Das werden die Richter entscheiden.
Kriegen wir die D-Mark zurück?-Diskussions-Thread
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Original geschrieben von autares
Damit unterstellst du also nicht nur unserer Legislative, sondern auch unserer Judikative Voreingenommenheit?Daß die angebliche Unabhängigkeit unserer Judikative mit dem Bundesverfassungsgericht an der Spitze nurmehr eine traurige Farce ist, hätte sich eigentlich auch dem letzten spätestens dann erschließen müssen, als Peter Müller quasi übergangslos aus dem Amt des saarländischen Ministerpräsidenten ans BVG wechselte. Die obersten Bundesrichter sind längst Teil des gleichen Politklüngels, aus dem sich auch das Personal unseres Parteienkartells rekrutiert. Von dieser Seite auf Rettung vor dem Totalausverkauf deutscher Interessen zu hoffen, ist schlichtweg naiv. Sie wird nicht kommen. Vor dem derzeit stattfindenden kaltem Putsch, vor dem Sarah Wagenknecht (deren Ansichten zu teilen, ansonsten sicherlich nicht zu meinen Angewohnheiten gehört) völlig zu Recht warnt, werden uns die Herrschaften in den roten Roben jedenfalls bestimmt nicht schützen, sondern ihn allenfalls mit hochgezogenen Augenbrauen durchwinken.
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Original geschrieben von autares
... Ein Richter hat nur objektiv anhand der Gesetze zu urteilen. Und nicht, weil er meint, dass er sonst als Totengräber des Euros gilt.
Im Falle des Bundesverfassungsgericht gilt das nicht uneingeschränkt.Viele seiner Entscheidungungen verstoßen vordergründig gegen die Verfassung.
Wird etwa im Jahre 2012 festgestellt, dass ein Steuergesetz aus dem Jahre 2006 verfassungswirdrig ist, war es das natürlich von Anfang an. Die Steuern hätten also niemals erhoben werden dürfen mit der Folge, dass der Staat sämtliche aufgrund dieses Gesetzes eingenommenen Steuern an die Bürger zurückzahlen müsste. Soweit zur Rechtslage.
Um den Staat vor kaum/nicht lösbaren Problemen zu schützen, ordnet das BVerfG in ständiger Rechtsprechung mit Rückwirkung auf die Vergangenheit an, dass dieses ungültige Gesetz dennoch angewendet werden durfte und zudem auch noch in der Zukunft für eine vom BVerfG als angemessen angesehene Übergangsfrist.
Auch in vielen anderen Angelegenheiten, in denen der Staat Partei ist, fallen Entscheidungen nicht nur nach rechtlichen, sondern auch nach pragmatischen Grundsätzen. Und das ist auch gut so.
Wenn dem allerdings die obersten Verwaltungsgerichte der Länder nacheifern, gehört es dort definitv nicht hin ... lediglich dem BVerfG fällt insoweit eine (in meinen Augen berechtigte) Sonderstellung zu.
Frank
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Zitat
Original geschrieben von autares
Da scheinst du etwas zu verwechseln. Ein Recht mag subjektv oder objektiv sein, nicht aber die Rechtssprechung. Oder hast du schon einmal eine Urteilsverkündung gehört, in dem der Richter seine subjektive Meinung als Grundlage des Urteils schildert? Ein Richter hat nur objektiv anhand der Gesetze zu urteilen. Und nicht, weil er meint, dass er sonst als Totengräber des Euros gilt.Ja, das werden wir ja dann sehen.
Aber ein Ermessensspielraum gibt es auch bei richterlichen Entscheidungen immer.Mal sehen, wie sich Voßkuhle zu Art. 125 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union positionieren wird.

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Original geschrieben von thomasGr
...
Mal sehen, wie sich Voßkuhle zu Art. 125 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union positionieren wird.
Du hast aber schon den jeweiligen zweiten Halbsatz der Sätze von Absatz 1 dieser Vorschrift gelesen?Da heißt es ... "dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens."
Wer sagt uns, dass der ESM nicht genau ein solches Vorhaben ist?
Zudem Absatz zwei:
"(2) Der Rat kann erforderlichenfalls auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments die Definitionen für die Anwendung der ... in diesem Artikel vorgesehenen Verbote näher bestimmen."Eine herrliche Vorschrift, über die sich sogar die Definition des Begriffs "Verbindlichkeiten" steuern ließe.

Frankie
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EM-Jubel in Spanien: "Jetzt können wir die Krise vergessen" (Spiegel Online)
Da kann einem ja nur noch schlecht werden!
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Aber doch bestimmt nicht für immer!
Und eine kurze Auszeit von den Sorgen erhöht die Motivation ... also immer positiv denken. :top:
Im Ergebnis dürfte sich der EM-Titel (wenn auch nicht in wesentlichem Maße) positiv auswirken. Messbar könnte es aber schon sein.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Du hast aber schon den jeweiligen zweiten Halbsatz der Sätze von Absatz 1 dieser Vorschrift gelesen?Da heißt es ... "dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens."
Wer sagt uns, dass der ESM nicht genau ein solches Vorhaben ist?
Zudem Absatz zwei:
"(2) Der Rat kann erforderlichenfalls auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments die Definitionen für die Anwendung der ... in diesem Artikel vorgesehenen Verbote näher bestimmen."Eine herrliche Vorschrift, über die sich sogar die Definition des Begriffs "Verbindlichkeiten" steuern ließe.

Frankie
Naja, genau diese Auswirkungen wird das BVerfG aber in seinem Urteil antizipieren müssen.
So doof sind die doch auch nicht, und so doof können sie sich auch nicht stellen.Ich zitiere nochmal:
Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, [...] öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein.
Der ESM fordert aber genau dies.
Der Vertrag über den ESM ist das größte Teufelswerk seit Gründung der EU. :cool:
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Zitat
Original geschrieben von thomasGr
...
Ich zitiere nochmal:Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, [...] öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein.
...
Du zitierst falsch!
Wo Du am Satzende einen Punkt setzt, ist nämlich keiner ... der Satz geht noch weiter:
"... dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens." (wie in meinem vorigen Beitrag schon zitiert).
Und die finanziellen Garantien in einem "Vorhaben" namens ESM könnte genau darunter fallen - also eine gesetzmäßige Ausnahme sein.
Frank
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Aber doch bestimmt nicht für immer!Und eine kurze Auszeit von den Sorgen erhöht die Motivation ... also immer positiv denken. :top:
Im Ergebnis dürfte sich der EM-Titel (wenn auch nicht in wesentlichem Maße) positiv auswirken. Messbar könnte es aber schon sein.
Genau - bis X-Mas 2012 läuft es noch

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