Falsche Kleidungsgröße geliefert. Aktueller Zustand von Bedeutung?

  • Hallo,


    uns wurde ein Babykleidungsstück in Größe 62 statt 68 (68 steht auch auf der Rechnung) gelieft.
    Da der Artikel ziemlich groß ausfiel ist die falsche Größe erst ca. einen Monat nach Lieferung und nach einmaligem Tragen aufgefallen.


    Telefonisch wurde ein Austausch und Erstattung der Rücksendekosten vereinbart.


    Nun meint der Händler plötzlich, dass das alles nicht ginge, da alle Etiketten und die Umverpackung fehlen würden und außerdem wäre der Artikel nicht gewaschen, verschmutzt (angeblich Gemüsebreiflecken) und würde stark riechen. :eek:


    Ganz davon abgesehen, dass unser Kind bisher nur Muttermilch kennt, kann meine Frau unter Zeugen belegen, dass der Artikel frisch gewaschen aus dem Schrank in den Rücksendekarton gewandert ist.


    Meine zentrale Frage Nr. 1 ist nun:


    Spielt der Zustand einer mangelhaften Ware am Tag der Rücksendung überhaupt irgendeine Rolle für die Sachmängelhaftung wenn dieser für den Mangel (hier: vereinbarte Eigenschaft (Größe)) ohne Belang ist?


    Frage Nr. 2:


    Hätte meine Frau sich sofort beim Erhalt der Ware über die richtige Beschaffenheit vergewissern müssen?
    Ich meine nein, da der entsprechende Paragraph ja nur im Handelsrecht unter Kaufleuten gilt.

  • I. Rücknahme geht grundsätzlich im Rahmen eines Versandhandelskaufs relativ lange. Dementsprechend die diesbezüglichen Fragen:
    1. wieviel Zeit genau verging zwischen Anlieferung und Rücksendung?
    2. Gab es eine Widerrufsaufklärung durch den Händler welcher der Ware beigepackt war?
    3. Stand in der Widerrufsbelehrung was man mit der Ware nicht machen darf um diese zurück geben zu können?


    II. Da es sich um einen Mangel handelt muss der Händler nachbessern = Größe 68 liefern. Bei einem Austausch hast du für eventuell gezogene Nutzung/Verschlechterung keinen Ersatz zu leisten. Hierzu gibt es aus 2009 (2008?) ein relativ aktuelles Gerichtsurteil, am besten mal nach "Quelle" und "Herd" googeln.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Nur mal so nebenbei: in vielen Fällen ist es (leider) so, dass Größen nie gleich sind. Bei meinen Kindern genauso. Manchmal passt 116 und manchmal 98 und manchmal 104. Da muss man halt nur schauen, dass es richtig passt. Und ein Kind wächst auch. Gestern 62, heute 68, morgen 80, so mal als Denkansatz.


    Blöd finde ich es, dass es nach 1 Monat bemängelt wurde. Wenn es nicht viel gekostet hat, so unter 5 Euro, dann kassiere es als Lehrgeld ab und vergiss es einfach. Man kann auf sein Recht beharren, aber das ist es das nicht Wert.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Blöd finde ich es, dass es nach 1 Monat bemängelt wurde. Wenn es nicht viel gekostet hat, so unter 5 Euro, dann kassiere es als Lehrgeld ab und vergiss es einfach. Man kann auf sein Recht beharren, aber das ist es das nicht Wert.


    Es war leider ein hochwertiger und -preisiger Strampler für die Taufe unseres Kindes. Da ist einfach so vergessen nicht drin. Und eben weil ein Kind wächst soll es noch länger was von diesem sch*issteuren Ding haben und das geht mit Größe 62 nicht.


    polli
    Widerruf scheidet aus, das ist schon geklärt.

  • Falls der Verkäufer dir nicht entgegenkommt, versuche mal eine Reduzierung des Preises und die Rückgabe des Artikels anzufordern. Das Doofe ist: spät bemerkt. Rechtlich kann ich dir nichts hierzu sagen, da ich nicht weiß, wie der termliche Aspekt eine Rolle spielt. Du musst auch überlegen: auch wenn du das Kleid bald in richtiger Größe zurückkriegst, wird das Kind es nicht mehr als 5-6 Monate tragen können, da es sehr schnell wächst. Danach kommt es in den Schrank.

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  • Das ganze ist eine Schlechtleistung. Du hast hier als Verbraucher 24 Monate Gewährleistung und kannst eine Ersatzlieferung des Artikels in korrekter Größe verlangen.

  • Unglaublich wie seid ihr denn drauf.
    Erst prüft ihr nicht ob die Ware die geliefert wurde die richtige ist.
    Zieht sie eurem Baby an, das spuckt, kotzt und macht da rein im Zweifelsfall.
    Nach einem Monat wollt ihr sie zurückschicken ist ja die falsche und jetzt fragst Du im Internet ob der Zustand der Ware überhaupt irgendeine Rolle für die Sachmängelhaftung spielt. Ich bin sprachlos!


    Gruß


    PS: Die Ware wird nur im neuwertigen und unbenutztem Zustand auf Kulanz zurückgenommen nach 4 Wochen. Was denkt ihr warum ihr innerhalb von 14 Tagen die ungetragene Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden könnt?


    zu Frage 1 Ja
    zu Frage 2 Ja

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Ich finde das gar nicht so unsinnig. Ist doch erstmal rein praktisch betrachtet völlig egal, welche Größe auf dem Schild steht, Hauptsache, es passt => und das tat es ja. Nun wächst so ein Kind und das Ding passt nicht mehr, da kommt es natürlich ganz gelegen, dass die falsche Größe auf dem Schildchen steht (obwohl es ja auch in der falschen Größe zunächst passte). Klingt für mich - rein praktisch und menschlich - ein wenig komisch. Wie es juristisch aussieht, vermag ich nicht zu beurteilen!

  • Re: Falsche Kleidungsgröße geliefert. Aktueller Zustand von Bedeutung?


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Frage Nr. 2:


    Hätte meine Frau sich sofort beim Erhalt der Ware über die richtige Beschaffenheit vergewissern müssen?
    Ich meine nein, da der entsprechende Paragraph ja nur im Handelsrecht unter Kaufleuten gilt.


    Es ist zwar richtig, dass man als privater Käufer nicht die Rügefristen (unverzüglich) wie bei Kaufleuten im HGB gelten, allerdings muss man sich hier schon den Vorwurf machen lassen, dass nicht vorher auf das Schild geschaut worden ist und der Strampler ja auch benutzt wurde, weshalb er ja zumindest vor einem Monat beim ersten tragen noch gepasst haben muss, sonst hätte man den "Mangel" ja bereits beim ersten anziehen bemerkt.


    Einen "Wertersatz" bei Gewährleistungsfällen die durch den BGH bestätigt, aber vom EuGH wieder kassiert wurde (kenne den aktuellen Stand in D jetzt nicht) gibt es zwar nicht zwingend, in dem konkreten Fall sollte man sich aber einfach aus Fairnessgründen mit dem VK irgendwo in der Mitte treffen anstatt mit §§ um sich zu werfen. Schließlich kann der VK den "falschen" Strampler (selbst wenn er gewaschen wurde) so nicht mehr verkaufen.

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