Falsche Kleidungsgröße geliefert. Aktueller Zustand von Bedeutung?

  • Allerdings ist dieser "Verbraucherschutz" an manchen Stellen einfach noch nicht wirklich durchdacht bzw. geht in die falsche Richtung.


    Ziel war es den Käufer nicht schlechter zu stellen als wenn er im Ladengeschäft kauft. Erreicht hat man mittlerweile, dass man als Online-Käufer besser gestellt wird, als in jedem Offline-Laden.


    Sei es nun die Diskussion um die Erstattung der Hinversandkosten (wobei auch hier eigentlich der logische Menschenverstand sagt, dass die Leistung ja erbracht und damit auch nicht "erstattbar" ist) oder eben der Wertersatz im Gewährleistungsfall.


    Min. im 2ten Fall fehlt der im BGB beim Widerruf vorgesehene sinngemäße Satz "das Wertersatz dann zu leisten ist, wenn die eingetretene Verschlechterung der Kaufsache vermeidbar gewesen oder der Mangel bereits vor Ingebrauchnahme offensichtlich erkennbar gewesen ist" oder so ähnlich.


    Mich persönlich (obwohl mit Onlinehandel 0,0 zu tun) kotzt es schon wieder an, wenn man in bestimmten Foren lesen darf wie sich manche ihre Bestellpläne für Großfernseher oder Beamer für die WM zurechtbasteln, so nach dem Motto: Einmal aufbauen, Spiel ansehen, Ware widerrufen und des Lebens glücklich sein. Aber das ist dann doch ein wenig OT

  • Ich wundere mich extrem wie sehr hier jemand unterstützt wird, der doch offensichtlich an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist.
    Habt ihr den Sachverhalt alle vergessen?
    Die Kleidung wurde nicht nur weit über eine Anprobe hinaus getragen, auf eine Weise die eine Wäsche zumindest nahegelegt hat - es wurden auch offensichtlich alle Etiketten herausgetrennt. Allein deswegen ist die Ware jetzt für den Verkäufer wertlos da nicht mehr verkehrsfähig.
    Ich kann aus sämtlichen zitierten Paragraphen keinen einzigen Buchstaben herauslesen der einen Käufer dazu berechtigen würde eine - auch eine mangelhafte - Sache erst zu zerstören und dann immer noch Rechte aus der Sachmangelhaftung geltend zu machen.

  • Er ist auch nicht im Recht - wie gesagt hat man als KÄufer und Verbraucher jede Menge Rechte, das Recht darauf einen Sachmangel geltend zu machen, berechtigt aber nicht dazu völlig folgenlos beliebige andere Mängel erst zu verursachen.
    Und diese selbst verursachten Mängl dürften dazu führen, dass das Verlangen nach Rückgabe / Rücknahme aussichtslos sein dürfte.

  • können wir bitte "Etiketten" genauer definieren?


    So wie ich das ursprünglich verstanden hatte handelt es sich um diese Papp- oder Plastikschildchen welche meist mit nem Plastikdingens an den Klamotten befestigt sind auf denen allerlei Werbung steht.


    So wie ich es in den letzten Beiträgen verstehe glaubt ihr das die eingenähten Etiketten wie z.B. Größe oder Waschhinweise herausgetrennt wurden.


    Waren es also Bestandteile der Bekleidung (= diese wurde beschädigt) oder Werbung = kein Bestandteil der Ware.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Also juristisch ist das hier völlig eindeutig.


    Wenn Sachmängelrechte vorliegen, kann diese der Käufer immer geltend machen. Und das ein Sachmangel vorliegt ergibt sich schon aus dem Wortlaut des §434. Es wird ihm daher rechtliche gesehen nichts anderes übrig bleiben, als eine neue Sache zu liefern, weil eine Reparatur oä. dürfte ja wohl eher nicht möglich sein.


    Der Verkäufer hat nunmal nicht ordentlich geleistet, und deswegen ist er aus Sicht des Gesetzes (im Gegensatz zum Fernabsatz) nicht schutzwürdig.


    Der Verkäufer kann lediglich die Rückübereignung der mangelhaften Sache verlangen (§439 IV), wobei der Käufer unter den Voraussetzungen des §346 III vom Wertersatz befreit ist.


    Und weder Benutzen der Ware im Sinne von Anziehen/Vollkotzen :P noch Herausschneiden der Etiketten (unabhängig davon ob die eingenäht waren oder nicht) dürfte als Verletzung der "Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten" zu werten sein.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Recht und Gerechtigkeit sind halt nunmal nicht dasselbe ........


    ja - und die, die nicht so gerissen sind, die zahlen halt mehr dafür....


    :flop: :flop: :flop: :flop:

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    können wir bitte "Etiketten" genauer definieren?


    Ich habe das so verstanden, dass eingenähte Etiketten entfernt wurden.
    Diese Werbeanhängsel wären ja unerheblich.


    Zitat

    Also juristisch ist das hier völlig eindeutig.


    Eben. Nur nicht so wie Du das unerklärlicherweise denkst.
    Es ist völlig lächerlich, zu glauben man könne auf die Rücknahme einer derart selbst beschädigten Ware irgendein Recht haben - da ist der unstrittige erste Sachmangel der flaschen Größe absolut unerheblich.
    Was ausser vollkotzen und zerschneiden soll man denn noch tun müssen bis Deiner Meinung nach die Grenze der besagten Sorgfalt überschritten sei?
    Soll er / sie doch klagen...

  • Also ich versteh das irgendwie nicht .....


    Vielleicht sehe ich das auch aus dem falschen Blickwinkel -.-


    Aber Ausgangspunkt des ganzen ist doch, daß der Verkäufer FALSCH geliefert hat.


    Gibt es einen Grund weshalb der Käufer das hinnehmen muß ?


    Kann der Käufer doch erstmal nichts dafür und schließlich will er ja nur die Ware, für die er auch bezahlt hat. Und darauf hat er nunmal auch gesetzlich einen Anspruch.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser


    Eben. Nur nicht so wie Du das unerklärlicherweise denkst.
    Es ist völlig lächerlich, zu glauben man könne auf die Rücknahme einer derart selbst beschädigten Ware irgendein Recht haben - da ist der unstrittige erste Sachmangel der flaschen Größe absolut unerheblich.
    Was ausser vollkotzen und zerschneiden soll man denn noch tun müssen bis Deiner Meinung nach die Grenze der besagten Sorgfalt überschritten sei?
    Soll er / sie doch klagen...


    Du behältst deine Sachmängelgewährleistungsansprüche sogar dann noch, wenn die Sache völlig zerstört (untergegangen) ist, also was soll dieses unqualifizierte Gerede ?


    Hast du dir einen der § angesehen, die ich geschrieben habe ... wahrscheinlich nicht.

    Hier stand eine Signatur.

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