Allerdings ist dieser "Verbraucherschutz" an manchen Stellen einfach noch nicht wirklich durchdacht bzw. geht in die falsche Richtung.
Ziel war es den Käufer nicht schlechter zu stellen als wenn er im Ladengeschäft kauft. Erreicht hat man mittlerweile, dass man als Online-Käufer besser gestellt wird, als in jedem Offline-Laden.
Sei es nun die Diskussion um die Erstattung der Hinversandkosten (wobei auch hier eigentlich der logische Menschenverstand sagt, dass die Leistung ja erbracht und damit auch nicht "erstattbar" ist) oder eben der Wertersatz im Gewährleistungsfall.
Min. im 2ten Fall fehlt der im BGB beim Widerruf vorgesehene sinngemäße Satz "das Wertersatz dann zu leisten ist, wenn die eingetretene Verschlechterung der Kaufsache vermeidbar gewesen oder der Mangel bereits vor Ingebrauchnahme offensichtlich erkennbar gewesen ist" oder so ähnlich.
Mich persönlich (obwohl mit Onlinehandel 0,0 zu tun) kotzt es schon wieder an, wenn man in bestimmten Foren lesen darf wie sich manche ihre Bestellpläne für Großfernseher oder Beamer für die WM zurechtbasteln, so nach dem Motto: Einmal aufbauen, Spiel ansehen, Ware widerrufen und des Lebens glücklich sein. Aber das ist dann doch ein wenig OT