LG Plasma nun das 3 mal Defekt, was tun`?

  • Moin zusammen,


    wir haben uns im September 2008 einen LG Plasma zugelegt, 2 mal war dieser bereits über LG in Reparatur.


    Der gleiche Defekt ist gestern abend wieder aufgetreten und zwar Bildausfall, rechts ca 10 cm von oben bis unten.


    LG sagt nun als Hersteller, dass ich mich an den Verkäufer wenden soll, verstehe ich ja auch LG ist ja lediglich Garantiegeber und der Verkäufer Medianess mein Vertragspartner (Gewährleisungsgeber)


    Wie soll ich die Sache nun am besten angeben, direkt schriftlich? oder erst anrufen?


    Ich denke mal das der Rücktritt vom Kaufvertrag wohl nicht so leicht zu realisieren ist oder?


    Oder gibt es noch Firmen die sowas auch ohne Anwaltsgedrohe machen?


    schöne Grüße


    stefan

  • Re: LG Plasma nun das 3 mal Defekt, was tun`?


    Zitat

    Original geschrieben von SteMa
    Wie soll ich die Sache nun am besten angeben, direkt schriftlich? oder erst anrufen?

    Hingehen.

    Zitat


    Oder gibt es noch Firmen die sowas auch ohne Anwaltsgedrohe machen?

    Kommt immer drauf an, wie du es denen erklärst ;)


    Ich kenne es so, daß der Verkäufer zwei Mal reparieren darf. (Jetzt laufen hier doch bestimmt wieder einige Amok bei der Aussage. Fakt ist, daß die Verkäufer/Märkte das so handhaben - ob sie das dürfen oder nicht. Eigene Erfahrungswerte in mehreren Fällen).
    Du hast beim Hersteller schon zwei Mal instandsetzen lassen - das beeindruckt den Händler aber wenig, denn er ist letzlich für eine Rückabwicklung zuständig.


    U.u. musst du einen Fernseher jetzt noch zwei Mal über den Verkäufer reparieren lassen, bevor du ggf. einen Umtausch vornehmen, bzw. dir den Kaufpreis zurückerstatten lassen kannst.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Re: Re: LG Plasma nun das 3 mal Defekt, was tun`?


    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Ich kenne es so, daß der Verkäufer drei Mal reparieren darf.


    Nein, es sind exakt 2x und Nein, wir laufen hier nicht Amok. :D


    Rücktritt und Schadensersatz

  • Danke, habs korrigiert :)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Re: Re: Re: LG Plasma nun das 3 mal Defekt, was tun`?


    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    es sind exakt 2x

    Zitat

    Original von http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html
    wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


    bitte Gesetze IMMER bis zum Schluss lesen!

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Naja die techniker kommen jetzt erst nochmal raus und diese können dann vor ort entscheiden ob das Gerät nun wenigstens ausgetauscht werden kann =)


    Das würde mir ja schon reichen, weil ich den gleichen plasma noch als 32" im schlafzimmer habe und mit dem Gerät, wennes denn läuft, voll und ganz zufrieden bin
    #
    grüße


    stefan

  • Re: LG Plasma nun das 3 mal Defekt, was tun`?



    Wenn die ersten beiden Reparaturen nicht beim Verkäufer Medianess veranlasst worden sind, dann sieht es mit Rücktritt schlecht aus.


    Vor allem wird es dann schwierig, dem Verkäufer generell einen Sachmangel am Gerät nachzuweisen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Wobei ja unbestreitbar darlegbar wäre, daß die Mängel ja schon vorher auftraten.
    Daher sollte das doch zumindest grundsätzlich kein Problem sein, oder?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Wobei ja unbestreitbar darlegbar wäre, daß die Mängel ja schon vorher auftraten.
    Daher sollte das doch zumindest grundsätzlich kein Problem sein, oder?


    Für die kaufrechtliche Seite müsste nachgewiesen werden, dass der Mangel bereits bei Übergabe an den Käufer vorhanden oder zumindestens schon angelegt war.


    Zudem ist ein Annahme des Geräts durch LG als Hersteller im Rahmen der Herstellergarantie nicht gleichzusetzen mit dem Anerkenntnis eines Sachmangels durch den Verkäufer (es sei denn, der Fernseher wurde auf ausdrükliche Anweisung des Verkäufers oder durch ihn selbst zur Überprüfung zum Hersteller weitergeleitet).

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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