann im November benötigt? Gar nichts, er wird schlauerweise vom Vertrag zurücktreten (oder Schadensersatz wählen) und sich einen neuen Käufer suchen müssen....
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Zitat
Original geschrieben von Gordovan
Und dann hat steckt der Käufer evtl. inmitten einer Privatinsolvenz? Was nützt das dem Verkäufer, wenn er das Geld dann im November benötigt? Gar nichts, er wird schlauerweise vom Vertrag zurücktreten (oder Schadensersatz wählen) und sich einen neuen Käufer suchen müssen....Stimmt. Ein Sturm, ein Erdbeben, ein Tornado und ein neuer Weltkrieg könnte ja zwischendurch auch noch passieren. Lassen wir doch einfach mal die Schwarzmalerei.
Das von mir beschriebene ist gängige Praxis.
Für wen er sich entscheidet und wie, das ist dem TE selbst überlassen.
Tipps dafür gab es schon genügend.
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