Mir liegt ein Abmahnschreiben von o2 unter dem Titel "Mißbräuchliche Nutzung der Genion-Flatrate" bezüglich des Tarifs o2o vor.
So führt o2 dort u.a. aus:
"Sie haben mit dem o2o einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, mit dem Sie ab Erreichen des Kostenairbags die Möglichkeit bekommen gebührenlos zu telefonieren.
Dieses Angebot kann jedoch nur aufrechterhalten werden, wenn unsere Kundschaft ein normales Telefonierverhalten beibehält.
Selbstverständlich ist uns bewußt, dass unser Produkt dazu auffordert, mehr zu telefonieren."
(...)
"Bei Ihnen ist jedoch ein übermäßiges Telefonierverhalten erkennbar."
(...)
"Unter Verwendung des Tarifs o2o wurden von Ihrer SIM-Karte an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Verbindungen aufgebaut, die durchschnittlich täglich 7,2 Stunden angedauert haben.
Im vorliegenden Fall wurden die Telefonate zu unserem Prepaid-Tarif o2 Loop geführt. Diese werden im Rahmen der "easymoney"-Option bei jedem Anruf mit 0,02€/min gugteschrieben."
(...)
"Das dargestellte Verhalten ist vertragsverletzend. Auch wenn eine Gesprächsdauer vertraglich nicht vereinbart wurde, stellt diese Art von Telefonie laut unseren AGB Ziffer. 5.3 eine mißbräuchliche Nutzung dar.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Sie im Wiederholungsfalle zu einer strafbewährten Unterlassungserklärung auffordern sowie eine Kartensperrung veranlassen werden".
o2 Risk Prevention Centre
Im vorliegenden Fall wurden die Telefonate nicht ausschließlich -wie von o2 geschildert- zu o2 Loop genutzt, vielmehr liegt eine gemischte Nutzung (Fremdnetze, SMS, Datennutzung) vor.
Das Witzige an dieser Sache:
o2 verweist hier auf eine Klausel, die in den dem Vertrag zugrundeliegenden AGB (Stand: 02/2007) gar nicht existiert. Bei dem o2o handelt es sich um einen Altvertrag, der durch einen fernmündlichen Tarifwechsel zum o2o wurde. Dabei wurde der Kunde weder auf neue AGB hingewiesen, noch wurde ihm in zumutbarer Weise die Möglichkeit geschaffen, von aktuelleren AGB Kenntnis zu nehmen.
Die relevanten AGB enthalten unter andere Ziffer folgende Klausel:
Hier kann man schon darüber streiten, ob der o2o überhaupt solche Mobilfunkdienstleistungen bietet, die unabhängig von der Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Erreichen des Airbags zahlt der Kunde hier sehr wohl nutzungsabhängig.
Desweiteren sind nach (3) nur solche Verbindungen untersagt, die durch eine Standleitung zustandekommen und für welche eine Vergütung erfolgt. Diese Merkmale liegen hier nicht kumulativ vor.
Die Klausel 5.3. der aktuellen AGB enthält folgenden Passus:
Dieser untersagt wiederum nur Verbindungen, die sowohl über eine Standleitung aufgebaut werden als auch eine Vergütung auslösen. Im Falle von "Easy Money" erhält der Angerufene die Vergütung auch nicht von einem Dritten, sondern von o2 selbst.
Interssant wäre es auch, klären zu lassen, ob derlei Klauseln nicht überraschende sind, wenn dem Kunden einen Flatrate verkauft wird.
Desweiteren soll sich der Kunde hier im Wiederholungsfalle unter Vereinbarung einer Vertragsstrafe verpflichten, keine Gespräche mehr zu Anschlüssen aufzubauen, bei welchen der Angerufene für die aufgebaute Verbindung eine Vergütung erhält. Dies ist faktisch unmöglich, da der Kunde anhand der Rufnummer erkennen müsste, ob der Angerufene für seinen Anschluss eine Prepaidkarte z.B. im Tarif Xtra Clever nutzt.
o2 mahnt die mißbräuchliche Nutzung von netzinternen Gesprächen ab, für welche o2 keine Interconnectgebühren entstehen.
Wann bekommen dann Kunden, die viel in Fremdnetze telefonieren einen solchen Wisch? Ab 2, ab 4 Stunden täglicher Nutzung?
Solange es nicht zu weiteren Schritten wie etwa einer Kartensperre kommt, lohnt sich ein juristisches Vorgehen m.E. nicht, da o2 (wie auch der Kunde) mit Sechswochenfrist ordentlich kündigen kann.
Aber der Fall zeigt mal wieder eindeutig, was o2 für eine Mogelpackung verkauft:
"Maximal 42,50€ pro Monat - Flatrate für Telefon und SMS"
"Mit dem 15 % Online-Vorteil auf Ihre monatliche Rechnung telefonieren und SMSen Sie für 42,50 € pro Monat unbegrenzt in alle dt. Netze."
Quelle: http://www.o2online.de/handys/Tarife/o2-o.html
Im historischen Kontext interessant: