Falsche Kleidungsgröße geliefert. Aktueller Zustand von Bedeutung?

  • Es heisst aber auch "Nur in Ausnahmefällen dürfe Wertersatz verlangt werden, nämlich wenn der Verbraucher die Ware gegen "Treu und Glauben" nutzt." Wenn ich feststelle, dass etwas nicht passt, warum ziehe ich es dann an und beschädige es?


    Abgesehen davon frage ich mich wieso man sein Kind tauft, wenn man sonst von Christlichen Werten nicht viel zu halten scheint :D

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • mostwanted


    Du verdrehst hier einige Dinge komplett.


    Wie schon richtig von anderen bemerkt, fiel die falsche Größe im Vorfeldstress der Taufe nicht auf, da der Artikel eben relativ groß ausfiel.


    Weiterhin wurde er nur EINMAL getragen, danach sofort gewaschen und befand sich in einem absolut neuwertigen Zustand.


    Dass die Anschuldigungen des Verkäufers absolut nicht den Tatsachen entsprechen steht auf einem anderen Blatt und möchte ich hier auch nicht weiter diskutieren. Gerade deshalb bin ich in diesem Gewährleistungsfall aber etwas "kleinkariert", wie vielleicht manche denken mögen.

  • Ich hoffe mal das die Händler bei denen ich einkaufe nicht auch meinen einmal getragen und einmal gewaschen ist neuwertig.
    Für mich ist einmal getragen und einmal gewaschen gebraucht und damit Second Hand.


    Gruß Coltan

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Weiterhin wurde er nur EINMAL getragen, danach sofort gewaschen und befand sich in einem absolut neuwertigen Zustand.


    Wenn Dir also demnächst ein Händler eine "Neuware" schickt bei der sämtliche Etiketten etc. fehlen und die schon mal getragen bzw. benutzt worden ist akzeptierst Du das dann auch ohne murren, weil es ja neuwertig ist oder wie?


    Fakt ist: Der Händler kann den Strampler nicht oder wenn dann nur als 2-Hand Ware überahupt noch einmal deutlich unter Wert weiterverkaufen wenn er ihn zurücknimmt. Ob die Behauptungen hinsichtlich der Flecken und des Geruchs zutreffend sind oder nicht sei mal dahingestellt, es ist ja scheinbar sehr offensichtlich, dass es sich um gebrauchte Kleidung sonst hätte der VK ja sicher nicht gemeckert.


    Und "Stress vor der Taufe" kann da auch nur bedingt als Argument herhalten. Fakt ist doch, dass Kind ist in diesem Strampler getauft worden also hat die Bekleidung (auch wenn sie groß ausfällt) zumindest an diesem Tag gepasst.
    Das dies einen Monat später dann nicht mehr der Fall ist soll vorkommen, Kinder haben nun mal die Angewohnheit zu wachsen ;)


    Man kann das Thema also noch tage- und wochenlang diskutieren, jurisitisch in kleinen Happen schneiden und totsubsumieren nur wirklich sinnvoll ist es nicht.


    Dir wurden hier die Möglichkeiten aufgezeigt:
    1.) Krawall mit dem VK beginnen und mit §§ um dich werfen, Chancen letztendlich zum Erfolg zu kommen relativ hoch, moralisch sicherlich aber bedenklich
    2.) Versuchen mit dem VK eine einvernehmliche Lösung zu finden


    und im übrigen


    3.) bei diesem VK in Zukunft einfach nichts mehr kaufen.

  • Ich meinte mit "neuwertig" ohne Gebrauchsspuren und bis auf die fehldenden Etiketten nicht von neuer Ware zu unterscheiden.

    ChickenHawk


    Daher wurde ja etra Gr. 68 bestellt, damit das Kind noch länger was von dem teuren Stück hat.


    Vorher hätten wir 2.) in Betracht gezogen aber der Verkäufer hat uns Anschuldigungen an den Kopf geworfen, die man so nicht stehen lassen kann.
    3.) versteht sich nun von selbst...

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Daher wurde ja etra Gr. 68 bestellt, damit das Kind noch länger was von dem teuren Stück hat.


    Also hätte es beim ersten tragen entsprechend "zu groß" sein müssen, was genauso auffällig gewesen wäre. Wie Du es auch drehst und wendest: Die Tatsache, dass ihr den "Fehler" erst so spät und dann auch erst nach Ingebrauchnahme festgestellt habt liegt bei euch.


    Zitat


    Vorher hätten wir 2.) in Betracht gezogen aber der Verkäufer hat uns Anschuldigungen an den Kopf geworfen, die man so nicht stehen lassen kann.


    Also geht es hier gar nicht um Recht oder Unrecht sondern ums Prinzip. Hättest Du auch gleich schreiben können, dann wäre die Kiste wesentlich einfacher gewesen. ;)


    Im Moment hat der VK das Geld und weigert sich die Ware zurückzunehmen (ggf. hat er euch den Strampler wieder zurück geschickt). Also willst Du was vom VK der sich (verständlicherweise) nicht unbedingt kooperativ zeigt (wobei man über den Ausdrucksstil sicherlich geteilter Meinung sein kann).


    Entsprechend muss Du da jetzt Zeit & Geld investieren um zu Deinem "Recht" zu kommen, der VK wird sich erstmal entspannt zurücklehnen und auf irgendwelche Mails wohl auch nicht wirklich reagieren.


    Also ab zum Anwalt, die freuen sich über "aus Prinzip" Fälle. Und wenn das Kind dann eingeschult wird kannst Du ihm den neu gelieferten Strampler in Größe 68 in die Schultüte tun und alle sind happy. Klingt das nach einem Plan?

  • Ich tippe auf § 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe


    [...]


    (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden.

    Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

  • Da tippst Du falsch, es geht nicht um Widerruf sondern um Sachmängelgewährleistung und die etwaige Verpflichtung des Vk den Mangel zu beseitigen.


    Und für Gewährleistungsfälle ist ein "Wertersatz" analog zum § 357 BGB in den meisten Fällen nicht vorgesehen.

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