Hallo,
uns wurde ein Babykleidungsstück in Größe 62 statt 68 (68 steht auch auf der Rechnung) gelieft.
Da der Artikel ziemlich groß ausfiel ist die falsche Größe erst ca. einen Monat nach Lieferung und nach einmaligem Tragen aufgefallen.
Telefonisch wurde ein Austausch und Erstattung der Rücksendekosten vereinbart.
Nun meint der Händler plötzlich, dass das alles nicht ginge, da alle Etiketten und die Umverpackung fehlen würden und außerdem wäre der Artikel nicht gewaschen, verschmutzt (angeblich Gemüsebreiflecken) und würde stark riechen. :eek:
Ganz davon abgesehen, dass unser Kind bisher nur Muttermilch kennt, kann meine Frau unter Zeugen belegen, dass der Artikel frisch gewaschen aus dem Schrank in den Rücksendekarton gewandert ist.
Meine zentrale Frage Nr. 1 ist nun:
Spielt der Zustand einer mangelhaften Ware am Tag der Rücksendung überhaupt irgendeine Rolle für die Sachmängelhaftung wenn dieser für den Mangel (hier: vereinbarte Eigenschaft (Größe)) ohne Belang ist?
Frage Nr. 2:
Hätte meine Frau sich sofort beim Erhalt der Ware über die richtige Beschaffenheit vergewissern müssen?
Ich meine nein, da der entsprechende Paragraph ja nur im Handelsrecht unter Kaufleuten gilt.